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Geißel
II. Gēīßel, f.; –n:
1) Peitsche, und zwar auch die aus mehrern Riemen bestehnde, zum Antreiben von Pferden etc., zur Züchtigung: Spr. 26, 3; Sir. 38, 26; Jer. 2, 15; Treibend schwang er die G. und rasch hin flogen die Rosse. V. Od. 3, 484; Daß du, wer Peitsche verdienst, nicht haust mit entsetzlicher G. Hor. 2, 40 u. v. 2) übertr.: die Züchtigung, Plage (auch persönl.): Die G. der Zungen. Hiob 5, 21; Alsdann wird der Herr eine G. über ihn erwecken. Jes. 10, 26; Attila nannte sich die G. Gottes; Seine G. hat der Herr geschwungen | über den Weltseligen, ergriffen | hat ihn schmählich Leid. Chamisso 6, 246; Die Wiedererscheinung dieser so gefürchteten G. G. 31, 325; Ein Advokat, | die Pest und G. seiner Stadt. Lichtwer 89; Wo nie ein Despot | die G. gezückt. Platen 6, 24.
Anm. Ahd. geisila, mhd. geisel, wird mit goth. gaisjan, heftig erschüttern (s. Gären, Anm.) zusammengestellt. Einige betrachten auch I. als hergehörig „der Geschlagne“ (?). Selten die Schreibw.: Geisel. Gotthels G. 81, doch mit ß 334; 338, vgl.: Zergeischelt. Luther 8, 59b.