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kennen
Kénnen, tr.: kannte, kenn(e)te; gekannt: wiſſen,
daß Etwas vorhanden und was oder wer (in Bezug
auf Perſ.), wie es beſchaffen iſt ꝛc.: 1) der Grad dieſes
Wiſſens kann ein ſehr verſch. ſein und erhellt theils
aus dem Zuſammenhang [ſ. 2], theils wird er beſ.
durch nähere Beſtimmungen angegeben: Etwas nur ober-
flächlich, nur vom Hörenſagen (G. 9, 15), nur aus der Be-
ſchreibung, es gründlich, genau, aus eigner Anſchauung,
es nur im Allgemeinen, es bis ins Einzelnſte, Etwas aus-
wendig (Börne 2, 179 ꝛc.), es von innen und außen (B. 495b),
am Schnürchen, auf den Fingern k.; Einen nur dem Namen
nach, ſeinem Ruf nach (par renommée), aus ſeinen Schrif-
ten, von Perſon, durch langjährigen, vertrauten Umgang k.;
Der Ochs kennt ſeinen Herrn und der Eſel ſeine Krippe; Das
Kind kennt die Buchſtaben noch nicht ꝛc. 2) (ſ. 1):
a) prägnant, genau k., z. B.: Gott kennt die Herzen;
Wer ihn kennt, Der kauft ihn nicht ꝛc., nam.: aus Erfah-
rung k., z. B.: Den Rummel (ſ. d.), den Pfiff k.; Das
iſt wahr! ich kenne den Hauptmann [ich weiß, weſſen man
ſich von ihm zu gewärtigen hat]. Sch. 119b; Ich kenne
dich, Spiegelberg. 121a, ſprchw. geworden, ebenſo wie
ſcherzh. das latiniſierte: Halt’s Maul, alter Sünder! Nos
kennimus. Holtei Nobl. 2, 17; Darauf [in Bezug auf
dieſen Punkt] kenne ich mich (Seydelmann 100), ihn. Lewald
RothE. 133; Tieck N. 4, 31 ꝛc. Ich kenne deinen Unge-
horſam und Halsſtarrigkeit; Eine Hitze, wie man ſie hier nicht
kennt; Ich hatte eine größere Heiterkeit des Geiſtes gewonnen,
als ich mir lange nicht gekannt [als ich ſonſt an mir
wahrgenommen = als ich ſonſt gehabt]. G. 21, 142;
Ja, wer eure Verehrung nicht kennte! | Euch, nicht ihm baut
ihr Monumente. 3, 15 ꝛc., vgl. er-k. 2. b) Einen k.,
ſich gegen ihn wie gegen einen Bekannten benehmen,
ſich ihm freundſchaftlich oder freundlich zuwenden: In
ſeinem Glück kennt er ſeine frühern Freunde nicht mehr; Da
will mich Niemand k. . ., Niemand nimmt ſich meiner Seele
an. Pſ. 142, 5; Der Herr iſt gütig und eine Feſte zur Zeit
der Noth und kennet die, ſo auf ihn trauen. Nah. 1, 7 ꝛc.
c) bibl. (ſ. b): Gott, den Namen Gottes k., ihn vereh-
ren; Du ſollteſt ja keinen andern Gott k., denn mich und kei-
nen Heiland ohne allein mich. Hoſ. 13, 4 ꝛc. d) verall-
gemeinernd: Etwas k., von dem Vorhandenſein desſel-
ben wiſſen, und prägnant: bei ſeinen Handlungen
auf dies Vorhandenſein Rückſicht nehmen, ſein Thun
danach einrichten, gw. mit Verneinung: Keine Grenzen,
Schranken, kein Maß, Ziel, keine Schonung k.; Er kennt
[macht] keinen Unterſchied zwiſchen ſeinen eignen und ſeinen
Stiefkindern; Er kennt keinen Widerſpruch gegen ſeine Frau
ꝛc. e) ſich auf Grundlage früherer Vorſtellungen od.
früheren Kennens bewuſſt werden, was Etwas oder wer
Jemand iſt, was ſchärfer durch wieder-k.; er-k.; wie-
der-e. bez. wird; Ich hatte ihn nie geſehn, aber nach deiner
Schildrung [er]kannte ich ihn gleich, wie er ins Zimmer trat;
Ich kannte ihn, trotzdem ich ihn 20 Jahr nicht geſehn, gleich
wie er ins Zimmer trat [wieder]. 1. Moſ. 27, 23; 37, 33;
42, 7 ff.; Kenne mich | nur erſt! Erkennſt du mich? G. 13,
239; 1, 2 ꝛc. Das Merkmal gw. mit ,,an“: Den Vo-
gel un den Federn, das Silber am Klang, Jemand am Schritt,
an der Stimme k. oder er-k., wo Jenes freilich mehr das
dauernde Wiſſen in Grundlage des unterſcheidenden
Merkmals, Dies das Bewuſſtwerden in dem einzel-
nen Fall bez. Vralt. auch „bei“ ſtatt ,„an“, z.B.
Sir. 26, 12; Den Eſel kennt man bei den Ohren | und bei
den Worten den Thoren. SFranck LaſtH. 1b ꝛc. Zuw.
auch refl. mit paſſ. Sinn (vgl. l), z. B.: Wann Wahr-
heit ſich an ſichern Zeichen kennte [ſich er-k. ließ, zu er-k.
wäre]. Haller 65. f) (ſ. e) mit ſtärker hervortreten-
dem Begriff des Unterſcheidens von Andern: Jch würde
ihn unter- oder aus Tauſenden (heraus) k. oder er-k.;
Wo ſind die Rechten | und wie kennt man ſie von Schlech-
ten? G. 34, 259; Brockes 1, 154 ꝛc. So auch: Die
ſchätzbaren Münzen von denen die es nicht ſind abzukennen.
ehar Montague 1, 247 (wurm). 8) mit einem zum
Obj., meiſt mit „als“ gefügten Prädik.: Wir k. ihn
als brav, als einen braven Mann, wir wiſſen, daß er es
iſt; Schon kannte ich ihn für einen der Thoren, die ꝛc. Klin-
ger Giaf. 247 ꝛc., vgl. er-k. 1f. Auch: Ich kenne Das an
ihm, ich weiß, daß er ſo iſt ꝛc. und (wie im Frz.): Wer
kennt mir ſo unvorſichtige Orinoko-Sitten? Humboldt Enſe
64. Zuw. auch mit abhäng. Satz: Daß ſie mich k.
ſollen, ich der Herr ſei. Jer. 24, 7. h) Einen oder
Etwas k. lernen, die Bekanntſchaft Desſelben machen,
damit bekannt werden, z. B.: Wer die Menſchen nicht
kennte, würde ſie jetzt leicht k. lernen. G. 10, 187 ꝛc., und
dazu faktitiv: Einen (zuw. Einem, z. B. Raumer Päd.
