Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
Faksimile 0902 | Seite 894
kennen
Kénnen, tr.:
kannte, kenn(e)te; gekannt: wissen, daß Etwas vorhanden und was oder wer (in Bezug auf Pers.), wie es beschaffen ist etc.: 1) der Grad dieses Wissens kann ein sehr versch. sein und erhellt theils aus dem Zusammenhang [s. 2], theils wird er bes. durch nähere Bestimmungen angegeben: Etwas nur oberflächlich, nur vom Hörensagen (G. 9, 15), nur aus der Beschreibung, es gründlich, genau, aus eigner Anschauung, es nur im Allgemeinen, es bis ins Einzelnste, Etwas auswendig (Börne 2, 179 etc.), es von innen und außen (B. 495b), am Schnürchen, auf den Fingern k.; Einen nur dem Namen nach, seinem Ruf nach (par renommée), aus seinen Schriften, von Person, durch langjährigen, vertrauten Umgang k.; Der Ochs kennt seinen Herrn und der Esel seine Krippe; Das Kind kennt die Buchstaben noch nicht etc. 2) (s. 1):
a) prägnant, genau k., z. B.: Gott kennt die Herzen; Wer ihn kennt, Der kauft ihn nicht etc., nam.: aus Erfahrung k., z. B.: Den Rummel (s. d.), den Pfiff k.; Das ist wahr! ich kenne den Hauptmann [ich weiß, wessen man sich von ihm zu gewärtigen hat]. Sch. 119b; Ich kenne dich, Spiegelberg. 121a, sprchw. geworden, ebenso wie scherzh. das latinisierte: Halt’s Maul, alter Sünder! Nos kennimus. Holtei Nobl. 2, 17; Darauf [in Bezug auf diesen Punkt] kenne ich mich (Seydelmann 100), ihn. Lewald RothE. 133; Tieck N. 4, 31 etc. Ich kenne deinen Ungehorsam und Halsstarrigkeit; Eine Hitze, wie man sie hier nicht kennt; Ich hatte eine größere Heiterkeit des Geistes gewonnen, als ich mir lange nicht gekannt [als ich sonst an mir wahrgenommen = als ich sonst gehabt]. G. 21, 142; Ja, wer eure Verehrung nicht kennte! | Euch, nicht ihm baut ihr Monumente. 3, 15 etc., vgl. er-k. 2.
b) Einen k., sich gegen ihn wie gegen einen Bekannten benehmen, sich ihm freundschaftlich oder freundlich zuwenden: In seinem Glück kennt er seine frühern Freunde nicht mehr; Da will mich Niemand k. . ., Niemand nimmt sich meiner Seele an. Ps. 142, 5; Der Herr ist gütig und eine Feste zur Zeit der Noth und kennet die, so auf ihn trauen. Nah. 1, 7 etc.
c) bibl. (s. b): Gott, den Namen Gottes k., ihn verehren; Du solltest ja keinen andern Gott k., denn mich und keinen Heiland ohne allein mich. Hos. 13, 4 etc.
d) verallgemeinernd: Etwas k., von dem Vorhandensein desselben wissen, und prägnant: bei seinen Handlungen auf dies Vorhandensein Rücksicht nehmen, sein Thun danach einrichten, gw. mit Verneinung: Keine Grenzen, Schranken, kein Maß, Ziel, keine Schonung k.; Er kennt [macht] keinen Unterschied zwischen seinen eignen und seinen Stiefkindern; Er kennt keinen Widerspruch gegen seine Frau etc.
e) sich auf Grundlage früherer Vorstellungen od. früheren Kennens bewusst werden, was Etwas oder wer Jemand ist, was schärfer durch wieder-k.; er-k.; wieder-e. bez. wird; Ich hatte ihn nie gesehn, aber nach deiner Schildrung [er]kannte ich ihn gleich, wie er ins Zimmer trat; Ich kannte ihn, trotzdem ich ihn 20 Jahr nicht gesehn, gleich wie er ins Zimmer trat [wieder]. 1. Mos. 27, 23; 37, 33; 42, 7 ff.; Kenne mich | nur erst! Erkennst du mich? G. 13, 239; 1, 2 etc. Das Merkmal gw. mit ,,an“: Den Vogel un den Federn, das Silber am Klang, Jemand am Schritt, an der Stimme k. oder er-k., wo Jenes freilich mehr das dauernde Wissen in Grundlage des unterscheidenden Merkmals, Dies das Bewusstwerden in dem einzelnen Fall bez. Vralt. auch „bei“ statt ,„an“, z.B. Sir. 26, 12; Den Esel kennt man bei den Ohren | und bei den Worten den Thoren. SFranck LastH. 1b etc. Zuw. auch refl. mit pass. Sinn (vgl. l), z. B.: Wann Wahrheit sich an sichern Zeichen kennte [sich er-k. ließ, zu er-k. wäre]. Haller 65.
