Faksimile 0498 | Seite 490
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freien
II. Frēīen, tr.:
1) um eine Person zur Ehe werben, sei es für sich oder Andre: Er freit sie länger als sieben Jahr | und kann sie nicht erfreien [zur Frau erhalten]. Auerbach D. 4, 121; mundartl.: Eine m Mädchen f. Weinhold 23a; Jch freie dir den Zweiten, | jung, schön und reich. G. 34, 221, ich schaffe als Werber dir einen Andern zum Mann (vgl. 3). Gw. mit Präpos.: Nach reichen Weibern f. B.; Wie ich [Venus] um dich, so hat um mich gefreit | der .. Gott des Krieges. Freiligrath Ven. 13; Ich freie um ein allerliebstes Mädchen [für mich]. G. 8, 137; Er freiet [für seinen Herrn] um sie, die ihm nicht versagt wird; so führt er sie in das Haus seines Herrn. 20, 164; Freie um die Wittwe, weil sie noch trauert. L. 11, 383; Eines Kaufmanns Sohn freiete allzeit an (ver- alt.) adelige Jungfrauen. Weidner 271; Der lange Zeit nach einer jungen Tochter gefreiet. 272; Nach Geld f. vKlenke Karsch. 39; Ist unter Tausenden auch nur eine Einzige, die nicht mehr nach Equipage, nach Rang und Titel oder nach den Mitteln, woraus sie ihren Staat führen kann, als nach einem ehrlichen Kerl freiet? Möser Ph. 2, 90; Die Beiden f. sich mit einander, sind Liebesleute; Bei einem Mädchen Freiens vorgeben. WallBill. 245, sie heirathen wollen etc. Auch übertr.: Um ein Amt f. [sich bewerben], vgl.: Wer um die Göttin freit, suche in ihr nicht das Weib. Sch. 89b.
2) heirathen: 4. Mos. 36, 6; Matth. 5, 32; 19, 9; 22, 24 etc.; Kommt mir einmal das F. ein. B. 25b; Sie löffeln .. und f. Keine nie. 29b; Ich hab’ ein Weib mir gefreiet. Chamiso 3, 265; Nie denkt er zu frein, um die er warb. V. Sh. 3, 389; 352; Ein verzagt Herz hat nimmer ein schönes und reiches Weib gefreiet. Weidner 272; W. 12, 282; In eine Familie, in eine Brotstelle hin- ein f. etc.
3) verheirathen: Bis ich die Schwester dem Gatten gefreit. Sch. 62a.
Anm. Goth. frijón, lieben, wozu das Partic. frijônds, ahd. friunt, Freund, vgl. auch ahd. friudil, mhd. vriedel, z. B. Gudrun 775, so noch Hebel 1, 152 = Geliebter; ferner schwzr. frei(n) = lieb, nett, hold, gutmüthig etc. und Ableitungen Stalder 1, 395; Gotthelf G. 83; Sch. 372. Daraus mhd. vrien, werben etc. Zum selben Stamm wohl auch: frei, das vielleicht urspr. „erfreulich, lieb“ bez. haben mag (vgl. Möser 4, 331). In der Basler Bibel von 1523 noch als „ausländig“ erklärt durch „weiben, ehelich werden“.
Zsstzg. vgl. die von I., nam. auch die von heirathen, z. B.: Áb-: freiend wegnehmen: Du warbest .Nun hat’s [das Mädchen] dir ein Andrer abgefreiet. Gerhard W. 1, 258; Weidner 190 etc.
An-: freiend anschaffen, er-, zu-freien: Da ich mich | ein Weib dir anzufrein verpflichtete. Platen 3, 374; Mit ihrer Hand ihr Recht mir anzufreien. Sch. 610a, es durch die Heirath zu erwerben; Angefreiete [Ggstz.: Bluts-] Verwandte etc.
Be-: refl. = sich verheirathen: Sich mit einer christlichen Fürstin b. Hammer Ros. 408; Wann er sich reich befreit. Rachel 1, 214; Fleming 617 etc. Doch auch tr. = freien, heirathen: Mir scheint, Das sei für mich ein Mädchen. .. Darum rathe . ., wie ich sie als Held b. möchte etc. Gerhard W. 1, 294.
Eīn-: Sich in eine Familie, in eine Brotstelle, in eine Zunft e., durch Heirath sich dem Genannten einverleiben. Er-: erheirathen, durch Freien erwerben: Die Stelle, auf der er sich sein Glück erfreit. Gellert 1, 133; Schätze e. 2, 17; Hast du mir die liebe Schnur erfreiet, | mir die Schnur und dir die treue Gattin? WGerhard Wila 1, 211; Mit der er Tugend, Stand, Gestalt und Gut erfreiet. Lohenstein Ros. 86 etc.
Um-: freiend umgeben, umwerben: Wird jung entführt, im Alter noch umfreit. G. 12, 120 [von vielen umringenden Freiern begehrt]; All umfrein sie die Mutter daheim. Wiedasch Od. 1, 248.
Ver-: tr. und retl., verheirathen (s. d.). Scherzh.: Unverfreiter [unvermischter] Wein. Logau, s. L. 5, 348.
Wég-: freiend fortnehmen, entziehn: Weggefreit wird mir mein Mädchen. Talvj 2, 59.
Wīēder-: eine neue Ehe eingehn: Die Wittwe freite wieder. Lichtwer 86.
Zū-: an-s.; nam. freiend, als Weiber, eine Person Einem zubringen: Das Mädchen soll ich ihm z. L. 1, 464; 13, 357 etc.