Junge
II. Júnge, n., –n; –n; –n-:
das substantiv. Ew. „jung“ (s. d. 2) und demgemäß abgewandelt: Das J.; ein J–s; Die J–n; Vier J.; veralt.: Vier J–n. 607b; Eu’r Affe hat zwei J–n. Schausp. 100 etc.
1) von Thieren zur Bez. des Erzeugten, des Gebornen im Verhältnis zu den Alten (s. Alt III. 10e), wie von Menschen „Kind“ (s. d. 1 und 5a) im Verhältnis zu den Eltern, — doch finden sich auch für einzelne Thiere besondre Namen (s. Ferkel, Frischling, Fohlen, Kalb, Küchlein, Lamm), wo für die Einzelnen denn „das J.“ gw. nicht angewendet wird, vgl. dagegen: Es sei ein Ochse oder Lamm [Schaf], so soll man’s nicht mit seinem J–n auf einen Tag schlachten. 3. 22, 28 etc., ferner das im Allgem. weidm. „Welf“, wofür gw. das J. gilt: J. werfen, bekommen, haben (vgl. jungen), — nur scherzh. von Frauen: Sie hat ein oder etwas J–s Wie die Alten sungen, so zwitscherten die J–n. Sprchw.; Ein Vogelnest .. mit J–n. 5. 22, 6; 32, 11; Die J–n der Löwin. 4, 11; 24, 5; 38, 41; 39, 16; 30; 84, 4; 17, 12 u. v., auch in Zsstzg., z. B.: Ein Kaninchen-J–s etc. —
2) s. Jung 6.
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