Faksimile 0583 | Seite 575
gelt
III. Gélt, interj.:
die Sicherheit der Überzeugung in Bezug auf Das, was man sagt, nam. auch die sichre Erwartung, daß der Andre zustimmen werde (auch ironisch), bezeichnend = was gilt die Wette? Nicht wahr? etc., z. B.: Mephistopheles (vor sich): G.! daß ich dich fange! G. 11, 145; G., ich weiß? 9, 10; „G., Das ist garstig, Karl?“ Garstige Leut. 18; G., Vogel, das habt Ihr freilich vergessen. Sch. 131a; 181a U. 0.
Anm. Von Gelten, vgl. engl. yield, schwzr. gellen, Einem zustimmen = Giebst du’s zu? Mundartl. auch, je nach der Anrede mit Ihr, Sie etc.: Geltet?, Gelten Sie? Stalder l, 415; Schmeller 2, 44; Weinhold 26b etc. Gället, ihr Herren, ich habe Recht. Gotthelf Sch. 57; 217 etc.