f) (s. e) mit stärker hervortretendem Begriff des Unterscheidens von Andern: Jch würde ihn unter- oder aus Tausenden (heraus) k. oder er-k.; Wo sind die Rechten | und wie kennt man sie von Schlechten? G. 34, 259; Brockes 1, 154 etc. So auch: Die schätzbaren Münzen von denen die es nicht sind abzukennen. ehar Montague 1, 247 (wurm). 8) mit einem zum Obj., meist mit „als“ gefügten Prädik.: Wir k. ihn als brav, als einen braven Mann, wir wissen, daß er es ist; Schon kannte ich ihn für einen der Thoren, die etc. Klinger Giaf. 247 etc., vgl. er-k. 1f. Auch: Ich kenne Das an ihm, ich weiß, daß er so ist etc. und (wie im Frz.): Wer kennt mir so unvorsichtige Orinoko-Sitten? Humboldt Ense 64. Zuw. auch mit abhäng. Satz: Daß sie mich k. sollen, ich der Herr sei. Jer. 24, 7. h) Einen oder Etwas k. lernen, die Bekanntschaft Desselben machen, damit bekannt werden, z. B.: Wer die Menschen nicht kennte, würde sie jetzt leicht k. lernen. G. 10, 187 etc., und dazu faktitiv: Einen (zuw. Einem, z. B. Raumer Päd. 3, 1, 124), Etwas k. lehren, ihn damit bekannt machen, und mit Vertauschung von lernen [s. d.] und lehren: Meine Nachbarin lernte mich ihn kennen. Gutzkow R. 6, 414. Im Partic.: Hat mich die Welt k. gelehrt (s. lehren 8c). 4, 23; Humboldt KlSchr. 1, 31; gelernt (s. lernen 1c). Gervinus Lit. 5, 133; G. 22, 231; 37, 32; Gutzkow R. 6, 209; 8, 274; Lewald Reis. 1, 16, neben: k. lernen. G. 11, 57; 16, 166; 19, 308; 22, 153; L. 11, 87; Lewald Reis. 1, 17; 231; Rabner B. 6; Sch. 303b; 350a; 420a; 537a etc., vgl. dürfen I. i) Einen oder Einem (z. B. G. 23, 103) Etwas k, (er-k.) lassen, ihn zu dem Erkennen desselben bringen. k) veralt. und alterthüml. ist die Fügung mit dem Genit. statt des Obj.: Matth. 25, 12; 26, 72; Sie k. der fremden Stimme nicht. Luther 8, 2b; SW. 35, 304; Er kennet Deiner nicht. Moritz Reis. 1, 119 (Kirchenlied); Hinweg von mir! ich kenne Deiner nicht. Uhland 363; V. Sh. 3, 575, partitiv, etwa = ich weiß Nichts von dir, vgl.: Kennte ich deren, so würde ich sie verschweigen. Forster Br. 1, 28 etc. l) mundartl. refl. (s. aus-k. 2) = Bescheid wissen: Ich kenne mich diesfalls nur in unserm Herzogthum. Pestalozzi 4, 338. Das Passiv ist selten, ihm entspricht das Partic. „bekannt“ (s. d.) von dem in diesem Sinne unüblichen be-k., z. B.: Ich kenne ihn seit lange; Er ist mir seit lange bekannt etc., seltner und dichterisch: Dem ersten Blick ist sie gekannt und werth. G. 13, 306. Häufiger: Ungekannt wirft er sich in einen Nachen. 20, 233, ohne daß man ihn hier kennt, versch.: unbekannt. Ferner: Seine allgemeine Gekanntheit und Berühmtheit. Kapper Chr. 1, 104. m) das Partic. Präs., prägnant = kennerhaft (s. d.): Sorgt Niemand für ein kennend Ohr? [das Ohr eines Kenners]. Haller 118; Halb-k–de Gönner. G. Zelt. 3, 330 etc., auch: Hab’ ich dich un-k–d [ohne dich zu kennen] erkannt. Rückert Nal. 208. n) der subst. Infin., z. B.: Das laufende bewegliche Leben verrückt ihre Standpunkte, hindert das K. und Anerkennen eines solchen Mannes. G. 33, 169; Der eine Weg erzielt ein Können, eine Kunst, der andere ein K., eine Kunde oder Wissenschaft. Raumer Päd. 3, 2, 2. Mundartl. eigenthüml.: Ums K. = um so viel, daß man es k., einen Unterschied merken kann, also: ein wenig, z. B.: Erwiderte Toni, schon ums K. sanfter. Rank SchM. 180, vgl.: Ein wenig kleiner, mein’ ich, sei es. „Ums Er-k.“ Hebel 3, 410. o) Ken- nung, f.; –en: gw. nur in den Zsstzg., doch z. B. = Kennzeichen etc.: Wo die Natur mit starken Kennungen Ortsamkeiten bezeichnet. Jahn; und so (Schiff.): K., Land-K., die Kennzeichen, aus denen der Seefahrer das Land erkennt, in dessen Nähe er sich befindet; Grund-, See-K., die Kenntnis von der Tiefe und Beschaffenheit des Meergrunds: Der Lootse muß Grund-K., der Steuermann Land-K. haben etc.; ferner: K., die Kennzeichen, woraus das Alter eines Hirsches (weidm.), eines Pferds bestimmt wird, s. Bohne 4c. p) Kenner etc., s. u.
Anm. Ahd. (chennan) nicht und mhd. (kennen) nur selten außer in Zsstzg. (s. Benecke 1, 807), wie noch jetzt (s. 21) im Pass. „bekannt“ für „gekannt“ gw. ist, s. auch er-k. 2. Die Urbed. ist erzeugen, noch am deutlichsten erhalten in dem bibl. er-k. (s. d. und vgl. ähnlich: „k. lernen“ Hes. 19, 7), vgl. lat. genui, gr. γενἄν etc., wie denn das K. als eine geistige Geburt zu fassen ist. Vrwdt. ist zunächst: können, goth. kunnan (k., wissen), ahd. chunnan, kunnan (geistig inne haben, vermögen, können), mhd. künnen, kunnen. Zu diesen in einander übergreifenden Zeitw. gehören z. B. kund, goth. kunths, ahd. chund, kund, mhd. kunt = bekannt, mit den Fortbildungen: der und die Kunde; kundig, erkund(ig)en, bekund(ig)en, verkündigen etc., ferner: Kunst und Fortbildungen. Zu dem Urstamm gehört: Kind (ahd. chind, mhd. kint), das Erzeugte, ferner das dem gr. γ~ος, lat. genus, entsprechende goth. kuni, ahd. chunni, mhd. künne, Geschlecht und dazu: König, ahd. chuninc, kuning, mhd. künec, künic, eig. der Erste des Geschlechts u. ä. m., s. namentl. Schm. 2, 304 ff. In Bezug auf die Abwandlung bemerken wir das Impf. Konj.: kennete, z. B. Joh. 14, 7; Möser Ph. 1, 209; V. Ov. 1, 153 etc., und jetzt meist zweisilbig „kennte“, s. die von uns zusammengestellten Belege; Herrig 26, 468. Zuw. auch mit „e“ im Indik. des Impf., so nam. bibl. Susan.: Die bei ihr stunden und die sie kenneten; Bekennete. Joh. 12, 42; Esr. 10, 1; Bodenstedt 2, 255 etc.; Verkennte. Klinger F. 89; FSchlegel Flor. 116; oberd. Partic. „gekennt“. Schm. u. z. B. Haller 57; Vorr. 4 etc.; Verkennet. Kl. Od. 1, 192; Unerkennt. Gryphius Fr. 700.
