Kellerei
Kellerer
kellerlich
kellern
Kéller~ēī, f.; –en:
die Gesammtheit der an einem großen Weinkeller (z. B. nam. an fürstlichen Höfen) Angestellten und der Ort, Bezirk ihrer Wirksamkeit, der Keller, s. Hofkeller: Erzschenke, sorge nur, daß unsre K. | aufs reichlichste versorgt mit gutem Weine sei. 12, 262; Mit der K. war eine sehr gut unterhaltene Speisewirthschaft verbunden. R. 6, 189; Ich ließ mich in die K. führen und leerte eine Flasche Leisten, eigenes Wachsthum des Spitals. M. 2, 235 etc. — So Hof-K. etc., ferner auch (s. Keller 5 u. Amtskeller) das Gebiet eines Kellers (Amtsverwalters), ferner eines Kölners (s. Keller- und Kölnhof). — Uberall Nbnf.: Kellnerei. —
~er, m., –s; uv.: s. Keller [5] u. Kellner. Das weibl. „Kellerin“ s. 2, 289, vgl. Abenteurer, Anm. etc., auch z. B. (mundartl.): Kindbett-K–in, Aufwärterin bei Wöchnerinnen. Augsb. Chr. 2, 163 etc. —
~lich, adv.: in einem Keller, nach Analogie von häuslich: An einigen Orten hatten sich hübsche Frauen .. k. etabliert. Jahr. 1, 74. —
~n: 1) tr.: in den Keller, unter die Erde zur Aufbewahrung schaffen, nam. in Zsstzg.: Ein-k., z. B.: Eine Grube, eine sog. Miete, um die rings umher aufgehäuften Futterüben einzukellern. D. 4, 160; 1, 91; Wein e. gH. 1, 117; 84. — 2) s. Gallerte, Anm.
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