3, 1, 124), Etwas k. lehren, ihn damit bekannt machen,
und mit Vertauſchung von lernen [ſ. d.] und lehren:
Meine Nachbarin lernte mich ihn kennen. Gutzkow R. 6, 414.
Im Partic.: Hat mich die Welt k. gelehrt (ſ. leh-
ren 8c). 4, 23; Humboldt KlSchr. 1, 31; gelernt (ſ. ler-
nen 1c). Gervinus Lit. 5, 133; G. 22, 231; 37, 32;
Gutzkow R. 6, 209; 8, 274; Lewald Reiſ. 1, 16, neben:
k. lernen. G. 11, 57; 16, 166; 19, 308; 22, 153; L.
11, 87; Lewald Reiſ. 1, 17; 231; Rabner B. 6; Sch. 303b;
350a; 420a; 537a ꝛc., vgl. dürfen I. i) Einen oder
Einem (z. B. G. 23, 103) Etwas k, (er-k.) laſſen, ihn zu
dem Erkennen desſelben bringen. k) veralt. und
alterthüml. iſt die Fügung mit dem Genit. ſtatt des
Obj.: Matth. 25, 12; 26, 72; Sie k. der fremden Stimme
nicht. Luther 8, 2b; SW. 35, 304; Er kennet Deiner nicht.
Moritz Reiſ. 1, 119 (Kirchenlied); Hinweg von mir! ich
kenne Deiner nicht. Uhland 363; V. Sh. 3, 575, partitiv,
etwa = ich weiß Nichts von dir, vgl.: Kennte ich deren,
ſo würde ich ſie verſchweigen. Forſter Br. 1, 28 ꝛc.
l) mundartl. refl. (ſ. aus-k. 2) = Beſcheid wiſſen: Ich
kenne mich diesfalls nur in unſerm Herzogthum. Peſtalozzi 4,
338. Das Paſſiv iſt ſelten, ihm entſpricht das Partic.
„bekannt“ (ſ. d.) von dem in dieſem Sinne unüblichen
be-k., z. B.: Ich kenne ihn ſeit lange; Er iſt mir ſeit lange
bekannt ꝛc., ſeltner und dichteriſch: Dem erſten Blick iſt
ſie gekannt und werth. G. 13, 306. Häufiger: Ungekannt
wirft er ſich in einen Nachen. 20, 233, ohne daß man ihn
hier kennt, verſch.: unbekannt. Ferner: Seine allge-
meine Gekanntheit und Berühmtheit. Kapper Chr. 1,
104. m) das Partic. Präſ., prägnant = kennerhaft
(ſ. d.): Sorgt Niemand für ein kennend Ohr? [das Ohr
eines Kenners]. Haller 118; Halb-k–de Gönner. G. Zelt.
3, 330 ꝛc., auch: Hab’ ich dich un-k–d [ohne dich zu ken-
nen] erkannt. Rückert Nal. 208. n) der ſubſt. Infin.,
z. B.: Das laufende bewegliche Leben verrückt ihre Stand-
punkte, hindert das K. und Anerkennen eines ſolchen Mannes.
G. 33, 169; Der eine Weg erzielt ein Können, eine Kunſt,
der andere ein K., eine Kunde oder Wiſſenſchaft. Raumer Päd.
3, 2, 2. Mundartl. eigenthüml.: Ums K. = um ſo
viel, daß man es k., einen Unterſchied merken kann,
alſo: ein wenig, z. B.: Erwiderte Toni, ſchon ums K.
ſanfter. Rank SchM. 180, vgl.: Ein wenig kleiner, mein’
ich, ſei es. „Ums Er-k.“ Hebel 3, 410. o) Ken-
nung, f.; –en: gw. nur in den Zſſtzg., doch z. B.
= Kennzeichen ꝛc.: Wo die Natur mit ſtarken Kennungen
Ortſamkeiten bezeichnet. Jahn; und ſo (Schiff.): K.,
Land-K., die Kennzeichen, aus denen der Seefahrer das
Land erkennt, in deſſen Nähe er ſich befindet; Grund-,
See-K., die Kenntnis von der Tiefe und Beſchaffenheit
des Meergrunds: Der Lootſe muß Grund-K., der Steuer-
mann Land-K. haben ꝛc.; ferner: K., die Kennzeichen,
woraus das Alter eines Hirſches (weidm.), eines Pferds
beſtimmt wird, ſ. Bohne 4c. p) Kenner ꝛc., ſ. u.
Anm. Ahd. (chennan) nicht und mhd. (kennen)
nur ſelten außer in Zſſtzg. (ſ. Benecke 1, 807), wie noch jetzt
(ſ. 21) im Paſſ. „bekannt“ für „gekannt“ gw. iſt, ſ. auch
er-k. 2. Die Urbed. iſt erzeugen, noch am deutlichſten erhalten
in dem bibl. er-k. (ſ. d. und vgl. ähnlich: „k. lernen“ Heſ.
19, 7), vgl. lat. genui, gr. γενἄν ꝛc., wie denn das K.
als eine geiſtige Geburt zu faſſen iſt. Vrwdt. iſt zunächſt:
können, goth. kunnan (k., wiſſen), ahd. chunnan, kunnan
(geiſtig inne haben, vermögen, können), mhd. künnen, kun-
nen. Zu dieſen in einander übergreifenden Zeitw. gehören
z. B. kund, goth. kunths, ahd. chund, kund, mhd. kunt
= bekannt, mit den Fortbildungen: der und die Kunde; kun-
dig, erkund(ig)en, bekund(ig)en, verkündigen ꝛc., ferner: Kunſt
und Fortbildungen. Zu dem Urſtamm gehört: Kind (ahd.
chind, mhd. kint), das Erzeugte, ferner das dem gr.