Zsstzg. z. B.: Áb- [2f].
An-:
1) (mundartl.) Einem Etwas a., anmerken, ansehn, aus seinen Mienen er-k. Schm.
2) = anerkennen: Fünfzig Dörfer kennen seine Herrschaft an. Sch. 464a. Aūs-:
1) tr. [2f], aus einer Menge heraus kennen oder er-k.: Wohl uns, daß Er unter den 1000 oft so abweichenden Stimmen die Stimme des tiefern Kenners so treffend auskennt. Engel 4, 79; Wie mag auch die eigenen Kinder Jedweder hinfort a. genau? V. Ar. 3, 252; 303 etc.
2) refl. [2l] (mund- artl.): Sich in (Kapper Chr. 1, 132; Kompert Böhm. 148; 319), über (Wurm 1, XXV) Etwas, unter einer Schaar (Linck Schl. 41) a., orientiert sein, Bescheid wissen, s. Schm. Be-:
1) tr., Etwas nicht verleugnen, sondern kund geben, zunächst allgm. (vgl. 2):
a) Gott, den Namen Gottes, Christum, eine Religion, Lehre b., vgl.: sich zu ihr b., durch Wort oder That Zeugnis seiner Dazu- oder Angehörigkeit ablegen (s. Bekenner): Wer mich bekennet vor den Menschen, Den will ich b. vor meinem himmlischen Vater. Matth. 10, 32; Die christliche Kirche .. erkennet und bekennet die heilige Schrift wie ein Knecht seines Herrn Siegel. Luther 5, 10a; Engel und Auferstehung b. Ap. 23, 8; Ein Lehen b.; Sollst . .. aufs Härchen mir meine Gedanken errathen, | die will ich dann treulich b. B. 66b; Wir er-k. und b. Alle aus einem Munde, daß Demokrit ein Sonderling . . ist. W. 13, 135 etc. Das B., s. Bekenntnis: Sein Natur-B. Prutz DM. 1, 1, 10 etc.
b) (Kartensp.) Farbe b. (Ggstz. „verleugnen“), eine Karte von der Farbe der ausgespielten, so lange man sie hat, beiwerfen, vgl. bedienen, auch übertr.: B. Sie Farbe! Holtei Nobl. 2, 167 = seien Sie offen, ehrlich etc.
c) kaufm. etc. bekunden, bescheinigen: 300 Thaler von Hrn. N. erhalten zu haben, bekenne ich hierdurch etc.
d) zuw. mit personif. Subj.: Die alte Familienbuche, | die vorlängst uns bekennt mit schon auswachsenden Namen. V. 1, 20 etc.
e) mit einem zum Obj. gefügten Prädikat, vgl.: B., daß Jesus der Herr sei; So du mit deinem Munde bekennest Jesum, daß er der Herr sei. Röm. 10, 9; Jesum als Herrn b.; Sobald Jemand ihn für Christum bekennte. Joh. 9, 22; Der Oheim eines Königes bekennet | mich für sein Kind. G. 13, 241 etc., vgl. An-er-k. Früher auch mit Fortlassung des „als“ oder ,,für“ (s. 5b): Und dürfen ihn fröhlich unsern Bräut’gam b. Luther 6, 356a.
2) tr. (häufig) = gestehn (s. d.), von Etwas, das zu leugnen man sich versucht fühlt oder fühlen könnte, von einer mit Überwindung gemachten Aussage: (Einem) seine Missethat, Sünde, Schuld, böse Lust, seinen Fehl, sein Unrecht b.; B., daß man gefehlt, gesündigt, unrecht gehandelt; B., unrecht gehandelt zu haben; Er bekannte den Mord des Grafen, daß er ihn ermordet habe, ihn ermordet zu haben, —: Ich habe ihn ermordet etc.; Hiob 42, 3; Ap. 24, 14; Joh. 1, 20; G. 4, 52 etc.
a) bibl.: Die Missethat auf den Sündenbock b., sie b–d auf ihn schieben, s. 3a.
b) metonym.: Warum sollten wir nicht mit Worten aussprechen, was uns jede Stunde gesteht und bekennt. G. 15, 126 = das Geständnis und Bekenntnis, das wir uns jede Stunde gestehn und b. müssen etc.
