Kenner
Kennerin
Kennerei
kennerhaft
kennerisch
Kennerling
kennern
Kennerschaft
Kennerthum
Kēnner, m., –s; uv.; –chen, lein; -. — ~in, f.; –nen:
Person, die Etwas kennt; gründliche Kenntnis davon hat; sich darauf —, es zu beurtheilen versteht: Des Gesetzes K. 4, 20; Weil wir Jenen für einen schlechten K. erklären durften. 20, 216; K. und Künstler. 2, 179 ff.; Sein Publikum von Schülern und K–chen [iron., s. Kennerling]. 31, 25; Eine große Freundin und K–in der Musik. NKr. 4, 80; Vom hinausgewinkten K. | wird die Brauerei geprobt. 3, 140; Mehr Liebhaber [s. d. und Dilettant] als K. HB. 1, 18; Mit dem Zeugnis eines unverwerflichen K–s in Kunstsachen. 2, 122 etc. — Mit unzähligen Zsstzg. (vgl. auch die von kennen, z. B.: An- er-, Be-, Er-, Miß-, Ver-K. etc.), nam. nach dem Ggstd., dessen man kundig ist (vergl. die von Kunde), z. B.: Alterthums-; Bibel-; Bücher-K. 21, 147; 30, 30); Unmöglich, daß sich drei außerordentliche Menschen auch dem durchdringendsten Geister-K. innerhalb 24 Stunden entblößen. 102a; Geschichts-, Gesetz-, Gesichts-K.; Halb-K. 6, 376); Den wir als stillen Menschen-K. und Herzens-K. zu schätzen wußten. 19, 360; Kräuter-; Kunst- (31, 106); Menschen- 301b); Mienen- 19, 28); Münz-; Natur-K. 4, 430; Ober-K., die in den Ateliers herumschnüffeln. Sal. 1, 38; Pferde-K. 23, 102; Stein-K.; Anmaßliche Un-K. 27, 184; 3, 158; Wein-; Welt-K. 3, 197; Wetter-K. 6, 79 etc. —
~ēī, f.; –en: das Sich-Gebaren als Kenner, z. B.: Übermüthig durch die Halb-K. des deutschen Wesens. G. 137, vgl.: die halbe Kenntnis; Zu Menschen-K. hatte ich immer die größte Unlust. Par. 1, 110 etc. —
~haft, a.: dem Wesen eines Kenners gemäß: Das k–e und feingestimmte Parterre, das Schröder in Hamburg gesammelt. 3, 417; K–e Beurtheilung. 40, 118; 27, 64 etc. —
~isch, a.: kennerhaft: K. setzt’ [als Kenner bestimmt’] ich dem Bilde die Tausende seiner Sesterzen. Hor. 2, 128; 256; Ihr heller menschen-k–er Verstand. Unst. 2, 83 etc. —
~ling, m., –(e)s; –e: Einer der sich als Kenner gebart, ohne es zu sein: Witzling und K., Dichterling und Leserling sind von jeher Korrelata gewesen. HB. 1, 277. —
~n, intr. (haben): sich als Kenner gebaren: Vielleicht bedankt er sich für mein Gegengeschenk und kennert dar- über. 5, 218 etc. —
~schaft, f.; –en: 1) das Wesen, die Kenntnis eines Kenners: Die ihre tiefblickende K. dadurch zu beweisen suchen, daß sie an der Echtheit eines vorgelegten Kunstwerks zu zweifeln scheinen. 31, 340; Diejenigen, die sich Kenner nennen, sind nicht immer meiner Meinung; nun, geht mich doch ihre K. Nichts an. 14, 167; 33, 92 etc.; Halb-K. N. 4, 92; Beizusitzen einem Kriminalproceß, | was für die Menschen-K. höchst förderlich. 4, 62 etc. —
2) eine Gesammtheit von Kennern. —
~thum, n., –(e)s; 0: Kennerschaft (1).
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