γ~ος, lat. genus, entſprechende goth. kuni, ahd. chunni,
mhd. künne, Geſchlecht und dazu: König, ahd. chuninc,
kuning, mhd. künec, künic, eig. der Erſte des Geſchlechts
u. ä. m., ſ. namentl. Schm. 2, 304 ff. In Bezug auf die
Abwandlung bemerken wir das Impf. Konj.: kennete,
z. B. Joh. 14, 7; Möſer Ph. 1, 209; V. Ov. 1, 153 ꝛc.,
und jetzt meiſt zweiſilbig „kennte“, ſ. die von uns zuſam-
mengeſtellten Belege; Herrig 26, 468. Zuw. auch mit „e“
im Indik. des Impf., ſo nam. bibl. Suſan.: Die bei ihr ſtun-
den und die ſie kenneten; Bekennete. Joh. 12, 42; Esr.
10, 1; Bodenſtedt 2, 255 ꝛc.; Verkennte. Klinger F. 89;
FSchlegel Flor. 116; oberd. Partic. „gekennt“. Schm. u.
z. B. Haller 57; Vorr. 4 ꝛc.; Verkennet. Kl. Od. 1, 192;
Unerkennt. Gryphius Fr. 700.
Zſſtzg. z. B.: Áb- [2f]. An-: 1) (mundartl.)
Einem Etwas a., anmerken, anſehn, aus ſeinen Mienen
er-k. Schm. 2) = anerkennen: Fünfzig Dörfer kennen
ſeine Herrſchaft an. Sch. 464a. Aūs-: 1) tr. [2f],
aus einer Menge heraus kennen oder er-k.: Wohl uns,
daß Er unter den 1000 oft ſo abweichenden Stimmen die
Stimme des tiefern Kenners ſo treffend auskennt. Engel 4,
79; Wie mag auch die eigenen Kinder Jedweder hinfort a.
genau? V. Ar. 3, 252; 303 ꝛc. 2) refl. [2l] (mund-
artl.): Sich in (Kapper Chr. 1, 132; Kompert Böhm. 148;
319), über (Wurm 1, XXV) Etwas, unter einer Schaar
(Linck Schl. 41) a., orientiert ſein, Beſcheid wiſſen, ſ.
Schm. Be-: 1) tr., Etwas nicht verleugnen, ſon-
dern kund geben, zunächſt allgm. (vgl. 2): a) Gott,
den Namen Gottes, Chriſtum, eine Religion, Lehre b., vgl.:
ſich zu ihr b., durch Wort oder That Zeugnis ſeiner
Dazu- oder Angehörigkeit ablegen (ſ. Bekenner): Wer
mich bekennet vor den Menſchen, Den will ich b. vor meinem
himmliſchen Vater. Matth. 10, 32; Die chriſtliche Kirche ..
erkennet und bekennet die heilige Schrift wie ein Knecht ſeines
Herrn Siegel. Luther 5, 10a; Engel und Auferſtehung b. Ap.
23, 8; Ein Lehen b.; Sollſt . .. aufs Härchen mir meine
Gedanken errathen, | die will ich dann treulich b. B. 66b;
Wir er-k. und b. Alle aus einem Munde, daß Demokrit ein
Sonderling . . iſt. W. 13, 135 ꝛc. Das B., ſ. Bekennt-
nis: Sein Natur-B. Prutz DM. 1, 1, 10 ꝛc. b) (Kar-
tenſp.) Farbe b. (Ggſtz. „verleugnen“), eine Karte von
der Farbe der ausgeſpielten, ſo lange man ſie hat, bei-
werfen, vgl. bedienen, auch übertr.: B. Sie Farbe!
Holtei Nobl. 2, 167 = ſeien Sie offen, ehrlich ꝛc.
c) kaufm. ꝛc. bekunden, beſcheinigen: 300 Thaler von
Hrn. N. erhalten zu haben, bekenne ich hierdurch ꝛc.
d) zuw. mit perſonif. Subj.: Die alte Familienbuche, |
die vorlängſt uns bekennt mit ſchon auswachſenden Namen.
V. 1, 20 ꝛc. e) mit einem zum Obj. gefügten Prä-
dikat, vgl.: B., daß Jeſus der Herr ſei; So du mit deinem
Munde bekenneſt Jeſum, daß er der Herr ſei. Röm. 10, 9;
Jeſum als Herrn b.; Sobald Jemand ihn für Chriſtum be-
kennte. Joh. 9, 22; Der Oheim eines Königes bekennet | mich
für ſein Kind. G. 13, 241 ꝛc., vgl. An-er-k. Früher
auch mit Fortlaſſung des „als“ oder ,,für“ (ſ. 5b):
Und dürfen ihn fröhlich unſern Bräut’gam b. Luther 6, 356a.
2) tr. (häufig) = geſtehn (ſ. d.), von Etwas, das
zu leugnen man ſich verſucht fühlt oder fühlen könnte,
von einer mit Überwindung gemachten Ausſage: (Ei-
nem) ſeine Miſſethat, Sünde, Schuld, böſe Luſt, ſeinen Fehl,
ſein Unrecht b.; B., daß man gefehlt, geſündigt, unrecht ge-
handelt; B., unrecht gehandelt zu haben; Er bekannte den
Mord des Grafen, daß er ihn ermordet habe, ihn er-
mordet zu haben, —: Ich habe ihn ermordet ꝛc.; Hiob 42,
3; Ap. 24, 14; Joh. 1, 20; G. 4, 52 ꝛc. a) bibl.:
Die Miſſethat auf den Sündenbock b., ſie b–d auf ihn
ſchieben, ſ. 3a. b) metonym.: Warum ſollten wir
nicht mit Worten ausſprechen, was uns jede Stunde geſteht
und bekennt. G. 15, 126 = das Geſtändnis und Be-
kenntnis, das wir uns jede Stunde geſtehn und b.
müſſen ꝛc. 3) intr. (haben): a) eig. tr. mit zu er-
gänzendem Obj., ſ. 1 und 2, z. B.: So man mit dem
Munde [Jeſum, ſ. 1] bekennet. Röm. 10, 10; Johannes
bekannte und leugnete nicht und er bekannte: Ich bin nicht
Chriſtus. Joh. 1, 20; So bekennet nun dem Herrn [eure
Schuld]. Esr. 10, 11; 1; Dan. 9, 4; 20 ꝛc., nam. oft
von der vor dem Richter gemachten Ausſage einer
Schuld, zumeiſt der eignen: Der Mörder hat bekannt,
auf der Tortur —, nach langem Leugnen bekannt [den Mord]
ꝛc., doch zuw. auch der fremden, wobei die Perſ. mit
,,auf“ ſteht: So wollen wir auf dich b. [gegen dich aus-
ſagen], daß wir einen jungen Geſellen allein bei dir funden
haben. Suſann. 21, doch nach heutigem Gebrauch nur
inſofern man mit dem Thäter in einer nähern Bezie-
hung ſteht oder an der Schuld mitbetheiligt iſt: In der
Unterſuchung hat er auf oder gegen ſeinen Vater bekannt;
Die ſchwangre Magd hat auf den Knecht bekannt, ihn als
Vater angegeben ꝛc., vgl.: Etwas auf ſich, auf ſein eig-
nes Haupt b., Etwas von ſich b. (ausſagen). b) (vralt.)
mit Genit. ſtatt des Obj. HSachs 1, 436b ꝛc., ſ. Grimm
1, 416. 3) tr. (vralt.) = er-k. ebd. und 5c.
