Geißel
II. Gēīßel, f.; –n:
1) Peitsche, und zwar auch die aus mehrern Riemen bestehnde, zum Antreiben von Pferden etc., zur Züchtigung: 26, 3; 38, 26; 2, 15; Treibend schwang er die G. und rasch hin flogen die Rosse. Od. 3, 484; Daß du, wer Peitsche verdienst, nicht haust mit entsetzlicher G. Hor. 2, 40 u. v. — 2) übertr.: die Züchtigung, Plage (auch persönl.): Die G. der Zungen. 5, 21; Alsdann wird der Herr eine G. über ihn erwecken. 10, 26; Attila nannte sich die G. Gottes; Seine G. hat der Herr geschwungen | über den Weltseligen, ergriffen | hat ihn schmählich Leid. 6, 246; Die Wiedererscheinung dieser so gefürchteten G. 31, 325; Ein Advokat, | die Pest und G. seiner Stadt. 89; Wo nie ein Despot | die G. gezückt. 6, 24.
Anm. Ahd. geisila, mhd. geisel, — wird mit goth. gaisjan, heftig erschüttern (s. Gären, Anm.) zusammengestellt. Einige betrachten auch I. als hergehörig „der Geschlagne“ (?). Selten die Schreibw.: Geisel. G. 81, doch mit ß 334; 338, vgl.: Zergeischelt. 8, 59b.
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