kennen
Kénnen, tr.: kannte, kenn(e)te; gekannt: wiſſen,
daß Etwas vorhanden und was oder wer (in Bezug
auf Perſ.), wie es beſchaffen iſt ꝛc.: 1) der Grad dieſes
Wiſſens kann ein ſehr verſch. ſein und erhellt theils
aus dem Zuſammenhang [ſ. 2], theils wird er beſ.
durch nähere Beſtimmungen angegeben: Etwas nur ober-
flächlich, nur vom Hörenſagen (G. 9, 15), nur aus der Be-
ſchreibung, es gründlich, genau, aus eigner Anſchauung, —
es nur im Allgemeinen, es bis ins Einzelnſte, — Etwas aus-
wendig (Börne 2, 179 ꝛc.), es von innen und außen (B. 495b),
am Schnürchen, auf den Fingern k.; Einen nur dem Namen
nach, ſeinem Ruf nach (par renommée), aus ſeinen Schrif-
ten, von Perſon, durch langjährigen, vertrauten Umgang k.;
Der Ochs kennt ſeinen Herrn und der Eſel ſeine Krippe; Das
Kind kennt die Buchſtaben noch nicht ꝛc. — 2) (ſ. 1):
a) prägnant, genau k., z. B.: Gott kennt die Herzen;
Wer ihn kennt, Der kauft ihn nicht ꝛc., nam.: aus Erfah-
rung k., z. B.: Den Rummel (ſ. d.), den Pfiff k.; Das
iſt wahr! ich kenne den Hauptmann [ich weiß, weſſen man
ſich von ihm zu gewärtigen hat]. Sch. 119b; Ich kenne
dich, Spiegelberg. 121a, ſprchw. geworden, ebenſo wie
ſcherzh. das latiniſierte: Halt’s Maul, alter Sünder! Nos
kennimus. Holtei Nobl. 2, 17; Darauf [in Bezug auf
dieſen Punkt] kenne ich mich (Seydelmann 100), ihn. Lewald
RothE. 133; Tieck N. 4, 31 ꝛc. — Ich kenne deinen Unge-
horſam und Halsſtarrigkeit; Eine Hitze, wie man ſie hier nicht
kennt; Ich hatte eine größere Heiterkeit des Geiſtes gewonnen,
als ich mir lange nicht gekannt [als ich ſonſt an mir
wahrgenommen = als ich ſonſt gehabt]. G. 21, 142;
Ja, wer eure Verehrung nicht kennte! | Euch, nicht ihm baut
ihr Monumente. 3, 15 ꝛc., vgl. er-k. 2. — b) Einen k.,
ſich gegen ihn wie gegen einen Bekannten benehmen,
ſich ihm freundſchaftlich oder freundlich zuwenden: In
ſeinem Glück kennt er ſeine frühern Freunde nicht mehr; Da
will mich Niemand k. . ., Niemand nimmt ſich meiner Seele
an. Pſ. 142, 5; Der Herr iſt gütig und eine Feſte zur Zeit
der Noth und kennet die, ſo auf ihn trauen. Nah. 1, 7 ꝛc. —
c) bibl. (ſ. b): Gott, den Namen Gottes k., ihn vereh-
ren; Du ſollteſt ja keinen andern Gott k., denn mich und kei-
nen Heiland ohne allein mich. Hoſ. 13, 4 ꝛc. — d) verall-
gemeinernd: Etwas k., von dem Vorhandenſein desſel-
ben wiſſen, — und prägnant: bei ſeinen Handlungen
auf dies Vorhandenſein Rückſicht nehmen, ſein Thun
danach einrichten, gw. mit Verneinung: Keine Grenzen,
Schranken, kein Maß, Ziel, keine Schonung k.; Er kennt
[macht] keinen Unterſchied zwiſchen ſeinen eignen und ſeinen
Stiefkindern; Er kennt keinen Widerſpruch gegen ſeine Frau
ꝛc. — e) ſich auf Grundlage früherer Vorſtellungen od.
früheren Kennens bewuſſt werden, was Etwas oder wer
Jemand iſt, — was ſchärfer durch wieder-k.; er-k.; wie-
der-e. bez. wird; Ich hatte ihn nie geſehn, aber nach deiner
Schildrung [er]kannte ich ihn gleich, wie er ins Zimmer trat;
Ich kannte ihn, trotzdem ich ihn 20 Jahr nicht geſehn, gleich
wie er ins Zimmer trat [wieder]. 1. Moſ. 27, 23; 37, 33;
42, 7 ff.; Kenne mich | nur erſt! Erkennſt du mich? G. 13,
239; 1, 2 ꝛc. Das Merkmal gw. mit ,,an“: Den Vo-
gel un den Federn, das Silber am Klang, Jemand am Schritt,
an der Stimme k. oder er-k., wo Jenes freilich mehr das
dauernde Wiſſen in Grundlage des unterſcheidenden
Merkmals, Dies das Bewuſſtwerden in dem einzel-
nen Fall bez. — Vralt. auch „bei“ ſtatt ,„an“, z.B.
Sir. 26, 12; Den Eſel kennt man bei den Ohren | und bei
den Worten den Thoren. SFranck LaſtH. 1b ꝛc. — Zuw.
auch refl. mit paſſ. Sinn (vgl. l), z. B.: Wann Wahr-
heit ſich an ſichern Zeichen kennte [ſich er-k. ließ, zu er-k.
wäre]. Haller 65. — f) (ſ. e) mit ſtärker hervortreten-
dem Begriff des Unterſcheidens von Andern: Jch würde
ihn unter- oder aus Tauſenden (heraus) k. oder er-k.;
Wo ſind die Rechten | und wie kennt man ſie von Schlech-
ten? G. 34, 259; Brockes 1, 154 ꝛc. — So auch: Die
ſchätzbaren Münzen von denen die es nicht ſind abzukennen.
ehar Montague 1, 247 (wurm). – 8) mit einem zum
Obj., meiſt mit „als“ gefügten Prädik.: Wir k. ihn
als brav, als einen braven Mann, wir wiſſen, daß er es
iſt; Schon kannte ich ihn für einen der Thoren, die ꝛc. Klin-
ger Giaf. 247 ꝛc., vgl. er-k. 1f. Auch: Ich kenne Das an
ihm, ich weiß, daß er ſo iſt ꝛc. und (wie im Frz.): Wer
kennt mir ſo unvorſichtige Orinoko-Sitten? Humboldt Enſe
64. — Zuw. auch mit abhäng. Satz: Daß ſie mich k.
