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Geißelschaft
Gēīßelschaft, f.; –en:
das Geißelsein.
1) (ver- alt.) persönliche Bürgschaftsleistung: G. nach Leistensrecht halten. Berlichingen 267; s. Schm. 2, 75; 508.
2) Nur gegen seiner Tochter | G. gab er ihn los. H. Cid 17; Daß Karl ihn durch Hilfe der Liebe in einer ehrbaren G. bewahret. Möser Osn. 1, 210.