3) intr. (haben):
a) eig. tr. mit zu ergänzendem Obj., s. 1 und 2, z. B.: So man mit dem Munde [Jesum, s. 1] bekennet. Röm. 10, 10; Johannes bekannte und leugnete nicht und er bekannte: Ich bin nicht Christus. Joh. 1, 20; So bekennet nun dem Herrn [eure Schuld]. Esr. 10, 11; 1; Dan. 9, 4; 20 etc., nam. oft von der vor dem Richter gemachten Aussage einer Schuld, zumeist der eignen: Der Mörder hat bekannt, auf der Tortur —, nach langem Leugnen bekannt [den Mord] etc., doch zuw. auch der fremden, wobei die Pers. mit ,,auf“ steht: So wollen wir auf dich b. [gegen dich aussagen], daß wir einen jungen Gesellen allein bei dir funden haben. Susann. 21, doch nach heutigem Gebrauch nur insofern man mit dem Thäter in einer nähern Beziehung steht oder an der Schuld mitbetheiligt ist: In der Untersuchung hat er auf oder gegen seinen Vater bekannt; Die schwangre Magd hat auf den Knecht bekannt, ihn als Vater angegeben etc., vgl.: Etwas auf sich, auf sein eignes Haupt b., Etwas von sich b. (aussagen).
b) (vralt.) mit Genit. statt des Obj. HSachs 1, 436b etc., s. Grimm 1, 416. 3) tr. (vralt.) = er-k. ebd. und 5c.
4) tr., das Partic. „bekannt“ (s. d.).
5) refl., s. 1, nam. 1e u. 2:
a) (s. 1a) Sich zu einer Religion, Lehre, Glauben b., erklären, daß man dazu gehört, es als das Seine anerkennt; Lessing habe damals die Lehre des Spinoza wohl gekannt, aber sich nicht zu ihr bekannt. Guhrauer 2, 112 etc. So auch: Er sah .. sein Bild .. wie im Porträt ein andres Selbst. Man bekennt sich zwar nicht zu allen Zügen. G. 17, 276; Mit Zwillingen, wozu sie um ihr Leben sich nicht b. kann. W. 12, 20; Sich zu einer Partei, zu uns; ugw.: auf uns [auf unser Bekenntnis] (Gutzkow R. 8, 218) b. etc.
b) mit einem das Obj. (sich) näher bestimmenden Prädikat, das ein Ew. oder ein Hw. sein kann, z. B.: Sich schuldig, als oder für schuldig b.; Sich als einen oder als ein (vgl. Herrig 20, 66) Sünder, sich für einen Sünder, sich als Mitschuldigen (G. 16, 132), als Diener (20, 247) b.; Dem Engel .., der sich nur für seinen Mitknecht bekennet. H. Rel. 7, 348; Horaz, indem er sich für einen dieser Sonderlinge bekennt. W. HB. 1, 41. Das Wegbleiben des „als“ vor dem prädik. Hw. ist heute gw. nur in gehobner Rede: Der Zar, deß Sohn ich mich bekenne. Sch. 663a; Einen solchen bekennt sich Asineus. V. Ländl. 1, 169 etc. Minder genau auch zuw. (statt „als“) „zu“ (vgl. Herrig 20, 64), z. B.: Wieland bekennt sich hier frei zum Deīsten. Gervinus Lit. 5, 333; Schlage an dein Herz und bekenne dich zur armen Sünderin. Iffland 5, 3, 149 etc.
c) (vralt.): Sich mit Jemand b., sich ihm zu er-k. geben. 1. Mos. 45, 1.
6) dazu:
a) Die Bekennung eines Glaubens etc., s. Bekenntnis.
b) Bekenner(in) einer Lehre, eines Glaubens etc., so nam. früher von Märtyrern; seltner: Die B. [die sich zum Handwerk Bekennenden, vgl. Professionist] sollten mit der Hand wirken.
c) Doppelzstzg. (s. 2): Ein-b. = eingestehen: Widersprüche, die er dann aber auch rechtschaffen genug ist, geradezu einzubekennen. Immermann 12, 291 etc. (veralt.) ganz, durch und durch kennen: Du durchkennst die große Welt. Fleming 390. von kennen (s. d. 2e—i), sich, wie bewusst-werden von bewusst-sein unterscheidend, also: das Bewusstsein, die Vorstellung, die Einsicht, das Wissen erlangen, daß Etwas vorhanden und zugleich, was oder wer (in Bezug auf Pers.), wie beschaffen es ist etc.: Und wie ich ihn erkannt, mög’ er sich kennen. G. 6, 90 etc.
Durch-: Er-:
1) Art und Grad des E–s können versch. sein: Etwas geistig e., z. B.: Das Wesen einer Sache, sich selbst etc.; Etwas sinnlich e. (s. b); Joseph gab sich seinen Brüdern zu e., sagte ihnen, wer er sei etc.; Komm zu dir selbst! | Erkenne dich! Sch. 476a; Etwas nur halb, theilweise, nur dunkel etc., es ganz, vollkommen, deutlich, klar, bestimmt e. etc.
a) ohne Zusatz oft prägnant = klar e., z. B. sinnlich: Ich erkannte ihn schon auf den ersten Blick, aus der Ferne, ich sah, daß er es war etc. und geistig: Der Zweifel ist menschlichen Wissens Grenze, | es kann der Staubumhüllte Nichts e. Chamisso 4, 196 etc.; im Ggstz. zum dunkeln Gefühl: Du | sollst uns dereinst in Tasso’s Liedern zeigen, | was wir gefühlt und was nur du erkennst. G. 13, 122; Eindruck, den .. ich wohl schmecken und genießen, keineswegs aber e. und erklären konnte. 31, 8 etc., vgl.: Dies Eine fühl’ ich und erkenn’ es klar. Sch. 515b. Zuw. metonym.: Das erkennt der erste Blick [man auf den e. B.] etc., s. h.
b) das unmittelbare Werkzeug des E–s mit ,,mit“, das mittelbarere mit „durch“ (s. d. †): Etwas mit den Augen, mit den Augen des Geistes, mit dem Geist etc. e.; Etwas durch den (vgl. c ,,am“) Geruch, Geschmack, durchs Gefühl e.; Ich kann es nicht mit bloßem Auge, sondern nur durch ein Fernrohr e.; Er hat es mit seinem scharfen Verstande durch langes Nachdenken erkannt etc. (s. e).