ſollen, aß ich der Herr ſei. Jer. 24, 7. — h) Einen oder
Etwas k. lernen, die Bekanntſchaft Desſelben machen,
damit bekannt werden, z. B.: Wer die Menſchen nicht
kennte, würde ſie jetzt leicht k. lernen. G. 10, 187 ꝛc., und
dazu faktitiv: Einen (zuw. Einem, z. B. Raumer Päd.
3, 1, 124), Etwas k. lehren, ihn damit bekannt machen,
und mit Vertauſchung von lernen [ſ. d.] und lehren:
Meine Nachbarin lernte mich ihn kennen. Gutzkow R. 6, 414.
— Im Partic.: Hat mich die Welt k. gelehrt (ſ. leh-
ren 8c). 4, 23; Humboldt KlSchr. 1, 31; gelernt (ſ. ler-
nen 1c). Gervinus Lit. 5, 133; G. 22, 231; 37, 32;
Gutzkow R. 6, 209; 8, 274; Lewald Reiſ. 1, 16, neben:
k. lernen. G. 11, 57; 16, 166; 19, 308; 22, 153; L.
11, 87; Lewald Reiſ. 1, 17; 231; Rabner B. 6; Sch. 303b;
350a; 420a; 537a ꝛc., vgl. dürfen I. — i) Einen oder
Einem (z. B. G. 23, 103) Etwas k, (er-k.) laſſen, ihn zu
dem Erkennen desſelben bringen. — k) veralt. und
alterthüml. iſt die Fügung mit dem Genit. ſtatt des
Obj.: Matth. 25, 12; 26, 72; Sie k. der fremden Stimme
nicht. Luther 8, 2b; SW. 35, 304; Er kennet Deiner nicht.
Moritz Reiſ. 1, 119 (Kirchenlied); Hinweg von mir! ich
kenne Deiner nicht. Uhland 363; V. Sh. 3, 575, partitiv,
etwa = ich weiß Nichts von dir, vgl.: Kennte ich deren,
ſo würde ich ſie verſchweigen. Forſter Br. 1, 28 ꝛc. —
l) mundartl. refl. (ſ. aus-k. 2) = Beſcheid wiſſen: Ich
kenne mich diesfalls nur in unſerm Herzogthum. Peſtalozzi 4,
338. — Das Paſſiv iſt ſelten, ihm entſpricht das Partic.
„bekannt“ (ſ. d.) von dem in dieſem Sinne unüblichen
be-k., z. B.: Ich kenne ihn ſeit lange; Er iſt mir ſeit lange
bekannt ꝛc., ſeltner und dichteriſch: Dem erſten Blick iſt
ſie gekannt und werth. G. 13, 306. Häufiger: Ungekannt
wirft er ſich in einen Nachen. 20, 233, ohne daß man ihn
hier kennt, verſch.: unbekannt. — Ferner: Seine allge-
meine Gekanntheit und Berühmtheit. Kapper Chr. 1,
104. — m) das Partic. Präſ., prägnant = kennerhaft
(ſ. d.): Sorgt Niemand für ein kennend Ohr? [das Ohr
eines Kenners]. Haller 118; Halb-k–de Gönner. G. Zelt.
3, 330 ꝛc., auch: Hab’ ich dich un-k–d [ohne dich zu ken-
nen] erkannt. Rückert Nal. 208. — n) der ſubſt. Infin.,
z. B.: Das laufende bewegliche Leben verrückt ihre Stand-
punkte, hindert das K. und Anerkennen eines ſolchen Mannes.
G. 33, 169; Der eine Weg erzielt ein Können, eine Kunſt,
der andere ein K., eine Kunde oder Wiſſenſchaft. Raumer Päd.
3, 2, 2. — Mundartl. eigenthüml.: Ums K. = um ſo
viel, daß man es k., einen Unterſchied merken kann,
alſo: ein wenig, z. B.: Erwiderte Toni, ſchon ums K.
ſanfter. Rank SchM. 180, vgl.: Ein wenig kleiner, mein’
ich, ſei es. — „Ums Er-k.“ Hebel 3, 410. — o) Ken-
nung, f.; –en: gw. nur in den Zſſtzg., doch z. B.
= Kennzeichen ꝛc.: Wo die Natur mit ſtarken Kennungen
Ortſamkeiten bezeichnet. Jahn; und ſo (Schiff.): K.,
Land-K., die Kennzeichen, aus denen der Seefahrer das
Land erkennt, in deſſen Nähe er ſich befindet; Grund-,
See-K., die Kenntnis von der Tiefe und Beſchaffenheit
des Meergrunds: Der Lootſe muß Grund-K., der Steuer-
mann Land-K. haben ꝛc.; ferner: K., die Kennzeichen,
woraus das Alter eines Hirſches (weidm.), eines Pferds
beſtimmt wird, ſ. Bohne 4c. — p) Kenner ꝛc., ſ. u.
Anm. Ahd. (chennan) nicht — und mhd. (kennen)
nur ſelten außer in Zſſtzg. (ſ. Benecke 1, 807), wie noch jetzt
(ſ. 21) im Paſſ. „bekannt“ für „gekannt“ gw. iſt, ſ. auch
er-k. 2. Die Urbed. iſt erzeugen, noch am deutlichſten erhalten
in dem bibl. er-k. (ſ. d. und vgl. ähnlich: „k. lernen“ Heſ.
19, 7), vgl. lat. genui, gr. γενἄν ꝛc., wie denn das K.
als eine geiſtige Geburt zu faſſen iſt. Vrwdt. iſt zunächſt:
können, goth. kunnan (k., wiſſen), ahd. chunnan, kunnan
(geiſtig inne haben, vermögen, können), mhd. künnen, kun-
nen. Zu dieſen in einander übergreifenden Zeitw. gehören
z. B. kund, goth. kunths, ahd. chund, kund, mhd. kunt
= bekannt, mit den Fortbildungen: der und die Kunde; kun-
dig, erkund(ig)en, bekund(ig)en, verkündigen ꝛc., ferner: Kunſt
und Fortbildungen. Zu dem Urſtamm gehört: Kind (ahd.
chind, mhd. kint), das Erzeugte, — ferner das dem gr.
