gelt
III. Gélt, interj.:
die Sicherheit der Überzeugung in Bezug auf Das, was man sagt, nam. auch die sichre Erwartung, daß der Andre zustimmen werde (auch ironisch), bezeichnend = was gilt die Wette? Nicht wahr? etc., z. B.: Mephistopheles (vor sich): G.! daß ich dich fange! 11, 145; G., ich weiß? 9, 10; „G., Das ist garstig, Karl?“ Garstige Leut. 18; G., Vogel, das habt Ihr freilich vergessen. 131a; 181a U. 0.
Anm. Von Gelten, vgl. engl. yield, schwzr. gellen, Einem zustimmen = Giebst du’s zu? — Mundartl. auch, je nach der Anrede mit Ihr, Sie etc.: Geltet?, Gelten Sie? l, 415; 2, 44; 26b etc. Gället, ihr Herren, ich habe Recht. Sch. 57; 217 etc.
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