4) tr., das Partic. „bekannt“ (ſ. d.). 5) refl., ſ. 1,
nam. 1e u. 2: a) (ſ. 1a) Sich zu einer Religion, Lehre,
Glauben b., erklären, daß man dazu gehört, es als das
Seine anerkennt; Leſſing habe damals die Lehre des Spi-
noza wohl gekannt, aber ſich nicht zu ihr bekannt. Guhrauer
2, 112 ꝛc. So auch: Er ſah .. ſein Bild .. wie im Por-
trät ein andres Selbſt. Man bekennt ſich zwar nicht zu allen
Zügen. G. 17, 276; Mit Zwillingen, wozu ſie um ihr Le-
ben ſich nicht b. kann. W. 12, 20; Sich zu einer Partei, zu
uns; ugw.: auf uns [auf unſer Bekenntnis] (Gutzkow R.
8, 218) b. ꝛc. b) mit einem das Obj. (ſich) näher
beſtimmenden Prädikat, das ein Ew. oder ein Hw. ſein
kann, z. B.: Sich ſchuldig, als oder für ſchuldig b.; Sich
als einen oder als ein (vgl. Herrig 20, 66) Sünder, ſich
für einen Sünder, ſich als Mitſchuldigen (G. 16, 132), als
Diener (20, 247) b.; Dem Engel .., der ſich nur für ſeinen
Mitknecht bekennet. H. Rel. 7, 348; Horaz, indem er ſich
für einen dieſer Sonderlinge bekennt. W. HB. 1, 41. Das
Wegbleiben des „als“ vor dem prädik. Hw. iſt heute
gw. nur in gehobner Rede: Der Zar, deß Sohn ich mich
bekenne. Sch. 663a; Einen ſolchen bekennt ſich Aſineus. V.
Ländl. 1, 169 ꝛc. Minder genau auch zuw. (ſtatt
„als“) „zu“ (vgl. Herrig 20, 64), z. B.: Wieland
bekennt ſich hier frei zum Deīſten. Gervinus Lit. 5, 333;
Schlage an dein Herz und bekenne dich zur armen Sünderin.
Iffland 5, 3, 149 ꝛc. c) (vralt.): Sich mit Jemand
b., ſich ihm zu er-k. geben. 1. Moſ. 45, 1. 6) dazu:
a) Die Bekennung eines Glaubens ꝛc., ſ. Bekenntnis.
b) Bekenner(in) einer Lehre, eines Glaubens ꝛc., ſo
nam. früher von Märtyrern; ſeltner: Die B. [die ſich
zum Handwerk Bekennenden, vgl. Profeſſioniſt] ſollten
mit der Hand wirken. c) Doppelzſtzg. (ſ. 2): Ein-b. =
eingeſtehen: Widerſprüche, die er dann aber auch rechtſchaf-
fen genug iſt, geradezu einzubekennen. Immermann 12, 291 ꝛc.
Durch-: (veralt.) ganz, durch und durch kennen:
Du durchkennſt die große Welt. Fleming 390. Er-:
von kennen (ſ. d. 2e—i), ſich, wie bewuſſt-werden
von bewuſſt-ſein unterſcheidend, alſo: das Be-
wuſſtſein, die Vorſtellung, die Einſicht, das Wiſſen
erlangen, daß Etwas vorhanden und zugleich, was oder
wer (in Bezug auf Perſ.), wie beſchaffen es iſt ꝛc.:
Und wie ich ihn erkannt, mög’ er ſich kennen. G. 6, 90 ꝛc.
1) Art und Grad des E–s können verſch. ſein: Etwas
geiſtig e., z. B.: Das Weſen einer Sache, ſich ſelbſt ꝛc.;
Etwas ſinnlich e. (ſ. b); Joſeph gab ſich ſeinen Brüdern zu
e., ſagte ihnen, wer er ſei ꝛc.; Komm zu dir ſelbſt! | Er-
kenne dich! Sch. 476a; Etwas nur halb, theilweiſe, nur dun-
kel ꝛc., es ganz, vollkommen, deutlich, klar, beſtimmt e. ꝛc.
a) ohne Zuſatz oft prägnant = klar e., z. B. ſinn-
lich: Ich erkannte ihn ſchon auf den erſten Blick, aus der
Ferne, ich ſah, daß er es war ꝛc. und geiſtig: Der Zwei-
fel iſt menſchlichen Wiſſens Grenze, | es kann der Staubum-
hüllte Nichts e. Chamiſſo 4, 196 ꝛc.; im Ggſtz. zum dun-
keln Gefühl: Du | ſollſt uns dereinſt in Taſſo’s Liedern
zeigen, | was wir gefühlt und was nur du erkennſt. G. 13,
122; Eindruck, den .. ich wohl ſchmecken und genießen, kei-
neswegs aber e. und erklären konnte. 31, 8 ꝛc., vgl.: Dies
Eine fühl’ ich und erkenn’ es klar. Sch. 515b. Zuw. me-
tonym.: Das erkennt der erſte Blick [man auf den e. B.]