c) das für die Beschaffenheit des Gegenstands etc. unterscheidende Merkmal mit „an“: Einen am Gang, Schritt, an der Stimme, an einer Narbe e., wieder-e.; Etwas am (oder s. b: durch den) Geruch, Geschmack e.; Den Vogel an seinen Federn, an seinem Gesange e.; An ihren Früchten sollt ihr sie e. Matth. 7, 16; Daran e. wir, daß wir Gottes Kinder lieben. 1. Joh. 5, 2; An seinen Zweigen | erkennt ihr des Sommers Anbeginn. Chamisso 4, 4 = daß oder wenn der Sommer beginnt; Daran erkenn’ ich meine Pappenheimer. Sch. 381b etc., s. e; vralt. „bei“ Spr. 26, 24; Luk. 1, 18; Joh. 13, 35 u. o. Zuw. auch „nach“ zur Bezeichn. des Maßstabes etc., oder ,,aus“ zur Bez. Dessen, woraus das Erkannte folgt: Einen nach oder an der Ähnlichkeit mit seinem Vater e., vgl.: Nach, aus der Beschreibung e.; Das e. wir aus dem Umstande etc.; ferner: Freunde erkennt man [an ihrem Verhalten] in der Noth etc.
d) [1f] mit Beifügung Dessen, wovon man den erkannten Gegenstand unterscheidet: Ich erkenne den Führer in, unter, aus der Menge an dem Helmbusch; Durch den Geruch kann man sie von einander e. Popowitsch (Campe); So nahe, daß man ihre Fahnen unterscheiden und die Stimme der Überwinder wie der Überwundenen deutlich aus einander e. konnte. Sch. 843b.
e) In einem Gegenstand oder in einer Person Etwas e., es als darin liegend etc. wahrnehmen: Etwas im Keim e.; Er erkannte schon in dem Kinde den großen Maler; Schon in dem Kinde gab sich der künftige Meister zu e., zeigte sich; Er erkannte in der Zersplitterung das Unglück Deutschlands; In dieser (oder durch diese, s. b) Gegenüberstellung erkennt man beide Charaktere genauer; In (oder an, s. c) diesem Zuge erkenne ich den Meister; Ich erkenne in ihm meinen Meister, ihn als meinen Meister (an), s. f; Du wirst | von deinem Assad, fürcht’ ich, ferner nun | Nichts mehr in mir e. wollen. L. Nath. 4, 4 etc.
f) mit einem das Obj. näher bestimmenden Prädikate, vgl. [2g] und be-k. 1e und 5b, zumeist mit „als“ und ,,für“, die aber, obgleich sich oft nahe berührend, nicht ganz gleichbedeutend sind, s. Herrig 20, 65, z. B.: Ich erkenne Etwas als richtig = ich sehe ein, daß —, für richtig (s. 3), ich erkläre, gebe das Urtheil ab, daß es richtig ist: Die Preisrichter erkannten ihn als vorzüglicher (als den Sieger); aber sie wollten ihn aus Rücksicht auf den mächtigen Mitbewerber nicht dafür e.; Sie erkannten die von dem Finanzminister abgelegte Rechnung als falsch, aber aus Mangel an Muth erkannten (erklärten) sie dieselbe trotzdem für richtig; Jokaste erkannte den Ödipus zu spät als ihren Sohn (s. e: erkannte in dem Ö. ihren Sohn); Ich adoptiere meinen Neffen und erkenne ihn damit von heute ab für meinen Sohn; Weil die Koncilien diese auch für ehrlose Ketzer erkennt. Fischart B. 45b; Da wär’ es denn ganz artig, wenn er . . | uns für den Schatz erkennte, den er lang| vergebens in der weiten Welt gesucht. G. 13, 99; Für Tand | hat er, was ihr singet, längst erkannt. H. 15, 31; Diese Stellen sind ebenfalls an diesen Eigenschaften für Gedichte zu e. Mendelssohn 4, 1, 177 etc. Früher auch häufiger ohne „als“ etc.: Wer sich einen Menschen erkennt. Luther SW. 26, 321; Eine Schöne .., die man beim ersten Blick dafür gemacht erkennt. W. 15, 61 etc. (vgl. h) und mit ,,zu“ statt „für“ (s. Herrig 20, 64), z. B. noch: Ob sie mich e. will zu ihrem Kinde. Simrock Gudr. 143. Zuw. prägnant: Etwas e., für Das, was es ist, gw.: an-e., z. B.: Daß es [das Heer] Kaiser, die der Senat gemacht, e. sollte. JvMüller 1, 358, s. g. g) andre abhäng. Präpos. s. 3; ferner kaufm.: Einen für eine Summe e., sie als gezahlt gut schreiben. Ugw.: Daß über dem vielen einzelnen Elend doch auch das Große erkannt [vgl.: nicht erkannt] ist. Auerbach Leb. 1, 96. h) abhängige Sätze: Dann wirst du e., ob —, daß —, wie sehr er dich betrogen hat; was du von ihm zu erwarten hast, welcher Rath der beßre war; Wie erkenntest du doch, o Fremdling, ob ich an Klugheit | . .. vor anderen Frauen geschmückt sei? V. Od. 19, 325 etc. Früher statt abhäng. Sätze mit „daß“ auch der Accus. und Jnfin.: Daß die Kaiser ihr Reich von Gott.. her sein erkennten. Fischart B. 5b; Zwingli 2, 206 etc. u. so noch, nur daß „zu“ zum Infin. tritt: Der erste Blick beim Eintritt schon erkannte | dies Zimmer eben das zu sein. W. 12, 264 etc. Zuw. auch mit einem pleonast. Obj. bei nachfolgendem Satz mit „daß“, z. B.: Ich habe dich erkannt, daß du ein Betrüger bist, u. so passiv: Meine Frömm(ig)keit ist mir erkennt worden, daß sie eine Bosheit sei. Luther 1, 23b, wobei auch der (vralt.) persönl. Dat. Beachtung verdient, vgl. bekannt.
