Kellner
Kellnerin
Kellnerei
Kéllner, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
1) eig. eine Person, die die Besorgung des Kellers, d. i. der Getränke auf Händen hat, z.B. an Höfen (vgl. Kellermeister und Keller 5), in Gasthäusern und dann ausgedehnt auf das aufwartende Personal in Gasthäusern, s. Küfer, vgl. Marqueur, z. B.: Ein Ober-K., ein Speise-K., ein Wein-K. und ein Zimmer-K. 420; 19, 61; Hierneben lag ein Keller | so voll von köstlichem Wein; | nun steiget nicht mehr mit Krügen | die K–in heiter hinein. 1, 75; Blanke, schlanke K–in. 1, 317 ff. etc. — Sprchw.: Keiner weiß, wer Koch oder K. [„Küch- und Kellermeister“. H. 2, 3, 103] ist, z. B. 485b; 2, 202; 12, 182; Fr. 300; NKr. 4, 173, es ist eine ungeordnete Wirthschaft etc.; Da weiß man aber doch wirklich nicht mehr, wer Koch oder K. ist, wer zu befehlen und wer zu gehorchen hat. Kl. 3, 280. — Brätst du mir ’ne Wurst, lösch’ ich dir den Durst, sagt zum Koch der K. etc. —
2) s. Kölner. —
~ēī, f.; –en: Kellerei (s. d.).
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