γ~ος, lat. genus, entſprechende goth. kuni, ahd. chunni,
mhd. künne, Geſchlecht und dazu: König, ahd. chuninc,
kuning, mhd. künec, künic, eig. der Erſte des Geſchlechts
u. ä. m., ſ. namentl. Schm. 2, 304 ff. — In Bezug auf die
Abwandlung bemerken wir das Impf. Konj.: kennete,
z. B. Joh. 14, 7; Möſer Ph. 1, 209; V. Ov. 1, 153 ꝛc.,
und jetzt meiſt zweiſilbig „kennte“, ſ. die von uns zuſam-
mengeſtellten Belege; Herrig 26, 468. Zuw. auch mit „e“
im Indik. des Impf., ſo nam. bibl. Suſan.: Die bei ihr ſtun-
den und die ſie kenneten; Bekennete. Joh. 12, 42; Esr.
10, 1; Bodenſtedt 2, 255 ꝛc.; Verkennte. Klinger F. 89;
FSchlegel Flor. 116; oberd. Partic. „gekennt“. Schm. u.
z. B. Haller 57; Vorr. 4 ꝛc.; Verkennet. Kl. Od. 1, 192;
Unerkennt. Gryphius Fr. 700.
Zſſtzg. z. B.: Áb- [2f]. — An-: 1) (mundartl.)
Einem Etwas a., anmerken, anſehn, aus ſeinen Mienen
er-k. Schm. — 2) = anerkennen: Fünfzig Dörfer kennen
ſeine Herrſchaft an. Sch. 464a. — Aūs-: 1) tr. [2f],
aus einer Menge heraus kennen oder er-k.: Wohl uns,
daß Er unter den 1000 oft ſo abweichenden Stimmen die
Stimme des tiefern Kenners ſo treffend auskennt. Engel 4,
79; Wie mag auch die eigenen Kinder Jedweder hinfort a.
genau? V. Ar. 3, 252; 303 ꝛc. — 2) refl. [2l] (mund-
artl.): Sich in (Kapper Chr. 1, 132; Kompert Böhm. 148;
319), über (Wurm 1, XXV) Etwas, unter einer Schaar
(Linck Schl. 41) a., orientiert ſein, Beſcheid wiſſen, ſ.
Schm. — Be-: 1) tr., Etwas nicht verleugnen, ſon-
dern kund geben, zunächſt allgm. (vgl. 2): a) Gott,
den Namen Gottes, Chriſtum, eine Religion, Lehre b., vgl.:
ſich zu ihr b., durch Wort oder That Zeugnis ſeiner
Dazu- oder Angehörigkeit ablegen (ſ. Bekenner): Wer
mich bekennet vor den Menſchen, Den will ich b. vor meinem
himmliſchen Vater. Matth. 10, 32; Die chriſtliche Kirche ..
erkennet und bekennet die heilige Schrift wie ein Knecht ſeines
Herrn Siegel. Luther 5, 10a; Engel und Auferſtehung b. Ap.
23, 8; Ein Lehen b.; Sollſt . .. aufs Härchen mir meine
Gedanken errathen, | die will ich dann treulich b. B. 66b;
Wir er-k. und b. Alle aus einem Munde, daß Demokrit ein
Sonderling . . iſt. W. 13, 135 ꝛc. — Das B., ſ. Bekennt-
nis: Sein Natur-B. Prutz DM. 1, 1, 10 ꝛc. — b) (Kar-
tenſp.) Farbe b. (Ggſtz. „verleugnen“), eine Karte von
der Farbe der ausgeſpielten, ſo lange man ſie hat, bei-
werfen, vgl. bedienen, — auch übertr.: B. Sie Farbe!
Holtei Nobl. 2, 167 = ſeien Sie offen, ehrlich ꝛc. —
c) kaufm. ꝛc. bekunden, beſcheinigen: 300 Thaler von
Hrn. N. erhalten zu haben, bekenne ich hierdurch ꝛc. —
d) zuw. mit perſonif. Subj.: Die alte Familienbuche, |
die vorlängſt uns bekennt mit ſchon auswachſenden Namen.
V. 1, 20 ꝛc. — e) mit einem zum Obj. gefügten Prä-
dikat, vgl.: B., daß Jeſus der Herr ſei; So du mit deinem
Munde bekenneſt Jeſum, daß er der Herr ſei. Röm. 10, 9;
Jeſum als Herrn b.; Sobald Jemand ihn für Chriſtum be-
kennte. Joh. 9, 22; Der Oheim eines Königes bekennet | mich
für ſein Kind. G. 13, 241 ꝛc., vgl. An-er-k. Früher
auch mit Fortlaſſung des „als“ oder ,,für“ (ſ. 5b):
Und dürfen ihn fröhlich unſern Bräut’gam b. Luther 6, 356a.
— 2) tr. (häufig) = geſtehn (ſ. d.), von Etwas, das
zu leugnen man ſich verſucht fühlt oder fühlen könnte,
von einer mit Überwindung gemachten Ausſage: (Ei-
nem) ſeine Miſſethat, Sünde, Schuld, böſe Luſt, ſeinen Fehl,
ſein Unrecht b.; B., daß man gefehlt, geſündigt, unrecht ge-
handelt; B., unrecht gehandelt zu haben; Er bekannte den
Mord des Grafen, — daß er ihn ermordet habe, — ihn er-
mordet zu haben, —: Ich habe ihn ermordet ꝛc.; Hiob 42,
3; Ap. 24, 14; Joh. 1, 20; G. 4, 52 ꝛc. — a) bibl.:
Die Miſſethat auf den Sündenbock b., ſie b–d auf ihn
ſchieben, ſ. 3a. — b) metonym.: Warum ſollten wir
nicht mit Worten ausſprechen, was uns jede Stunde geſteht
und bekennt. G. 15, 126 = das Geſtändnis und Be-
kenntnis, das wir uns jede Stunde geſtehn und b.
müſſen ꝛc. — 3) intr. (haben): a) eig. tr. mit zu er-
gänzendem Obj., ſ. 1 und 2, z. B.: So man mit dem
Munde [Jeſum, ſ. 1] bekennet. Röm. 10, 10; Johannes
bekannte und leugnete nicht und er bekannte: Ich bin nicht
Chriſtus. Joh. 1, 20; So bekennet nun dem Herrn [eure
Schuld]. Esr. 10, 11; 1; Dan. 9, 4; 20 ꝛc., nam. oft
von der vor dem Richter gemachten Ausſage einer
Schuld, zumeiſt der eignen: Der Mörder hat bekannt, —
auf der Tortur —, nach langem Leugnen bekannt [den Mord]
ꝛc., doch zuw. auch der fremden, wobei die Perſ. mit
,,auf“ ſteht: So wollen wir auf dich b. [gegen dich aus-
ſagen], daß wir einen jungen Geſellen allein bei dir funden
haben. Suſann. 21, doch nach heutigem Gebrauch nur
inſofern man mit dem Thäter in einer nähern Bezie-
hung ſteht oder an der Schuld mitbetheiligt iſt: In der
Unterſuchung hat er auf oder gegen ſeinen Vater bekannt;
Die ſchwangre Magd hat auf den Knecht bekannt, ihn als
Vater angegeben ꝛc., vgl.: Etwas auf ſich, auf ſein eig-
nes Haupt b., Etwas von ſich b. (ausſagen). — b) (vralt.)