ꝛc., ſ. h. b) das unmittelbare Werkzeug des E–s
mit ,,mit“, das mittelbarere mit „durch“ (ſ. d. †):
Etwas mit den Augen, mit den Augen des Geiſtes, mit dem
Geiſt ꝛc. e.; Etwas durch den (vgl. c ,,am“) Geruch, Ge-
ſchmack, durchs Gefühl e.; Ich kann es nicht mit bloßem
Auge, ſondern nur durch ein Fernrohr e.; Er hat es mit
ſeinem ſcharfen Verſtande durch langes Nachdenken erkannt
ꝛc. (ſ. e). c) das für die Beſchaffenheit des Gegen-
ſtands ꝛc. unterſcheidende Merkmal mit „an“: Einen
am Gang, Schritt, an der Stimme, an einer Narbe e., wie-
der-e.; Etwas am (oder ſ. b: durch den) Geruch, Geſchmack
e.; Den Vogel an ſeinen Federn, an ſeinem Geſange e.; An
ihren Früchten ſollt ihr ſie e. Matth. 7, 16; Daran e. wir,
daß wir Gottes Kinder lieben. 1. Joh. 5, 2; An ſeinen Zwei-
gen | erkennt ihr des Sommers Anbeginn. Chamiſſo 4, 4 =
daß oder wenn der Sommer beginnt; Daran erkenn’ ich meine
Pappenheimer. Sch. 381b ꝛc., ſ. e; vralt. „bei“ Spr. 26,
24; Luk. 1, 18; Joh. 13, 35 u. o. Zuw. auch „nach“
zur Bezeichn. des Maßſtabes ꝛc., oder ,,aus“ zur Bez.
Deſſen, woraus das Erkannte folgt: Einen nach oder an
der Ähnlichkeit mit ſeinem Vater e., vgl.: Nach, aus der
Beſchreibung e.; Das e. wir aus dem Umſtande ꝛc.; ferner:
Freunde erkennt man [an ihrem Verhalten] in der Noth ꝛc.
d) [1f] mit Beifügung Deſſen, wovon man den er-
kannten Gegenſtand unterſcheidet: Ich erkenne den Füh-
rer in, unter, aus der Menge an dem Helmbuſch; Durch den
Geruch kann man ſie von einander e. Popowitſch (Campe); So
nahe, daß man ihre Fahnen unterſcheiden und die Stimme
der Überwinder wie der Überwundenen deutlich aus einander
e. konnte. Sch. 843b. e) In einem Gegenſtand oder in
einer Perſon Etwas e., es als darin liegend ꝛc. wahrneh-
men: Etwas im Keim e.; Er erkannte ſchon in dem Kinde
den großen Maler; Schon in dem Kinde gab ſich der künf-
tige Meiſter zu e., zeigte ſich; Er erkannte in der Zerſplitte-
rung das Unglück Deutſchlands; In dieſer (oder durch dieſe,
ſ. b) Gegenüberſtellung erkennt man beide Charaktere genauer;
In (oder an, ſ. c) dieſem Zuge erkenne ich den Meiſter; Ich
erkenne in ihm meinen Meiſter, ihn als meinen Meiſter
(an), ſ. f; Du wirſt | von deinem Aſſad, fürcht’ ich, ferner
nun | Nichts mehr in mir e. wollen. L. Nath. 4, 4 ꝛc.
f) mit einem das Obj. näher beſtimmenden Prädikate,
vgl. [2g] und be-k. 1e und 5b, zumeiſt mit „als“
und ,,für“, die aber, obgleich ſich oft nahe berührend,
nicht ganz gleichbedeutend ſind, ſ. Herrig 20, 65, z. B.:
Ich erkenne Etwas als richtig = ich ſehe ein, daß —, für
richtig (ſ. 3), ich erkläre, gebe das Urtheil ab, daß
es richtig iſt: Die Preisrichter erkannten ihn als vorzüg-
licher (als den Sieger); aber ſie wollten ihn aus Rückſicht auf
den mächtigen Mitbewerber nicht dafür e.; Sie erkannten
die von dem Finanzminiſter abgelegte Rechnung als falſch,
aber aus Mangel an Muth erkannten (erklärten) ſie dieſelbe
trotzdem für richtig; Jokaſte erkannte den Ödipus zu ſpät
als ihren Sohn (ſ. e: erkannte in dem Ö. ihren Sohn);
Ich adoptiere meinen Neffen und erkenne ihn damit von heute
ab für meinen Sohn; Weil die Koncilien dieſe auch für ehr-
loſe Ketzer erkennt. Fiſchart B. 45b; Da wär’ es denn ganz
artig, wenn er . . | uns für den Schatz erkennte, den er lang|
vergebens in der weiten Welt geſucht. G. 13, 99; Für
Tand | hat er, was ihr ſinget, längſt erkannt. H. 15, 31;
Dieſe Stellen ſind ebenfalls an dieſen Eigenſchaften für Ge-
dichte zu e. Mendelsſohn 4, 1, 177 ꝛc. Früher auch häufi-
ger ohne „als“ ꝛc.: Wer ſich einen Menſchen erkennt. Lu-
ther SW. 26, 321; Eine Schöne .., die man beim erſten
Blick dafür gemacht erkennt. W. 15, 61 ꝛc. (vgl. h) und
mit ,,zu“ ſtatt „für“ (ſ. Herrig 20, 64), z. B. noch:
Ob ſie mich e. will zu ihrem Kinde. Simrock Gudr. 143.
Zuw. prägnant: Etwas e., für Das, was es iſt, gw.:
an-e., z. B.: Daß es [das Heer] Kaiſer, die der Senat
gemacht, e. ſollte. JvMüller 1, 358, ſ. g. g) andre ab-
häng. Präpoſ. ſ. 3; ferner kaufm.: Einen für eine
Summe e., ſie als gezahlt gut ſchreiben. Ugw.: Daß
über dem vielen einzelnen Elend doch auch das Große erkannt
[vgl.: nicht erkannt] iſt. Auerbach Leb. 1, 96. h) ab-
hängige Sätze: Dann wirſt du e., ob —, daß —, wie ſehr
er dich betrogen hat; was du von ihm zu erwarten haſt,
welcher Rath der beßre war; Wie erkennteſt du doch, o
Fremdling, ob ich an Klugheit | . .. vor anderen Frauen ge-
ſchmückt ſei? V. Od. 19, 325 ꝛc. Früher ſtatt abhäng.
Sätze mit „daß“ auch der Accuſ. und Jnfin.: Daß die
Kaiſer ihr Reich von Gott.. her ſein erkennten. Fiſchart B.
