Geißelschaft
Gēīßelschaft, f.; –en:
das Geißelsein.
1) (ver- alt.) persönliche Bürgschaftsleistung: G. nach Leistensrecht halten. 267; s. 2, 75; 508. —
2) Nur gegen seiner Tochter | G. gab er ihn los. Cid 17; Daß Karl ihn durch Hilfe der Liebe in einer ehrbaren G. bewahret. Osn. 1, 210.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.