mit Genit. ſtatt des Obj. HSachs 1, 436b ꝛc., ſ. Grimm
1, 416. — 3) tr. (vralt.) = er-k. ebd. und 5c. —
4) tr., das Partic. „bekannt“ (ſ. d.). — 5) refl., ſ. 1,
nam. 1e u. 2: a) (ſ. 1a) Sich zu einer Religion, Lehre,
Glauben b., erklären, daß man dazu gehört, es als das
Seine anerkennt; Leſſing habe damals die Lehre des Spi-
noza wohl gekannt, aber ſich nicht zu ihr bekannt. Guhrauer
2, 112 ꝛc. So auch: Er ſah .. ſein Bild .. wie im Por-
trät ein andres Selbſt. Man bekennt ſich zwar nicht zu allen
Zügen. G. 17, 276; Mit Zwillingen, wozu ſie um ihr Le-
ben ſich nicht b. kann. W. 12, 20; Sich zu einer Partei, zu
uns; ugw.: auf uns [auf unſer Bekenntnis] (Gutzkow R.
8, 218) b. ꝛc. — b) mit einem das Obj. (ſich) näher
beſtimmenden Prädikat, das ein Ew. oder ein Hw. ſein
kann, z. B.: Sich ſchuldig, als oder für ſchuldig b.; Sich
als einen oder als ein (vgl. Herrig 20, 66) Sünder, ſich
für einen Sünder, ſich als Mitſchuldigen (G. 16, 132), als
Diener (20, 247) b.; Dem Engel .., der ſich nur für ſeinen
Mitknecht bekennet. H. Rel. 7, 348; Horaz, indem er ſich
für einen dieſer Sonderlinge bekennt. W. HB. 1, 41. Das
Wegbleiben des „als“ vor dem prädik. Hw. iſt heute
gw. nur in gehobner Rede: Der Zar, deß Sohn ich mich
bekenne. Sch. 663a; Einen ſolchen bekennt ſich Aſineus. V.
Ländl. 1, 169 ꝛc. — Minder genau auch zuw. (ſtatt
„als“) — „zu“ (vgl. Herrig 20, 64), z. B.: Wieland
bekennt ſich hier frei zum Deīſten. Gervinus Lit. 5, 333;
Schlage an dein Herz und bekenne dich zur armen Sünderin.
Iffland 5, 3, 149 ꝛc. — c) (vralt.): Sich mit Jemand
b., ſich ihm zu er-k. geben. 1. Moſ. 45, 1. — 6) dazu:
a) Die Bekennung eines Glaubens ꝛc., ſ. Bekenntnis.
b) Bekenner(in) einer Lehre, eines Glaubens ꝛc., ſo
nam. früher von Märtyrern; ſeltner: Die B. [die ſich
zum Handwerk Bekennenden, vgl. Profeſſioniſt] ſollten
mit der Hand wirken. — c) Doppelzſtzg. (ſ. 2): Ein-b. =
eingeſtehen: Widerſprüche, die er dann aber auch rechtſchaf-
fen genug iſt, geradezu einzubekennen. Immermann 12, 291 ꝛc.
— Durch-: (veralt.) ganz, durch und durch kennen:
Du durchkennſt die große Welt. Fleming 390. — Er-:
von kennen (ſ. d. 2e—i), ſich, wie bewuſſt-werden
von bewuſſt-ſein unterſcheidend, alſo: das Be-
wuſſtſein, die Vorſtellung, die Einſicht, das Wiſſen
erlangen, daß Etwas vorhanden und zugleich, was oder
wer (in Bezug auf Perſ.), wie beſchaffen es iſt ꝛc.:
Und wie ich ihn erkannt, mög’ er ſich kennen. G. 6, 90 ꝛc. —
1) Art und Grad des E–s können verſch. ſein: Etwas
geiſtig e., z. B.: Das Weſen einer Sache, ſich ſelbſt ꝛc.;
Etwas ſinnlich e. (ſ. b); Joſeph gab ſich ſeinen Brüdern zu
e., ſagte ihnen, wer er ſei ꝛc.; Komm zu dir ſelbſt! | Er-
kenne dich! Sch. 476a; Etwas nur halb, theilweiſe, nur dun-
kel ꝛc., — es ganz, vollkommen, deutlich, klar, beſtimmt e. ꝛc.
— a) ohne Zuſatz oft prägnant = klar e., z. B. ſinn-
lich: Ich erkannte ihn ſchon auf den erſten Blick, aus der
Ferne, ich ſah, daß er es war ꝛc. und geiſtig: Der Zwei-
fel iſt menſchlichen Wiſſens Grenze, | es kann der Staubum-
hüllte Nichts e. Chamiſſo 4, 196 ꝛc.; im Ggſtz. zum dun-
keln Gefühl: Du | ſollſt uns dereinſt in Taſſo’s Liedern
zeigen, | was wir gefühlt und was nur du erkennſt. G. 13,
122; Eindruck, den .. ich wohl ſchmecken und genießen, kei-
neswegs aber e. und erklären konnte. 31, 8 ꝛc., vgl.: Dies
Eine fühl’ ich und erkenn’ es klar. Sch. 515b. Zuw. me-
tonym.: Das erkennt der erſte Blick [man auf den e. B.]
