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Folter
Fólter, f.; –n; -:
ein früher in den Gerichten übliches Marterwerkzeug, wodurch die Glieder gewaltsam ausgereckt wurden, um von dem Jnquisiten ein Geständnis zu erpressen, dann allgem, = Tortur, gerichtliche Peinigung, die Anwendung und der Ort derselben; übertr.: Marter, Pein, heftig quälender und beunruhigender Schmerz: Einen auf die F. spannen; Die F. ausstehn; Daß Ritter, wie es die Physiker manchmal thun, die Natur auf die F. gespannt und ihr Bekenntnisse abgepeinigt, die sie oft wieder zurücknimmt. Börne 2, 234; Die Künstler haben sich die F. gegeben [sich aufs Außerste gequält], um solche Armseligkeiten bedeutend zu machen. G. 23, 46; Wenn sie auf der F. ihn befragen. Sch. 361b; Ha! du verstehst dich darauf, Seelen auf die F. zu schrauben. 200a; Sein Leben war eine immerwährende F. und jeder Tag hatte neue Martern für ihn. Stilling 4, 19; Ohren-F. B. 180betc.
Anm. Bei den Römern hieß ein ähnliches Marterwerkzeug euuleus, Pferdchen, vgl.: In den Bock (s. d. 21) spannen etc.; ähnlich von pullus, Füllen, mlat. poledrus, woraus span. potro etc. (s. Diez 269) und unser F. etc.