Fahr
III. Fāhr, n., –s; uv.:
(mundartl., veralt.) Ort des Fahrens, Fähre (s. d.). Alle F. verhüten und alle Steg abwerfen. 2, 202. — Zsstzg.: An- od. Ein-F., Brücke zum Heuboden. Ein- fahr f. = Einfahrt. — Ein vernamter Paß und Über-F. des Bodensees. 391a; Noch dieser Zeit das Über-F. gegen der Stadt Uberlingen. 393a; 392b etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.