ꝛc., ſ. h. — b) das unmittelbare Werkzeug des E–s
mit ,,mit“, das mittelbarere mit „durch“ (ſ. d. †):
Etwas mit den Augen, mit den Augen des Geiſtes, mit dem
Geiſt ꝛc. e.; Etwas durch den (vgl. c ,,am“) Geruch, Ge-
ſchmack, durchs Gefühl e.; Ich kann es nicht mit bloßem
Auge, ſondern nur durch ein Fernrohr e.; Er hat es mit
ſeinem ſcharfen Verſtande durch langes Nachdenken erkannt
ꝛc. (ſ. e). — c) das für die Beſchaffenheit des Gegen-
ſtands ꝛc. unterſcheidende Merkmal mit „an“: Einen
am Gang, Schritt, an der Stimme, an einer Narbe e., wie-
der-e.; Etwas am (oder ſ. b: durch den) Geruch, Geſchmack
e.; Den Vogel an ſeinen Federn, an ſeinem Geſange e.; An
ihren Früchten ſollt ihr ſie e. Matth. 7, 16; Daran e. wir,
daß wir Gottes Kinder lieben. 1. Joh. 5, 2; An ſeinen Zwei-
gen | erkennt ihr des Sommers Anbeginn. Chamiſſo 4, 4 =
daß oder wenn der Sommer beginnt; Daran erkenn’ ich meine
Pappenheimer. Sch. 381b ꝛc., ſ. e; vralt. „bei“ Spr. 26,
24; Luk. 1, 18; Joh. 13, 35 u. o. Zuw. auch „nach“
zur Bezeichn. des Maßſtabes ꝛc., oder ,,aus“ zur Bez.
Deſſen, woraus das Erkannte folgt: Einen nach oder an
der Ähnlichkeit mit ſeinem Vater e., vgl.: Nach, aus der
Beſchreibung e.; Das e. wir aus dem Umſtande ꝛc.; ferner:
Freunde erkennt man [an ihrem Verhalten] in der Noth ꝛc.
— d) [1f] mit Beifügung Deſſen, wovon man den er-
kannten Gegenſtand unterſcheidet: Ich erkenne den Füh-
rer in, unter, aus der Menge an dem Helmbuſch; Durch den
Geruch kann man ſie von einander e. Popowitſch (Campe); So
nahe, daß man ihre Fahnen unterſcheiden und die Stimme
der Überwinder wie der Überwundenen deutlich aus einander
e. konnte. Sch. 843b. — e) In einem Gegenſtand oder in
einer Perſon Etwas e., es als darin liegend ꝛc. wahrneh-
men: Etwas im Keim e.; Er erkannte ſchon in dem Kinde
den großen Maler; Schon in dem Kinde gab ſich der künf-
tige Meiſter zu e., zeigte ſich; Er erkannte in der Zerſplitte-
rung das Unglück Deutſchlands; In dieſer (oder durch dieſe,
ſ. b) Gegenüberſtellung erkennt man beide Charaktere genauer;
In (oder an, ſ. c) dieſem Zuge erkenne ich den Meiſter; Ich
erkenne in ihm meinen Meiſter, ihn als meinen Meiſter
(an), ſ. f; Du wirſt | von deinem Aſſad, fürcht’ ich, ferner
nun | Nichts mehr in mir e. wollen. L. Nath. 4, 4 ꝛc. —
f) mit einem das Obj. näher beſtimmenden Prädikate,
vgl. [2g] und be-k. 1e und 5b, — zumeiſt mit „als“
und ,,für“, die aber, obgleich ſich oft nahe berührend,
nicht ganz gleichbedeutend ſind, ſ. Herrig 20, 65, z. B.:
Ich erkenne Etwas als richtig = ich ſehe ein, daß —, für
richtig (ſ. 3), ich erkläre, gebe das Urtheil ab, daß —
es richtig iſt: Die Preisrichter erkannten ihn als vorzüg-
licher (als den Sieger); aber ſie wollten ihn aus Rückſicht auf
den mächtigen Mitbewerber nicht dafür e.; Sie erkannten
die von dem Finanzminiſter abgelegte Rechnung als falſch,
aber aus Mangel an Muth erkannten (erklärten) ſie dieſelbe
trotzdem für richtig; Jokaſte erkannte den Ödipus zu ſpät
als ihren Sohn (ſ. e: erkannte in dem Ö. ihren Sohn);
Ich adoptiere meinen Neffen und erkenne ihn damit von heute
ab für meinen Sohn; Weil die Koncilien dieſe auch für ehr-
loſe Ketzer erkennt. Fiſchart B. 45b; Da wär’ es denn ganz
artig, wenn er . . | uns für den Schatz erkennte, den er lang|
vergebens in der weiten Welt geſucht. G. 13, 99; Für
Tand | hat er, was ihr ſinget, längſt erkannt. H. 15, 31;
Dieſe Stellen ſind ebenfalls an dieſen Eigenſchaften für Ge-
dichte zu e. Mendelsſohn 4, 1, 177 ꝛc. Früher auch häufi-
ger ohne „als“ ꝛc.: Wer ſich einen Menſchen erkennt. Lu-
ther SW. 26, 321; Eine Schöne .., die man beim erſten
Blick dafür gemacht erkennt. W. 15, 61 ꝛc. (vgl. h) und
mit ,,zu“ ſtatt „für“ (ſ. Herrig 20, 64), z. B. noch:
Ob ſie mich e. will zu ihrem Kinde. Simrock Gudr. 143. —
Zuw. prägnant: Etwas e., für Das, was es iſt, gw.:
an-e., z. B.: Daß es [das Heer] Kaiſer, die der Senat
gemacht, e. ſollte. JvMüller 1, 358, ſ. g. — g) andre ab-
häng. Präpoſ. ſ. 3; ferner kaufm.: Einen für eine
Summe e., ſie als gezahlt gut ſchreiben. Ugw.: Daß
über dem vielen einzelnen Elend doch auch das Große erkannt
[vgl.: nicht erkannt] iſt. Auerbach Leb. 1, 96. — h) ab-
hängige Sätze: Dann wirſt du e., ob —, daß —, wie ſehr
er dich betrogen hat; — was du von ihm zu erwarten haſt,
— welcher Rath der beßre war; Wie erkennteſt du doch, o
Fremdling, ob ich an Klugheit | . .. vor anderen Frauen ge-
ſchmückt ſei? V. Od. 19, 325 ꝛc. Früher ſtatt abhäng.
Sätze mit „daß“ auch der Accuſ. und Jnfin.: Daß die
Kaiſer ihr Reich von Gott.. her ſein erkennten. Fiſchart B.
