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foltern
Fóltern, tr.:
auf die Folter spannen (eig.); martern, peinigen: Ein hartes, ohrenfolterndes Wort. B. 370a; Seitdem verfolgt und foltert der Gedanke | ihr Innerstes. G. 8, 88; Ihn f. ewig Angst und Pein. 2, 133; Die Lage, in welcher er sich zwar nicht gefoltert, aber immer doch geklemmt fühlte. 20, 91; Das foltert langsam mich ins Grab. Göckingk Lieb. 133; Sein ganzer Körper zittert unter dem f–den Gifte. Heinse A. 2, 64; Hölderlin H. 2, 87; Platen 2, 166; Wie deine Aufführung das Vaterherz foltert! Sch. 103a; 34b; Durch angesetzte Frageschrauben irgend ein Geständnis aus mir f. zu wollen. Tieck N. 5, 311; V. Od. 11, 593; 22, 200 etc. Dazu: Folter-er, -ung.
Zsstzg. z. B.: Einem ein Geständnis ab-f.; es aus ihm heraus-f. etc.; nam: Zer-f.: in hohem Grad foltern, peinigen. Brockes 9, 584; Gotter 2, 63; Langbein 2, 82 etc.