5b; Zwingli 2, 206 ꝛc. u. ſo noch, nur daß „zu“ zum
Infin. tritt: Der erſte Blick beim Eintritt ſchon erkannte |
dies Zimmer eben das zu ſein. W. 12, 264 ꝛc. Zuw. auch
mit einem pleonaſt. Obj. bei nachfolgendem Satz mit
„daß“, z. B.: Ich habe dich erkannt, daß du ein Betrüger
biſt, u. ſo paſſiv: Meine Frömm(ig)keit iſt mir erkennt wor-
den, daß ſie eine Bosheit ſei. Luther 1, 23b, wobei auch der
(vralt.) perſönl. Dat. Beachtung verdient, vgl. be-
kannt. 2) nach heutigem Gebrauch wird in e. das
Gelangen zu dem Wiſſen oder der ſinnlichen Wahr-
nehmung hervorgehoben, früher aber galt e. auch ſtatt
des ſeltnern Grundw., ſ. [Anm.], für das unmittel-
bare Wiſſen und Wahrnehmen ſelbſt, ſo noch bibl.,
z. B. = ſehen, hören, wiſſen. 1. Moſ. 33, 13; 5, 9,
2; Esr. 3, 13 ꝛc. Vgl. ferner (vralt.): Erkannt =
bekannt, kund. Stumpf 608b ꝛc.; er-k. = kennen [2a]:
Sider [ſeit] der Zeit . . hab’ ich kein gewiſſe Wohnung nie
erkennt [gekannt, d. h. aus eigner Erfahrung = ge-
habt]. Schaidenreißer 47a, vgl. dem heutigen Gebrauch
gemäß: Dann erkennteſt du bald durch Pfleg’ und viele Ge-
ſchenke meinen Dank. V. Od. 15, 536; 19, 325, du lern-
teſt ihn an dir kennen, erführeſt ihn. 3) (ſ. 1f) tr.
u. intr., ein richterliches Urtheil fällen, vgl. Erkennt-
nis: Der Richter hat falſch erkannt; Das Appellationsgericht
hat anders erkannt als das niedre Gericht; In dieſer Sache
iſt noch nicht erkannt; Das Gericht hat auf Scheidung, auf
Bezahlung, auf den Strang erkannt; Der Todtenbeſchauer
hat über ſie geſeſſen und chriſtlich Begräbnis erkannt. Schlegel
Haml. 5, 1; In den Bann erkannt. Fiſchart B. 5b; Das ſei
hiermit erkannt von Rechteswegen. Ramler F. 1, 86; Zu
Recht erkannt. Zeitſchr. f. d. Recht 13, 442 ꝛc. 4) ver-
hüllender Ausdruck für fleiſchliche Vermiſchung, von
Männern (1. Moſ. 4, 1 ꝛc.) und Frauen (19, 8 ꝛc.) als
Subj.: Braucht der Alkoran .. unzüchtiger Wort, wenn er
von dem fleiſchlichen Werk redet .., aber der heil. Geiſt gar
züchtig in der Schrift davon redet, als: Adam erkannte ſein
Weib ꝛc. Luther 8, 16b; Das züchtige e. von ehelicher Ver-
traulichkeit brauchte ſchon Geiler von Keiſersberg in ſeiner
Poſtille (4, 17). V. Jen. Lit. Ztg. (1804) 1, 195.
5) das Partic. in Zſſtzg. z. B.: Allerkannt ſei deine Gött-
lichkeit! SMereau Gd. (1800) 58 ꝛc. U. nam.: Unerkannt,
ohne erkannt zu ſein. Mundartl. aktiv = unerkennt-
lich (ſ. d.), undankbar; ungeſchliffen, grob. Stalder 2,
423; Gotthelf G. 159; 287; 291 ꝛc. 6) Das E., ſ.
auch [2n] = Die Erkennung (vgl. Erkenntnis), Dies
bei Einigen auch für das militäriſche Rekognoſcierung,
z. B. Milarch Strel. Huſ. 51 ꝛc. Ferner Doppel-
zſſtzg. (ſ. Anmerk.), ſo: 7) b-e.: durch ein Urtheil,
zunächſt durch ein richterliches (ſ. 3) Etwas Einem
abſprechen (ſ. d.), Ggſtz. zu-e.: Es mag der Leute
Wahn | mir immerhin die Klugheit a. Hagedorn 2, 290;
Familiengruppen, denen kein Menſch ... ihre hiſtoriſche Be-
deutung a. wird. Lewald W. 2, 123; Aberkennung der
Nationalkokarde. Dieſterweg Päd. 1, 116 ꝛc., auch meton. mit
ſachl. Subj. (ſ. 1a): Jſt es die Unkunde des Lateins ſelbſt,
welche dieſe Fähigkeit allen Menſchen .. aberkennt? L. 10,
186, etwa = um derentwillen man ihnen die Fähig-
keit a. muß. Zuw. = aburtheilen; abſchreckend ur-
theilen; auch: Was Akritik für Sold im Buche falſch ge-
leſen, | wird antikritiſch dann für Zahlung aberkannt [durch
Erkenntnis oder Urtheil abgerechnet]. H. 15, 347.
8) Án-e.: a) (ſ. 1g, ankennen und Anm.) die zuſtim-
mende Erklärung abgeben, daß Etwas ſo iſt, wie ein
Andrer behauptet; Etwas als richtig, geſetzmäßig, be-
ſtehend, in der Ordnung erkennen: Ein Kind (als das
ſeinige) a.; Eine Schuld, Handſchrift (als die ſeinige) a.;
Jemandes Bemühungen dankbar a.; a., daß —, wie ſehr er
ſich bemüht habe; Ich erkenne an [geſtehe ein], darin ge-
fehlt zu haben ꝛc. Das Prädik. wird zum Obj. (ſ. 1f)
mit „als“ oder „für“, ſeltner ohne dies gefügt: Unſer
Held, der .. nicht alle Fähigkeit verloren hatte, eine Superio-
rität außer ſich anzuerkennen, anerkannte die dieſes gewaltigen
Geiſtes. Fichte 8, 14; Anerkennt man das Gewiſſen für ſein
höchſtes Geſetz, ſo ꝛc. 266; Anerkennſt du ſeine Macht? G.
7, 233; Zu deinen Füßen laß mich frei und treu | dich [als]
Herrin a. 12, 194; Dich, die Verwandte, hab’ ich anerkannt.
13, 292; Sie müßten ihn zwar für einen braven Jungen
a. 20, 208; Ich erkenne nur die Arbeit als das Prinzip des
Staats an, .. anerkenne nirgendwo die todte Hand .., ich
anerkenne nur die . . Arbeit. Gutzkow R. 6, 389; Ich aner-
kenne den Unterſchied. 1, 263; Sie anerkennt in mir den
rechtlichen Mann. 3, 390; 8, 317; Sie, die keine Gefahr
anerkannte. 69; Seine .. gerechte, gerecht anerkannte [häu-
figer (ſ. c): anerkannt gerechte] Sache. H. Phil. 13, 87;
Die wir, wenn wir noch ſo billig denken, für ſchlechte . . .