5b; Zwingli 2, 206 ꝛc. u. ſo noch, nur daß „zu“ zum
Infin. tritt: Der erſte Blick beim Eintritt ſchon erkannte |
dies Zimmer eben das zu ſein. W. 12, 264 ꝛc. Zuw. auch
mit einem pleonaſt. Obj. bei nachfolgendem Satz mit
„daß“, z. B.: Ich habe dich erkannt, daß du ein Betrüger
biſt, u. ſo paſſiv: Meine Frömm(ig)keit iſt mir erkennt wor-
den, daß ſie eine Bosheit ſei. Luther 1, 23b, wobei auch der
(vralt.) perſönl. Dat. Beachtung verdient, vgl. be-
kannt. — 2) nach heutigem Gebrauch wird in e. das
Gelangen zu dem Wiſſen oder der ſinnlichen Wahr-
nehmung hervorgehoben, früher aber galt e. auch ſtatt
des ſeltnern Grundw., ſ. [Anm.], für das unmittel-
bare Wiſſen und Wahrnehmen ſelbſt, ſo noch bibl.,
z. B. = ſehen, hören, wiſſen. 1. Moſ. 33, 13; 5, 9,
2; Esr. 3, 13 ꝛc. — Vgl. ferner (vralt.): Erkannt =
bekannt, kund. Stumpf 608b ꝛc.; er-k. = kennen [2a]:
Sider [ſeit] der Zeit . . hab’ ich kein gewiſſe Wohnung nie
erkennt [gekannt, d. h. aus eigner Erfahrung = ge-
habt]. Schaidenreißer 47a, vgl. dem heutigen Gebrauch
gemäß: Dann erkennteſt du bald durch Pfleg’ und viele Ge-
ſchenke meinen Dank. V. Od. 15, 536; 19, 325, du lern-
teſt ihn an dir kennen, erführeſt ihn. — 3) (ſ. 1f) tr.
u. intr., ein richterliches Urtheil fällen, vgl. Erkennt-
nis: Der Richter hat falſch erkannt; Das Appellationsgericht
hat anders erkannt als das niedre Gericht; In dieſer Sache
iſt noch nicht erkannt; Das Gericht hat auf Scheidung, auf
Bezahlung, auf den Strang erkannt; Der Todtenbeſchauer
hat über ſie geſeſſen und chriſtlich Begräbnis erkannt. Schlegel
Haml. 5, 1; In den Bann erkannt. Fiſchart B. 5b; Das ſei
hiermit erkannt von Rechteswegen. Ramler F. 1, 86; Zu
Recht erkannt. Zeitſchr. f. d. Recht 13, 442 ꝛc. — 4) ver-
hüllender Ausdruck für fleiſchliche Vermiſchung, von
Männern (1. Moſ. 4, 1 ꝛc.) und Frauen (19, 8 ꝛc.) als
Subj.: Braucht der Alkoran .. unzüchtiger Wort, wenn er
von dem fleiſchlichen Werk redet .., aber der heil. Geiſt gar
züchtig in der Schrift davon redet, als: Adam erkannte ſein
Weib ꝛc. Luther 8, 16b; Das züchtige e. von ehelicher Ver-
traulichkeit brauchte ſchon Geiler von Keiſersberg in ſeiner
Poſtille (4, 17). V. Jen. Lit. Ztg. (1804) 1, 195. —
5) das Partic. in Zſſtzg. z. B.: Allerkannt ſei deine Gött-
lichkeit! SMereau Gd. (1800) 58 ꝛc. U. nam.: Unerkannt,
ohne erkannt zu ſein. Mundartl. aktiv = unerkennt-
lich (ſ. d.), undankbar; ungeſchliffen, grob. Stalder 2,
423; Gotthelf G. 159; 287; 291 ꝛc. — 6) Das E., ſ.
auch [2n] = Die Erkennung (vgl. Erkenntnis), Dies
bei Einigen auch für das militäriſche Rekognoſcierung,
z. B. Milarch Strel. Huſ. 51 ꝛc. — Ferner Doppel-
zſſtzg. (ſ. Anmerk.), ſo: 7) b-e.: durch ein Urtheil,
zunächſt durch ein richterliches (ſ. 3) Etwas Einem
abſprechen (ſ. d.), Ggſtz. zu-e.: Es mag der Leute
Wahn | mir immerhin die Klugheit a. Hagedorn 2, 290;
Familiengruppen, denen kein Menſch ... ihre hiſtoriſche Be-
deutung a. wird. Lewald W. 2, 123; Aberkennung der
Nationalkokarde. Dieſterweg Päd. 1, 116 ꝛc., auch meton. mit
ſachl. Subj. (ſ. 1a): Jſt es die Unkunde des Lateins ſelbſt,
welche dieſe Fähigkeit allen Menſchen .. aberkennt? L. 10,
186, etwa = um derentwillen man ihnen die Fähig-
keit a. muß. — Zuw. = aburtheilen; abſchreckend ur-
theilen; auch: Was Akritik für Sold im Buche falſch ge-
leſen, | wird antikritiſch dann für Zahlung aberkannt [durch
Erkenntnis oder Urtheil abgerechnet]. H. 15, 347. —
8) Án-e.: a) (ſ. 1g, ankennen und Anm.) die zuſtim-
mende Erklärung abgeben, daß Etwas ſo iſt, wie ein
Andrer behauptet; Etwas als richtig, geſetzmäßig, be-
ſtehend, in der Ordnung erkennen: Ein Kind (als das
ſeinige) a.; Eine Schuld, Handſchrift (als die ſeinige) a.;
Jemandes Bemühungen dankbar a.; a., daß —, wie ſehr er
ſich bemüht habe; Ich erkenne an [geſtehe ein], darin ge-
fehlt zu haben ꝛc. Das Prädik. wird zum Obj. (ſ. 1f)
mit „als“ oder „für“, ſeltner ohne dies gefügt: Unſer
Held, der .. nicht alle Fähigkeit verloren hatte, eine Superio-
rität außer ſich anzuerkennen, anerkannte die dieſes gewaltigen
Geiſtes. Fichte 8, 14; Anerkennt man das Gewiſſen für ſein
höchſtes Geſetz, ſo ꝛc. 266; Anerkennſt du ſeine Macht? G.
7, 233; Zu deinen Füßen laß mich frei und treu | dich [als]
Herrin a. 12, 194; Dich, die Verwandte, hab’ ich anerkannt.
13, 292; Sie müßten ihn zwar für einen braven Jungen
a. 20, 208; Ich erkenne nur die Arbeit als das Prinzip des
Staats an, .. anerkenne nirgendwo die todte Hand .., ich
anerkenne nur die . . Arbeit. Gutzkow R. 6, 389; Ich aner-
kenne den Unterſchied. 1, 263; Sie anerkennt in mir den
rechtlichen Mann. 3, 390; 8, 317; Sie, die keine Gefahr
anerkannte. 69; Seine .. gerechte, gerecht anerkannte [häu-
figer (ſ. c): anerkannt gerechte] Sache. H. Phil. 13, 87;
Die wir, wenn wir noch ſo billig denken, für ſchlechte . . .
