Kellerei
Kellerer
kellerlich
kellern
Kéller~ēī, f.; –en: die Geſammtheit der an einem
großen Weinkeller (z. B. nam. an fürſtlichen Höfen)
Angeſtellten und der Ort, Bezirk ihrer Wirkſamkeit,
der Keller, ſ. Hofkeller: Erzſchenke, ſorge nur, daß unſre
K. | aufs reichlichſte verſorgt mit gutem Weine ſei. G. 12,
262; Mit der K. war eine ſehr gut unterhaltene Speiſe-
wirthſchaft verbunden. Gutzkow R. 6, 189; Ich ließ mich
in die K. führen und leerte eine Flaſche Leiſten, eigenes
Wachsthum des Spitals. Immermann M. 2, 235 ꝛc. —
So Hof-K. ꝛc., ferner auch (ſ. Keller 5 u. Amtskeller)
das Gebiet eines Kellers (Amtsverwalters), ferner eines
Kölners (ſ. Keller- und Kölnhof). — Uberall Nbnf.:
Kellnerei. — ~er, m., –s; uv.: ſ. Keller [5] u. Kell-
ner. Das weibl. „Kellerin“ ſ. Schm. 2, 289, vgl.
Abenteurer, Anm. ꝛc., auch z. B. (mundartl.): Kind-
bett-K–in, Aufwärterin bei Wöchnerinnen. Welſer Augsb.
Chr. 2, 163 ꝛc. — ~lich, adv.: in einem Keller, nach
Analogie von häuslich: An einigen Orten hatten ſich hübſche
Frauen .. k. etabliert. Holtei Jahr. 1, 74. — ~n: 1) tr.:
in den Keller, unter die Erde zur Aufbewahrung ſchaf-
fen, nam. in Zſſtzg.: Ein-k., z. B.: Eine Grube, eine
ſog. Miete, um die rings umher aufgehäuften Futterüben ein-
zukellern. Auerbach D. 4, 160; Goltz 1, 91; Wein e. Keller
gH. 1, 117; Reithard 84. — 2) ſ. Gallerte, Anm.
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