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Folter
Fólter, f.; –n; -: ein früher in den Gerichten
übliches Marterwerkzeug, wodurch die Glieder gewalt-
ſam ausgereckt wurden, um von dem Jnquiſiten ein
Geſtändnis zu erpreſſen, dann allgem, = Tortur, ge-
richtliche Peinigung, die Anwendung und der Ort der-
ſelben; übertr.: Marter, Pein, heftig quälender und
beunruhigender Schmerz: Einen auf die F. ſpannen; Die
F. ausſtehn; Daß Ritter, wie es die Phyſiker manchmal thun,
die Natur auf die F. geſpannt und ihr Bekenntniſſe abgepei-
nigt, die ſie oft wieder zurücknimmt. Börne 2, 234; Die
Künſtler haben ſich die F. gegeben [ſich aufs Außerſte ge-
quält], um ſolche Armſeligkeiten bedeutend zu machen. G. 23,
46; Wenn ſie auf der F. ihn befragen. Sch. 361b; Ha! du
verſtehſt dich darauf, Seelen auf die F. zu ſchrauben. 200a;
Sein Leben war eine immerwährende F. und jeder Tag hatte
neue Martern für ihn. Stilling 4, 19; Ohren-F. B. 180bꝛc.
Anm. Bei den Römern hieß ein ähnliches Marterwerk-
zeug euuleus, Pferdchen, vgl.: In den Bock (ſ. d. 21) ſpan-
nen ꝛc.; ähnlich von pullus, Füllen, mlat. poledrus, woraus
ſpan. potro ꝛc. (ſ. Diez 269) und unſer F. ꝛc.