Menſchen a. müſſen. Tieck N. 2, 18; Ich anerkenne, daß ꝛc.
Zſchokke 1, 291 ꝛc. — b) (ſ. a) Etwas (Jemand) a., ſich
zuſtimmend, lobend darüber ausſprechen: Sein Fleiß,
ſein Werk wird anerkannt, noch nicht genug anerkannt; Bei
dieſem kalten, kritiſchen Geſchlecht, | wo angefochten wird
ſtatt anerkannt. Platen 3, 288; G. 19, 130 ꝛc. — c) in
den Partic. als Ew. mit Steigrung: Man hört über
ſein Werk die a–dſten Urtheile; Die anerkannteſten, die aner-
kannt tüchtigſten Meiſter ꝛc.; Das allgemeine Anerkanntſein
eines Begriffs. Schelling 2, 2, 12; auch: Die Anerkannt-
heit ꝛc. (ſ. f). — d) zuw. ſtatt erkennen, z. B.: Er
traute ſeinen Augen nicht, es war Werner, der gleichfalls
einen Augenblick anſtand, ihn anzuerkennen. G. 17, 267; Ob
Sie unter dem modernen Koſtüm die wahren echten Menſchen-
proportionen und Gliederformen a. werden. 26, 5 ꝛc. —
e) zuw. ſtatt zu-e., z. B.: Von einer Seite her, der man
ſonſt gern urſprüngliche und lichte Wahrheit anzuerkennen ge-
wohnt war. Enſe Denkw. 1, 414. — f) der ſubſtant.
Infin., z. B.: Das A. des Teſtaments ꝛc., nam. zu b,
z. B.: Ein herzlich A. | iſt des Alters zweite Jugend. G. 6,
27; Als wenn jenes gewaltſame Verkennen nunmehr nicht
ohne ein ausgeſprochenes A. bleiben dürfe. 15, 266; Wenn
nicht mit entſchiedenem Beifall, doch mit billigem A. 40, 38
ꝛc. — g) noch häufiger: Anerkennung, f.; –en,
z. B.: Die Welt als rund anerkannt .. Durch dieſe Aner-
kennung. G. 39, 106; Ihm wurden von vielen Seiten An-
erkennungen zu Theil ꝛc. Der danebenſtehnde Genit. kann
ſubjekt. oder objekt. ſein: Die Anerkennung des Teſtaments
(durch die Erben); Zur Gültigkeit des Teſtaments fehlt noch
die Anerkennung der Erben ꝛc. — h) Dem Beſchauer und
Anerkenner. G. 36, 13. — 9) Āūs-e.: mit Urtheil
auswählen: Den ich auserkannt | zu meiner Liebe Wacht.
H. 8, 63, im Partic. = auserwählt, auserleſen: Ihr
Degen auserkannt! Simrock Nib. 1784 (vgl. Nibel. 663).
— 10) Dürch-e.: durchdringend, vollſtändige.: Ehe er
ſie vollſtändig mit ſeinen Sinnen durcherkennt und ſich davon
ein Jdeal bildet. Heinſe A. 2, 154. — 11) Lōs-e.: durch
ein Erkenntnis oder Urtheil losſprechen. Weidner 334.
— 12) Wīēder-e.: etwas Bekanntes e.: Sie gaben
2 Stücke, in deren erſterem ich ſofort Goethe’s Geſchwiſter
wiedererkannte. Stahr Jt. 2, 317; Wiedererkennung.
G. 19, 142; Gutzkow Z. 3, 156 ꝛc.; –sſcene ꝛc. —
13) Zū-e.: a) Einem Etwas z., Ggſtz. ab-e., es durch
ein Urtheil (Erkenntnis) zuſprechen: Den Einen haben
ſie fremde Bücher ... welche .. nach ihrem Tod erſt geſchrie-
ben worden, zuerkannt, aufgehenkt, angeſeilt, zugelegt und zu-
geeignet. Fiſchart B. 34a; Dem .. ward die Todesſtrafe zu-
erkannt. Kürnberger Am. 91; Daß er dir allein | die Ehre
dieſes Tages zuerkennt. Sch. 476a; Das dem Verdienſt die
Krone zuerkennt. W. HB. 1, 27. — b) zuw. ohne perſ.
Dat. = an-e.: Die Inquiſition muß abgeſchafft, die Frei-
heit des Gewiſſens ... unwiderruflich zuerkannt werden.
Forſter Anſ. 1, 314.
Anm. Die Doppelzſſtzg. (7—13) ſind der Regel gemäß
trennbar: Jch erkenne ab, an, aus, durch, los, wieder, zu, —
wie: Ab- (an- ꝛc.) zu-e. — Davon findet ſich indeſſen oft
abweichend: Jch anerkenne, anerkannte, im Ausſageſatz ꝛc.
(wie es im abhäng. der Regel gemäß heißen muß: Weil, daß
ꝛc. ich ab-, an- ꝛc. erkenne), ſ. 8a und z. B. Claudius 6, 14;
G. 6, 434; Lewald W. 1, 180; Oehlenſchläger Corr. 99; Scherr
G. 1, 235; 302; Pilg. 2, 166; Vogt Köhl. 76; Waldau N. 1,
215; 2, 9; W. HB. 1, 182; Zelter 3, 263 ꝛc. Trotzdem iſt der
Analogie gemäß, zumal es durchgängig heißt „anzuerkennen“,
nicht,,zu an-e.“, das mindeſtens eben ſo häufig: „ich erkenne an“
vorzuziehn, vgl.: Sie flüſtern deiner Feinde Geiſtern zu | und
angeloben ihnen Heil und Sieg. Schlegel Rich. III. 4, 4,
ſtatt des gw. und ſprachgemäßen: und geloben .. an, ſ. erle-
gen 6 und † Ab u. Sanders Progr. 72.
Miß-: 1) = ver-k. (ſ. d.), Etwas in ſeinem Ur-
theil oder in der Erkenntnis davon irrig, falſch auf-
faſſen; es falſch beurtheilen; es für etwas Andres neh-
men als es iſt, — welches Andre mit,,für“oder,,als“
beigefügt werden kann, z. B.: Winckelmann mißkannte
die goldenen .. Sohlen .. für Fußflügel. V. Myth. 1, 87;
Kunſtwerke, die für Abbildungen des Dädalus mißkannt wur-
den. 131; Was man als einzelne Verirrung miskannte.
Georg. XXIII; Ant. 1, 246; Zimmermann Einſ. 86 ꝛc.,
aber auch ohne „für“ oder „als“, z. B.: Meiſt miß-
kennt er den Moment. Forſter B. 1, 41; Er mißkennt ſeine
wahrſten, ſeine klarſten Vortheile. G. 19, 203; Daß ich [im
Rauſch] Hausgenoſſen und Anverwandte mißkannt. 26, 216;
Freilich giebt es auch in dieſem bekannten Zeitraum mehrere
ſowohl weniger bekannte als mißkannte Dichter. H. 13, 214;
Wie mißkennſt du dich! Hölderlin H. 2, 81; 122; Inzwi-
ſchen war der gute Einfluß nicht zu m. Mörike N. 259; Den
Auswuchs | drängender Kraft mißkennſt (–) du. V. 2, 69;
4, 96; Daß die veränderte Mutter nicht ſcheu mißkenne (– – ⏑)
den Sprößling. Georg. 2, 268; Den Genahten | ſchauete
nicht m–d (– – ⏑) die . . . Göttin. Od. 5, 78; Forſchend
glaubte ſie bald ſein Angeſicht zu erkennen, | bald mißkannte
(– – ⏑) ſie wieder, da ſchlechte Gewand’ ihn umhüllet. 23,
94; Ov. 1, 78; W. 23, 332. — Dazu: Mißkennung,
f.; –en, mit ſubjekt. und objekt. Genit.: Ohne Schmer-
zen nahm ihn aus der Erde M. [ſubj.] des Himmels fried-
licher Schlummer. Paulus Lebensk. 73; Die M. dieſer Wahr-
heit [obj.] von Seiten unſrer Freunde. Stahr Rep. 2, 11,
ſ. Ver-k. 3. — 2) (ſchwzr.) Etwas (auch: ſich) nicht
kennen, nicht er-, nicht anerkennen ꝛc.: Wie an dem bun-
ten Taft .. | das Auge ſich mißkennt [irre wird], ſich ſel-
ber niemals traut. Haller 78; Seitdem .. mißkennt ſich [iſt
nicht zu erkennen, wird vermiſſt] die Natur in unſern Ur-
theln oft. 121; Voll von ihrem Glanz,, | mißkennten [igno-
rierten] ſie den Gott, dem ſie ihn ſollten danken. 154; 155;
1, 12; Daß ich ſie .. verleugnen und für meine Arbeit m.
kann [nicht anzuerkennen brauche]. Vorr. 15. — 3) ugw.
= verachten: Zwar ich mißkenne ſelbſt die ſeelenloſen Rei-
mer. Nicolai 1, 193.
Anm. Adelung führt als Partic. nur gemißkannt
(⏑ – –) auf, häufiger iſt jedoch: mißkannt (⏑ –), ſ. o.
Gutzkow Lenz 172; Klinger F. 236; Giaf. 221; Mendels-
ſohn 5, 699; Nicolai 1, 298; Sch. 202b; Stahr Par. 1,
193; Stilling 4, 143; W. 31, 496; Zelter 4, 196 ꝛc., da-
neben (mundartl.): Mißkenn(e)t. Lavater 1, 114; Zimmer-
mann Einſ. 35. — S. † Miß.
Un-: ignorieren, — unübl. (vgl. Unkenner) wie
die Doppelzſtzg.: Ver-u. JP. 3, 93. — Ver-: 1) =
miß-k. (1), z. B.: So ganz in das Gegentheil verkannt.
V. Sh. 2, 601; Auch er verkennet den Traum für den
Schlaf. L. 8, 259; Wer wird an [in] ihm den vielbeleſe-
nen Mann ver-k.? H. Ph. 10, 133 ꝛc.; Verkennt den Freund
nicht! [haltet ihn nicht für einen Nichtbefreundeten].
Chamiſſo 4, 128; 23; Ihr ſeid | verwegen-dringend, ihr ver-
kennt mich ſehr. G. 8, 45; Daß andrer Elemente Werth |
v–d, ihr das Feuer über Alles preiſt. 10, 277; 282; Die
Menſchen fürchtet nur, wer ſie nicht kennt | und wer ſie mei-
det, wird ſie bald ver-k. 13, 105; Wer ein Verdienſt ſo
wohl zu ſchätzen weiß, | Der wird das andre nicht ver-k. 122;
129; 170; 182; Vergeſſen Sie Ihre Freunde ſo bald? ..
Ich dürfte Sie ein ander Mal auch ver-k. [nicht kennen wol-
len, ſ. miß-k. 2]. 21, 203; „Wolf ſelbſt!“ verſetzte
Hylax. (Die Hunde verkannten ſich beide.) L. 1, 146; „Jch
ſchäme mich, | euch einen Augenblick verkannt zu haben.“ |
Und ich bin ſtolz darauf; nur das Gemeine | verkennt man
ſelten. Nath. 2, 5; Sie ver-k. uns .. Kannten ſie uns etwa
beſſer, da ꝛc.? W. 27, 346; Dieſes Bedürfnis wurde nie-
mals verkannt, wiewohl jedesmal mißkanut [das Vorhan-
denſein, aber nicht die Art desſelben und das zur Be-
friedigung Dienende wurde richtig erkannt]. Wurm Sp.
5; Ich verkenne nicht [erkenne wohl], daß ꝛc. — 2) nicht
mehr kennen: Euch kennet Henzi nicht und Euch verkenn’
auch ich. L. 3, 349; „Was iſt dem Bruder? Mutter, ſage
mir’s!“ Ich kenn’ ihn nicht mehr, ganz verkenn’ ich ihn. Sch.;
Kann ich nicht ein Jahr wo anders leben? | Inmittelſt ändert
ſich’s und man verkennet mich. Lichtwer 87; Sie liegt verken-
net [faſt = unbekannt] . . ., die farbenhelle Schrift. Kl.
Od. 1, 192. — 3) zu 1: a) Verkennung, f.; –en,
z. B.: Der Dilettant in ſeiner Selbſt-V. G. 31, 428;
Deine [ſubj.] V. meiner Abſicht [objekt. Genit.] ꝛc. —
b) Verkannt, a.: Auch die verkannteſte Tugend kommt
endlich zur Anerkennung ꝛc.; In unverſchuldeter Verkannt-
heit. Steub DT. 2, 38. — Wīēder-: Gekanntes er-
kennen; Etwas beim Wiederſehn kennen: „Sie kennen
dieſen Engel?“ ... So halb! um ſie eben wiederzukennen.
L. Gal. 1, 4 ꝛc.
Work in progress
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