2) nach heutigem Gebrauch wird in e. das Gelangen zu dem Wissen oder der sinnlichen Wahrnehmung hervorgehoben, früher aber galt e. auch statt des seltnern Grundw., s. [Anm.], für das unmittelbare Wissen und Wahrnehmen selbst, so noch bibl., z. B. = sehen, hören, wissen. 1. Mos. 33, 13; 5, 9, 2; Esr. 3, 13 etc. Vgl. ferner (vralt.): Erkannt = bekannt, kund. Stumpf 608b etc.; er-k. = kennen [2a]: Sider [seit] der Zeit . . hab’ ich kein gewisse Wohnung nie erkennt [gekannt, d. h. aus eigner Erfahrung = gehabt]. Schaidenreißer 47a, vgl. dem heutigen Gebrauch gemäß: Dann erkenntest du bald durch Pfleg’ und viele Geschenke meinen Dank. V. Od. 15, 536; 19, 325, du lerntest ihn an dir kennen, erführest ihn. 3) (s. 1f) tr. u. intr., ein richterliches Urtheil fällen, vgl. Erkenntnis: Der Richter hat falsch erkannt; Das Appellationsgericht hat anders erkannt als das niedre Gericht; In dieser Sache ist noch nicht erkannt; Das Gericht hat auf Scheidung, auf Bezahlung, auf den Strang erkannt; Der Todtenbeschauer hat über sie gesessen und christlich Begräbnis erkannt. Schlegel Haml. 5, 1; In den Bann erkannt. Fischart B. 5b; Das sei hiermit erkannt von Rechteswegen. Ramler F. 1, 86; Zu Recht erkannt. Zeitschr. f. d. Recht 13, 442 etc. 4) verhüllender Ausdruck für fleischliche Vermischung, von Männern (1. Mos. 4, 1 etc.) und Frauen (19, 8 etc.) als Subj.: Braucht der Alkoran .. unzüchtiger Wort, wenn er von dem fleischlichen Werk redet .., aber der heil. Geist gar züchtig in der Schrift davon redet, als: Adam erkannte sein Weib etc. Luther 8, 16b; Das züchtige e. von ehelicher Vertraulichkeit brauchte schon Geiler von Keisersberg in seiner Postille (4, 17). V. Jen. Lit. Ztg. (1804) 1, 195. 5) das Partic. in Zsstzg. z. B.: Allerkannt sei deine Göttlichkeit! SMereau Gd. (1800) 58 etc. U. nam.: Unerkannt, ohne erkannt zu sein. Mundartl. aktiv = unerkenntlich (s. d.), undankbar; ungeschliffen, grob. Stalder 2, 423; Gotthelf G. 159; 287; 291 etc. 6) Das E., s. auch [2n] = Die Erkennung (vgl. Erkenntnis), Dies bei Einigen auch für das militärische Rekognoscierung, z. B. Milarch Strel. Hus. 51 etc. Ferner Doppelzsstzg. (s. Anmerk.), so: 7) b-e.: durch ein Urtheil, zunächst durch ein richterliches (s. 3) Etwas Einem absprechen (s. d.), Ggstz. zu-e.: Es mag der Leute Wahn | mir immerhin die Klugheit a. Hagedorn 2, 290; Familiengruppen, denen kein Mensch ... ihre historische Bedeutung a. wird. Lewald W. 2, 123; Aberkennung der Nationalkokarde. Diesterweg Päd. 1, 116 etc., auch meton. mit sachl. Subj. (s. 1a): Jst es die Unkunde des Lateins selbst, welche diese Fähigkeit allen Menschen .. aberkennt? L. 10, 186, etwa = um derentwillen man ihnen die Fähigkeit a. muß. Zuw. = aburtheilen; abschreckend urtheilen; auch: Was Akritik für Sold im Buche falsch gelesen, | wird antikritisch dann für Zahlung aberkannt [durch Erkenntnis oder Urtheil abgerechnet]. H. 15, 347. 8) Án-e.:
a) (s. 1g, ankennen und Anm.) die zustimmende Erklärung abgeben, daß Etwas so ist, wie ein Andrer behauptet; Etwas als richtig, gesetzmäßig, bestehend, in der Ordnung erkennen: Ein Kind (als das seinige) a.; Eine Schuld, Handschrift (als die seinige) a.; Jemandes Bemühungen dankbar a.; a., daß —, wie sehr er sich bemüht habe; Ich erkenne an [gestehe ein], darin gefehlt zu haben etc. Das Prädik. wird zum Obj. (s. 1f) mit „als“ oder „für“, seltner ohne dies gefügt: Unser Held, der .. nicht alle Fähigkeit verloren hatte, eine Superiorität außer sich anzuerkennen, anerkannte die dieses gewaltigen Geistes. Fichte 8, 14; Anerkennt man das Gewissen für sein höchstes Gesetz, so etc. 266; Anerkennst du seine Macht? G. 7, 233; Zu deinen Füßen laß mich frei und treu | dich [als] Herrin a. 12, 194; Dich, die Verwandte, hab’ ich anerkannt. 13, 292; Sie müßten ihn zwar für einen braven Jungen a. 20, 208; Ich erkenne nur die Arbeit als das Prinzip des Staats an, .. anerkenne nirgendwo die todte Hand .., ich anerkenne nur die . . Arbeit. Gutzkow R. 6, 389; Ich anerkenne den Unterschied. 1, 263; Sie anerkennt in mir den rechtlichen Mann. 3, 390; 8, 317; Sie, die keine Gefahr anerkannte. 69; Seine .. gerechte, gerecht anerkannte [häufiger (s. c): anerkannt gerechte] Sache. H. Phil. 13, 87; Die wir, wenn wir noch so billig denken, für schlechte . . . Menschen a. müssen. Tieck N. 2, 18; Ich anerkenne, daß etc. Zschokke 1, 291 etc.
