geißeln
Gēīßeln, tr. (refl.):
1) eig.: mit der Geißel hauen, peitschen, schlagen. 22, 25 etc., — auch mit Angabe der Wirkung: Einen (sich) blutig, wund g. 2, 41; Einem (sich) unwürdige Striemen g. Od. 4, 244 etc.; auch ohne Obj.: Dann trieb er die Ross’ und geißelte. 15, 181 etc. —
2) übertr., wie peitschen, z. B.: Mit dem Schweif die Hüften .. geißelt er [der Löwe]. nam. aber von dem Etwas treibenden, jagenden Sturm etc.: Geißle weit | im Stadtgedräng der Flamme Wuth um- her. 13, 286; Gegeißelt von des Wirbelsturmes Ruthen. 1, 362; 37a etc.; Regengegeißeltes Beben der Erde. Ar. 1, 419: Das wettergegeißelte Grab. Rh. 1, 127 etc. —
3) züchtigen. 9, 23 etc., nam. mit satirischen Worten strafen: Wie Der den Propst sogleich hechelte, den Kunstverein geißelte. R. 3, 191; So wenig als die Satire des Spaniers nur allein Ritter geißelt. 102a etc. —
4) Dazu, nam. zu 1: Geiß(e)lung, f.; –en 8, 40 etc.); Geiß(e)ler, m., –s; uv.: zumal von den sogenannten Geißelbrüdern, Flagellanten, aber auch: [Der Sklave] stirbt von seines weißen Geißlers Hand. Gd. 142 etc.
Zsstzg. vgl. die von peitschen, prügeln etc., z. B.: Áb-: Einen, sich bis auss Blut a. —
Āūf-: empor-g.: Wo sich la bête allemande a. lässt. Arndt Ber. 139. —
Āūs-: Einen öffentlich a. lassen. — Dúrch-. —
Eīn-: Laß ihm Scham e., blutrothe, wenn im Gesicht nicht, doch — Grabbe Hann. 27; Droht, | mit stolzen Waffen den verhaßten Namen | uns einzugeißeln. Schlegel Sh. 6, 162. —
Hervōr-: Meine armen Mitdeutschen aus ihrer Behaglichkeit hervorzugeißeln. Heine B. 77. —
Nīēder-: Daß man .. zu ihrem Dienst die Menschheit niedergeißelt. —
Wég-: durch Geißeln wegtreiben: Auf daß ich meinen Muth ins Ohr dir gieße | und Alles weg mit tapfrer Zunge geißle, | was von dem goldnen Zirkel dich zurückdrängt. Tieck Geiz Macb. 1, 5. —
Zer-: Mit kräftigen Hieben vor allem Volke zergeißelt. B. 137b; Von Hagelgestöber zergeißelt [2]. 248a. —
Zurück-: Des Kindes grasser Sterbeblick | .. geißle dich vom Paradies zurück! Sch. 5b u. ä. m.
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