Menſchen a. müſſen. Tieck N. 2, 18; Ich anerkenne, daß ꝛc.
Zſchokke 1, 291 ꝛc. b) (ſ. a) Etwas (Jemand) a., ſich
zuſtimmend, lobend darüber ausſprechen: Sein Fleiß,
ſein Werk wird anerkannt, noch nicht genug anerkannt; Bei
dieſem kalten, kritiſchen Geſchlecht, | wo angefochten wird
ſtatt anerkannt. Platen 3, 288; G. 19, 130 ꝛc. c) in
den Partic. als Ew. mit Steigrung: Man hört über
ſein Werk die a–dſten Urtheile; Die anerkannteſten, die aner-
kannt tüchtigſten Meiſter ꝛc.; Das allgemeine Anerkanntſein
eines Begriffs. Schelling 2, 2, 12; auch: Die Anerkannt-
heit ꝛc. (ſ. f). d) zuw. ſtatt erkennen, z. B.: Er
traute ſeinen Augen nicht, es war Werner, der gleichfalls
einen Augenblick anſtand, ihn anzuerkennen. G. 17, 267; Ob
Sie unter dem modernen Koſtüm die wahren echten Menſchen-
proportionen und Gliederformen a. werden. 26, 5 ꝛc.
e) zuw. ſtatt zu-e., z. B.: Von einer Seite her, der man
ſonſt gern urſprüngliche und lichte Wahrheit anzuerkennen ge-
wohnt war. Enſe Denkw. 1, 414. f) der ſubſtant.
Infin., z. B.: Das A. des Teſtaments ꝛc., nam. zu b,
z. B.: Ein herzlich A. | iſt des Alters zweite Jugend. G. 6,
27; Als wenn jenes gewaltſame Verkennen nunmehr nicht
ohne ein ausgeſprochenes A. bleiben dürfe. 15, 266; Wenn
nicht mit entſchiedenem Beifall, doch mit billigem A. 40, 38
ꝛc. g) noch häufiger: Anerkennung, f.; –en,
z. B.: Die Welt als rund anerkannt .. Durch dieſe Aner-
kennung. G. 39, 106; Ihm wurden von vielen Seiten An-
erkennungen zu Theil ꝛc. Der danebenſtehnde Genit. kann
ſubjekt. oder objekt. ſein: Die Anerkennung des Teſtaments
(durch die Erben); Zur Gültigkeit des Teſtaments fehlt noch
die Anerkennung der Erben ꝛc. h) Dem Beſchauer und
Anerkenner. G. 36, 13. 9) Āūs-e.: mit Urtheil
auswählen: Den ich auserkannt | zu meiner Liebe Wacht.
H. 8, 63, im Partic. = auserwählt, auserleſen: Ihr
Degen auserkannt! Simrock Nib. 1784 (vgl. Nibel. 663).
10) Dürch-e.: durchdringend, vollſtändige.: Ehe er
ſie vollſtändig mit ſeinen Sinnen durcherkennt und ſich davon
ein Jdeal bildet. Heinſe A. 2, 154. 11) Lōs-e.: durch
ein Erkenntnis oder Urtheil losſprechen. Weidner 334.
12) Wīēder-e.: etwas Bekanntes e.: Sie gaben
2 Stücke, in deren erſterem ich ſofort Goethe’s Geſchwiſter
wiedererkannte. Stahr Jt. 2, 317; Wiedererkennung.
G. 19, 142; Gutzkow Z. 3, 156 ꝛc.; –sſcene ꝛc.
13) Zū-e.: a) Einem Etwas z., Ggſtz. ab-e., es durch
ein Urtheil (Erkenntnis) zuſprechen: Den Einen haben
ſie fremde Bücher ... welche .. nach ihrem Tod erſt geſchrie-
ben worden, zuerkannt, aufgehenkt, angeſeilt, zugelegt und zu-
geeignet. Fiſchart B. 34a; Dem .. ward die Todesſtrafe zu-
erkannt. Kürnberger Am. 91; Daß er dir allein | die Ehre
dieſes Tages zuerkennt. Sch. 476a; Das dem Verdienſt die
Krone zuerkennt. W. HB. 1, 27. b) zuw. ohne perſ.
Dat. = an-e.: Die Inquiſition muß abgeſchafft, die Frei-
heit des Gewiſſens ... unwiderruflich zuerkannt werden.
Forſter Anſ. 1, 314.
Anm. Die Doppelzſſtzg. (7—13) ſind der Regel gemäß
trennbar: Jch erkenne ab, an, aus, durch, los, wieder, zu,
wie: Ab- (an- ꝛc.) zu-e. Davon findet ſich indeſſen oft
abweichend: Jch anerkenne, anerkannte, im Ausſageſatz ꝛc.
(wie es im abhäng. der Regel gemäß heißen muß: Weil, daß
ꝛc. ich ab-, an- ꝛc. erkenne), ſ. 8a und z. B. Claudius 6, 14;
G. 6, 434; Lewald W. 1, 180; Oehlenſchläger Corr. 99; Scherr
G. 1, 235; 302; Pilg. 2, 166; Vogt Köhl. 76; Waldau N. 1,
215; 2, 9; W. HB. 1, 182; Zelter 3, 263 ꝛc. Trotzdem iſt der
Analogie gemäß, zumal es durchgängig heißt „anzuerkennen“,
nicht,,zu an-e.“, das mindeſtens eben ſo häufig: „ich erkenne an“
vorzuziehn, vgl.: Sie flüſtern deiner Feinde Geiſtern zu | und
angeloben ihnen Heil und Sieg. Schlegel Rich. III. 4, 4,
ſtatt des gw. und ſprachgemäßen: und geloben .. an, ſ. erle-
gen 6 und Ab u. Sanders Progr. 72.
Miß-: 1) = ver-k. (ſ. d.), Etwas in ſeinem Ur-
theil oder in der Erkenntnis davon irrig, falſch auf-
faſſen; es falſch beurtheilen; es für etwas Andres neh-
men als es iſt, welches Andre mit,,für“oder,,als“
beigefügt werden kann, z. B.: Winckelmann mißkannte
die goldenen .. Sohlen .. für Fußflügel. V. Myth. 1, 87;
Kunſtwerke, die für Abbildungen des Dädalus mißkannt wur-
den. 131; Was man als einzelne Verirrung miskannte.
