gelt
III. Gélt, interj.: die Sicherheit der Überzeugung
in Bezug auf Das, was man ſagt, nam. auch die ſichre
Erwartung, daß der Andre zuſtimmen werde (auch iro-
niſch), bezeichnend = was gilt die Wette? Nicht wahr?
ꝛc., z. B.: Mephiſtopheles (vor ſich): G.! daß ich dich
fange! G. 11, 145; G., ich weiß? 9, 10; „G., Das iſt
garſtig, Karl?“ Garſtige Leut. 18; G., Vogel, das habt Ihr
freilich vergeſſen. Sch. 131a; 181a U. 0.
Anm. Von Gelten, vgl. engl. yield, ſchwzr. gellen,
Einem zuſtimmen = Giebſt du’s zu? — Mundartl. auch, je
nach der Anrede mit Ihr, Sie ꝛc.: Geltet?, Gelten Sie?
Stalder l, 415; Schmeller 2, 44; Weinhold 26b ꝛc. Gället,
ihr Herren, ich habe Recht. Gotthelf Sch. 57; 217 ꝛc.
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