Faksimile 0396 | Seite 388
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Fahr
II. Fāhr, f.; –en; -:
eine Lage, die geeignet ist, Furcht zu erregen; die nahe Möglichkeit eines Ubels und dies selbst; ein Wagnis, wobei man sich einem solchen aussetzt, zuw. auch = Hinterlist, s. Schm. 1, 550.
Anm. Das einfache F. in der Basler Bibel von 1523 noch als „ausländig“ erklärt durch „Fährlichkeit, Sorglichkeit“ ist im Allgem. durch Ge-F. verdrängt; doch findet es sich nicht bloß oft noch in der Bibel, z. B. 1. Sam. 20, 21; 2, 18, 13; Klagel. 5, 9; Lebens-F. 1. Chron. 12, 19 etc., sondern auch nam. dichterisch: Wir stehen in der F., daß wir ... verklagt werden möchten. Claudius 6, 4; Er witterte nicht Furcht noch F. 7, 64; In Noth und F. Reithard 76; Die Furcht vor gleicher F. 282; Die F. bestehn. 365; 366; 58; Mit einer kleinen ... Schaar | ging der König an diese F. Rückert Nal. 297; Rost. 44a; 54b; Mak. 2, 239; Weish. 4, 5; Aus jeder F. und Noth. Sch. 532a; Laß hier auf deine F. mich bleiben. V. Sh. 3, 489; Mit meines Lebens F. W. 20, 20; Ich soll von ungewisser F. mich schrecken lassen. 39; 134; 11, 62 etc. So auch: fahrvoll. Chamisso 4, 80 etc. und: fahrlos. Beck Arm. 147; Brockes 9, 589; Simrock Gudr. 363; V. Hor. 2, 35 etc., s. auch fahrlässig. Veralt ist auch die Zsstzg. Be-F.: Ich entdeckte ihm meiner Seele B–en. Bodmer (L. 5, 307); Schweinichen 1, 165; 2, 11, oder Bei- F. 1, 108; 3, 83 = Furcht, Besorgnis. Dazu: Befāhren, refl., intr. (haben) und tr.: = fürchten, das sich von der gleichlautenden Zsstzg. von fahren (s. d.) durch die schwache Abwandlung unterscheidet (ungenau: Er befährt, der Dampf fress’ ihn an. IP. 7, 13) und wovon L. 5, 307 bemerkt, daß es „noch an vielen Orten im Gebrauche“ sei. Ferner z. B.: Ich befahre, daß ein Mann | ergrimmen wird, der etc. B. 142b; 148b; Daß die Franzosen in Deutschland sich einiger Opposition zu b. hatten. G. 33, 106; Daß er von dorther Nichts mehr zu b. hatte. 6, 294; Was hast du zu b.? Haller 100; Der Mensch hat Nichts von. ihren Listen zu b. Linck Schl. 60; Ich aber befahrete mich eines Ärgern von diesem Benehmen. Musäus M. 3, 95; Ich befahre, der Buchhandel schreie über Nachdruck. IP. 8, 125; 9, 92; 10, 90; Ein Schlaf, den du nicht befahrest [den Tod]. Rückert 184; Den nahen Untergang b–d. Nal. 71; Was habt ihr zu b.? Sch. 68a; 853b; Sein Nichts b–des Herz. W. 15, 76 etc. Stellen aus ältern Schriftst. sind häufig; wir erwähnen das veralt.: Einen b., ihm Gefahr bereiten, nachstellen. Spee Trutzn. 262; Weckherlin 7 (vgl. befährden), und die Formen: Hättest du ja müssen dich befohren | vor deines Vaters Zorn. Opitz 1, 142; Eh als ich mich befohre. 231 etc., und: Sich befehrn. Waldis 2, 57. Zu jenem vgl.: Furcht (s. d., Anm.), zu diesem: verfähren (Spate 402; Frisch 1, 240b; Brem. Wörterb. 1, 348 ff.), z. B.: Erschrocken und verfehret. Rachel 4, 273, und „erfähren“ (Schm. 1, 549) = schrecken, als faktitiv zu erfahren, d. h. zusammenfahren, erschrecken, s. verfährden und feiern, Anm. Schwzr. auch: Gefahren, tr.: = Gefahr laufen: Die Hauptsache, die ein Dorf gefahret, wenn es einen gelehrten Schulmeister hat. Pestalozzi 4, 71.
Zsstzg. s. Anm. und: Ge-: In G. sein, schweben, stehn, sich befinden; sich begeben, gerathen, kommen etc. G. leiden: Die falsche Maxim ... leidet hier sogleich G. G. 39, 249; Einen in G. bringen, setzen, stürzen etc. Außer G. sein. Einen aus einer G. erretten, von der G. befreien; Die G. abwenden; Der G. entgehn; Die G. überstehn; Mit G. des eignen Lebens, mit Lebens-G. Einen retten (Ungw.: Auf G. deines Lebens. Klinger F. 388); Der mich . . . oft der G. mit Selbst-G. entriß. Raupach Js. 39; Mit G–en ringen, kämpfen; Aus großen G–en glücklich hervorgehn; Etwas hat G., hat keine G.; Als wäre G. an Mann [zu fürchten], daß sie könnten eingeholt werden. Rank SchM. 59; Es ist keine G. [Risiko] dabei; G. laufen = Etwas riskieren, sich einer Gefahr aussetzen: Ich hätte G. gelaufen, mich zu verschnappen. L. 12, 196; Sch. 261a; Liefe ich doch die ganze G. Meißner FvH. 1, 224; Im Fall alle Übrigen gleiche G. mit ihnen laufen wollten. W. 19, 153; Er läuft nicht die G. einer falschen Überbildung. Temme SchM. 1, 144 etc. Der Widersprechende mußte aber auch sodann seine G. stehen. Möser Osn. 1, 216. Auf meine G. [so daß ich den etwaigen Schaden trage]. Fichte Nic. III; W. 15, 96 u. o. G.-los nicht vor luftigen Geschossen [nicht unbedroht davon]. G. 6, 88 etc. Lebens-G. (s. o.), die dem Leben droht, = Todes-G. (V. Od. 9, 566 etc.), die den Tod droht etc.; dagegen: Feuers-G., die vom Feuer droht; Bedräuen dich mit Kriegs-G–en. Sch. 57a; Nach mancher Streit- G. Alxinger D. 26 etc. Veralt.: Gedenkt, daß ihr ... mehr und größer Gefähr erlitten. Schaidenraißer 52a (12, 209); Ohne all Gefähre. Zinkgräf 1, 194 etc. S. auch: Das Gefahr, Gefähr = böse Absicht, Hinterlist. Schmeller 1, 550, z. B.: Es ist wahrlich nicht mit Gefähr [Absicht] geschehen. Theuerdank 43 etc.; Sie kamen daher ohn alls Gefähr. Uhland V. 651, und vgl. Gefährde.