Georg. XXIII; Ant. 1, 246; Zimmermann Einſ. 86 ꝛc.,
aber auch ohne „für“ oder „als“, z. B.: Meiſt miß-
kennt er den Moment. Forſter B. 1, 41; Er mißkennt ſeine
wahrſten, ſeine klarſten Vortheile. G. 19, 203; Daß ich [im
Rauſch] Hausgenoſſen und Anverwandte mißkannt. 26, 216;
Freilich giebt es auch in dieſem bekannten Zeitraum mehrere
ſowohl weniger bekannte als mißkannte Dichter. H. 13, 214;
Wie mißkennſt du dich! Hölderlin H. 2, 81; 122; Inzwi-
ſchen war der gute Einfluß nicht zu m. Mörike N. 259; Den
Auswuchs | drängender Kraft mißkennſt (–) du. V. 2, 69;
4, 96; Daß die veränderte Mutter nicht ſcheu mißkenne (– ⏑)
den Sprößling. Georg. 2, 268; Den Genahten | ſchauete
nicht m–d (– ⏑) die . . . Göttin. Od. 5, 78; Forſchend
glaubte ſie bald ſein Angeſicht zu erkennen, | bald mißkannte
(– ⏑) ſie wieder, da ſchlechte Gewand’ ihn umhüllet. 23,
94; Ov. 1, 78; W. 23, 332. Dazu: Mißkennung,
f.; –en, mit ſubjekt. und objekt. Genit.: Ohne Schmer-
zen nahm ihn aus der Erde M. [ſubj.] des Himmels fried-
licher Schlummer. Paulus Lebensk. 73; Die M. dieſer Wahr-
heit [obj.] von Seiten unſrer Freunde. Stahr Rep. 2, 11,
ſ. Ver-k. 3. 2) (ſchwzr.) Etwas (auch: ſich) nicht
kennen, nicht er-, nicht anerkennen ꝛc.: Wie an dem bun-
ten Taft .. | das Auge ſich mißkennt [irre wird], ſich ſel-
ber niemals traut. Haller 78; Seitdem .. mißkennt ſich [iſt
nicht zu erkennen, wird vermiſſt] die Natur in unſern Ur-
theln oft. 121; Voll von ihrem Glanz,, | mißkennten [igno-
rierten] ſie den Gott, dem ſie ihn ſollten danken. 154; 155;
1, 12; Daß ich ſie .. verleugnen und für meine Arbeit m.
kann [nicht anzuerkennen brauche]. Vorr. 15. 3) ugw.
= verachten: Zwar ich mißkenne ſelbſt die ſeelenloſen Rei-
mer. Nicolai 1, 193.
Anm. Adelung führt als Partic. nur gemißkannt
(⏑ –) auf, häufiger iſt jedoch: mißkannt (⏑ –), ſ. o.
Gutzkow Lenz 172; Klinger F. 236; Giaf. 221; Mendels-
ſohn 5, 699; Nicolai 1, 298; Sch. 202b; Stahr Par. 1,
193; Stilling 4, 143; W. 31, 496; Zelter 4, 196 ꝛc., da-
neben (mundartl.): Mißkenn(e)t. Lavater 1, 114; Zimmer-
mann Einſ. 35. S. Miß.
Un-: ignorieren, unübl. (vgl. Unkenner) wie
die Doppelzſtzg.: Ver-u. JP. 3, 93. Ver-: 1) =
miß-k. (1), z. B.: So ganz in das Gegentheil verkannt.
V. Sh. 2, 601; Auch er verkennet den Traum für den
Schlaf. L. 8, 259; Wer wird an [in] ihm den vielbeleſe-
nen Mann ver-k.? H. Ph. 10, 133 ꝛc.; Verkennt den Freund
nicht! [haltet ihn nicht für einen Nichtbefreundeten].
Chamiſſo 4, 128; 23; Ihr ſeid | verwegen-dringend, ihr ver-
kennt mich ſehr. G. 8, 45; Daß andrer Elemente Werth |
v–d, ihr das Feuer über Alles preiſt. 10, 277; 282; Die
Menſchen fürchtet nur, wer ſie nicht kennt | und wer ſie mei-
det, wird ſie bald ver-k. 13, 105; Wer ein Verdienſt ſo
wohl zu ſchätzen weiß, | Der wird das andre nicht ver-k. 122;
129; 170; 182; Vergeſſen Sie Ihre Freunde ſo bald? ..
Ich dürfte Sie ein ander Mal auch ver-k. [nicht kennen wol-
len, ſ. miß-k. 2]. 21, 203; „Wolf ſelbſt!“ verſetzte
Hylax. (Die Hunde verkannten ſich beide.) L. 1, 146; „Jch
ſchäme mich, | euch einen Augenblick verkannt zu haben.“ |
Und ich bin ſtolz darauf; nur das Gemeine | verkennt man
ſelten. Nath. 2, 5; Sie ver-k. uns .. Kannten ſie uns etwa
beſſer, da ꝛc.? W. 27, 346; Dieſes Bedürfnis wurde nie-
mals verkannt, wiewohl jedesmal mißkanut [das Vorhan-
denſein, aber nicht die Art desſelben und das zur Be-
friedigung Dienende wurde richtig erkannt]. Wurm Sp.
5; Ich verkenne nicht [erkenne wohl], daß ꝛc. 2) nicht
mehr kennen: Euch kennet Henzi nicht und Euch verkenn’
auch ich. L. 3, 349; „Was iſt dem Bruder? Mutter, ſage
mir’s!“ Ich kenn’ ihn nicht mehr, ganz verkenn’ ich ihn. Sch.;
Kann ich nicht ein Jahr wo anders leben? | Inmittelſt ändert
ſich’s und man verkennet mich. Lichtwer 87; Sie liegt verken-
net [faſt = unbekannt] . . ., die farbenhelle Schrift. Kl.
Od. 1, 192. 3) zu 1: a) Verkennung, f.; –en,
z. B.: Der Dilettant in ſeiner Selbſt-V. G. 31, 428;
Deine [ſubj.] V. meiner Abſicht [objekt. Genit.] ꝛc.
b) Verkannt, a.: Auch die verkannteſte Tugend kommt
endlich zur Anerkennung ꝛc.; In unverſchuldeter Verkannt-
heit. Steub DT. 2, 38. Wīēder-: Gekanntes er-
kennen; Etwas beim Wiederſehn kennen: „Sie kennen
dieſen Engel?“ ... So halb! um ſie eben wiederzukennen.
L. Gal. 1, 4 ꝛc.