b) (s. a) Etwas (Jemand) a., sich zustimmend, lobend darüber aussprechen: Sein Fleiß, sein Werk wird anerkannt, noch nicht genug anerkannt; Bei diesem kalten, kritischen Geschlecht, | wo angefochten wird statt anerkannt. Platen 3, 288; G. 19, 130 etc.
c) in den Partic. als Ew. mit Steigrung: Man hört über sein Werk die a–dsten Urtheile; Die anerkanntesten, die anerkannt tüchtigsten Meister etc.; Das allgemeine Anerkanntsein eines Begriffs. Schelling 2, 2, 12; auch: Die Anerkanntheit etc. (s. f).
d) zuw. statt erkennen, z. B.: Er traute seinen Augen nicht, es war Werner, der gleichfalls einen Augenblick anstand, ihn anzuerkennen. G. 17, 267; Ob Sie unter dem modernen Kostüm die wahren echten Menschenproportionen und Gliederformen a. werden. 26, 5 etc.
e) zuw. statt zu-e., z. B.: Von einer Seite her, der man sonst gern ursprüngliche und lichte Wahrheit anzuerkennen gewohnt war. Ense Denkw. 1, 414.
f) der substant. Infin., z. B.: Das A. des Testaments etc., nam. zu b, z. B.: Ein herzlich A. | ist des Alters zweite Jugend. G. 6, 27; Als wenn jenes gewaltsame Verkennen nunmehr nicht ohne ein ausgesprochenes A. bleiben dürfe. 15, 266; Wenn nicht mit entschiedenem Beifall, doch mit billigem A. 40, 38 etc.
g) noch häufiger: Anerkennung, f.; –en, z. B.: Die Welt als rund anerkannt .. Durch diese Anerkennung. G. 39, 106; Ihm wurden von vielen Seiten An- erkennungen zu Theil etc. Der danebenstehnde Genit. kann subjekt. oder objekt. sein: Die Anerkennung des Testaments (durch die Erben); Zur Gültigkeit des Testaments fehlt noch die Anerkennung der Erben etc.
h) Dem Beschauer und Anerkenner. G. 36, 13. 9) Āūs-e.: mit Urtheil auswählen: Den ich auserkannt | zu meiner Liebe Wacht. H. 8, 63, im Partic. = auserwählt, auserlesen: Ihr Degen auserkannt! Simrock Nib. 1784 (vgl. Nibel. 663). 10) Dürch-e.: durchdringend, vollständige.: Ehe er sie vollständig mit seinen Sinnen durcherkennt und sich davon ein Jdeal bildet. Heinse A. 2, 154. 11) Lōs-e.: durch ein Erkenntnis oder Urtheil lossprechen. Weidner 334. 12) Wīēder-e.: etwas Bekanntes e.: Sie gaben 2 Stücke, in deren ersterem ich sofort Goethe’s Geschwister wiedererkannte. Stahr Jt. 2, 317; Wiedererkennung. G. 19, 142; Gutzkow Z. 3, 156 etc.; –sscene etc. 13) Zū-e.:
a) Einem Etwas z., Ggstz. ab-e., es durch ein Urtheil (Erkenntnis) zusprechen: Den Einen haben sie fremde Bücher ... welche .. nach ihrem Tod erst geschrieben worden, zuerkannt, aufgehenkt, angeseilt, zugelegt und zugeeignet. Fischart B. 34a; Dem .. ward die Todesstrafe zu- erkannt. Kürnberger Am. 91; Daß er dir allein | die Ehre dieses Tages zuerkennt. Sch. 476a; Das dem Verdienst die Krone zuerkennt. W. HB. 1, 27.
b) zuw. ohne pers. Dat. = an-e.: Die Inquisition muß abgeschafft, die Freiheit des Gewissens ... unwiderruflich zuerkannt werden. Forster Ans. 1, 314.
Anm. Die Doppelzsstzg. (7—13) sind der Regel gemäß trennbar: Jch erkenne ab, an, aus, durch, los, wieder, zu, wie: Ab- (anetc.) zu-e. Davon findet sich indessen oft abweichend: Jch anerkenne, anerkannte, im Aussagesatz etc. (wie es im abhäng. der Regel gemäß heißen muß: Weil, daß etc. ich ab-, anetc. erkenne), s. 8a und z. B. Claudius 6, 14; G. 6, 434; Lewald W. 1, 180; Oehlenschläger Corr. 99; Scherr G. 1, 235; 302; Pilg. 2, 166; Vogt Köhl. 76; Waldau N. 1, 215; 2, 9; W. HB. 1, 182; Zelter 3, 263 etc. Trotzdem ist der Analogie gemäß, zumal es durchgängig heißt „anzuerkennen“, nicht,,zu an-e.“, das mindestens eben so häufig: „ich erkenne an“ vorzuziehn, vgl.: Sie flüstern deiner Feinde Geistern zu | und angeloben ihnen Heil und Sieg. Schlegel Rich. III. 4, 4, statt des gw. und sprachgemäßen: und geloben .. an, s. erlegen 6 und Ab u. Sanders Progr. 72. Miß-:
1) = ver-k. (s. d.), Etwas in seinem Urtheil oder in der Erkenntnis davon irrig, falsch auffassen; es falsch beurtheilen; es für etwas Andres nehmen als es ist, welches Andre mit,,für“oder,,als“ beigefügt werden kann, z. B.: Winckelmann mißkannte die goldenen .. Sohlen .. für Fußflügel. V. Myth. 1, 87; Kunstwerke, die für Abbildungen des Dädalus mißkannt wurden. 131; Was man als einzelne Verirrung miskannte. Georg. XXIII; Ant. 1, 246; Zimmermann Eins. 86 etc., aber auch ohne „für“ oder „als“, z. B.: Meist mißkennt er den Moment. Forster B. 1, 41; Er mißkennt seine wahrsten, seine klarsten Vortheile. G. 19, 203; Daß ich [im Rausch] Hausgenossen und Anverwandte mißkannt. 26, 216; Freilich giebt es auch in diesem bekannten Zeitraum mehrere sowohl weniger bekannte als mißkannte Dichter. H. 13, 214; Wie mißkennst du dich! Hölderlin H. 2, 81; 122; Inzwischen war der gute Einfluß nicht zu m. Mörike N. 259; Den Auswuchs | drängender Kraft mißkennst (–) du. V. 2, 69; 4, 96; Daß die veränderte Mutter nicht scheu mißkenne (– ⏑) den Sprößling. Georg. 2, 268; Den Genahten | schauete nicht m–d (– ⏑) die . . . Göttin. Od. 5, 78; Forschend glaubte sie bald sein Angesicht zu erkennen, | bald mißkannte (– ⏑) sie wieder, da schlechte Gewand’ ihn umhüllet. 23, 94; Ov. 1, 78; W. 23, 332. Dazu: Mißkennung, f.; –en, mit subjekt. und objekt. Genit.: Ohne Schmerzen nahm ihn aus der Erde M. [subj.] des Himmels friedlicher Schlummer. Paulus Lebensk. 73; Die M. dieser Wahrheit [obj.] von Seiten unsrer Freunde. Stahr Rep. 2, 11, s. Ver-k. 3.
