Faksimile 0902 | Seite 894
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kennbar Kennbarkeit
Kénnbar, a. (~keit, f.; –en):
was zu kennen, zu erkennen ist, erkannt werden kann: Diesen .. vor andern Menschen k. zu machen. H. 4, 173; Sich zu entwickeln und unter begünstigenden Umständen k. zu werden. Kant Anthr. 284; Für jeden Kundigen k. vorführen. Stahr Weim. 200; Mit k–en Zügen. W. 4, 8 etc. Daneben (s. kenntlich): Kenntbar am Rosenkranz. L. 1, 90; Möser Ph. 1, 183; Osn. 1, 9 etc. Mundartl. aktiv: Etwas kennend, Kenntnisse habend: Ein k–er, besonderbar erfahrner Mann. Gotthelf Sch. 36.
Zsstzg. s. die von kennen, und im Ggstz., z. B.: Durch die Verändrung fast un-k. Schärfer .. als sie be-k. [gerathen zu bekennen, einzugestehn] fand. W. 15, 167; Kein Gepräge mehr an ihnen er-k. Dingelstedt 173; Das möglichst Er-k–e, Wißbare, Anwendbare zu ergreifen. G. 40, 106; 37; 247; In dem un-erkennbaren Antlitz. V. Ov. 2, 258. Eine kaum (oder un-) ver-k–e Ähnlichkeit; Am unverk–sten gleichgesehn. Danzel 44: Hebel 4, 293.