2) (schwzr.) Etwas (auch: sich) nicht kennen, nicht er-, nicht anerkennen etc.: Wie an dem bunten Taft .. | das Auge sich mißkennt [irre wird], sich selber niemals traut. Haller 78; Seitdem .. mißkennt sich [ist nicht zu erkennen, wird vermisst] die Natur in unsern Urtheln oft. 121; Voll von ihrem Glanz,, | mißkennten [ignorierten] sie den Gott, dem sie ihn sollten danken. 154; 155; 1, 12; Daß ich sie .. verleugnen und für meine Arbeit m. kann [nicht anzuerkennen brauche]. Vorr. 15.
3) ugw. = verachten: Zwar ich mißkenne selbst die seelenlosen Reimer. Nicolai 1, 193.
Anm. Adelung führt als Partic. nur gemißkannt (⏑ –) auf, häufiger ist jedoch: mißkannt (⏑ –), s. o. Gutzkow Lenz 172; Klinger F. 236; Giaf. 221; Mendelssohn 5, 699; Nicolai 1, 298; Sch. 202b; Stahr Par. 1, 193; Stilling 4, 143; W. 31, 496; Zelter 4, 196 etc., daneben (mundartl.): Mißkenn(e)t. Lavater 1, 114; Zimmermann Eins. 35. S. Miß. Un-: ignorieren, unübl. (vgl. Unkenner) wie die Doppelzstzg.: Ver-u. JP. 3, 93. Ver-:
1) = miß-k. (1), z. B.: So ganz in das Gegentheil verkannt. V. Sh. 2, 601; Auch er verkennet den Traum für den Schlaf. L. 8, 259; Wer wird an [in] ihm den vielbelesenen Mann ver-k.? H. Ph. 10, 133 etc.; Verkennt den Freund nicht! [haltet ihn nicht für einen Nichtbefreundeten]. Chamisso 4, 128; 23; Ihr seid | verwegen-dringend, ihr verkennt mich sehr. G. 8, 45; Daß andrer Elemente Werth | v–d, ihr das Feuer über Alles preist. 10, 277; 282; Die Menschen fürchtet nur, wer sie nicht kennt | und wer sie meidet, wird sie bald ver-k. 13, 105; Wer ein Verdienst so wohl zu schätzen weiß, | Der wird das andre nicht ver-k. 122; 129; 170; 182; Vergessen Sie Ihre Freunde so bald? .. Ich dürfte Sie ein ander Mal auch ver-k. [nicht kennen wollen, s. miß-k. 2]. 21, 203; „Wolf selbst!“ versetzte Hylax. (Die Hunde verkannten sich beide.) L. 1, 146; „Jch schäme mich, | euch einen Augenblick verkannt zu haben.“ | Und ich bin stolz darauf; nur das Gemeine | verkennt man selten. Nath. 2, 5; Sie ver-k. uns .. Kannten sie uns etwa besser, da etc.? W. 27, 346; Dieses Bedürfnis wurde niemals verkannt, wiewohl jedesmal mißkanut [das Vorhandensein, aber nicht die Art desselben und das zur Befriedigung Dienende wurde richtig erkannt]. Wurm Sp. 5; Ich verkenne nicht [erkenne wohl], daß etc.
2) nicht mehr kennen: Euch kennet Henzi nicht und Euch verkenn’ auch ich. L. 3, 349; „Was ist dem Bruder? Mutter, sage mir’s!“ Ich kenn’ ihn nicht mehr, ganz verkenn’ ich ihn. Sch.; Kann ich nicht ein Jahr wo anders leben? | Inmittelst ändert sich’s und man verkennet mich. Lichtwer 87; Sie liegt verkennet [fast = unbekannt] . . ., die farbenhelle Schrift. Kl. Od. 1, 192.
3) zu 1:
a) Verkennung, f.; –en, z. B.: Der Dilettant in seiner Selbst-V. G. 31, 428; Deine [subj.] V. meiner Absicht [objekt. Genit.] etc.
b) Verkannt, a.: Auch die verkannteste Tugend kommt endlich zur Anerkennung etc.; In unverschuldeter Verkanntheit. Steub DT. 2, 38. Gekanntes erkennen; Etwas beim Wiedersehn kennen: „Sie kennen diesen Engel?“ ... So halb! um sie eben wiederzukennen. L. Gal. 1, 4 etc.
Wīēder-: