Faksimile 0359 | Seite 351
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eigentlich Eigentlichkeit
Ēīgentlich, a. (~keit, f.; 0):
einem Ggstd. wesentlich eigen; im Grunde d. h. nach der innern, wahren Beschaffenheit, wenn von dem Außern, Nebensächlichen und Außerwesentlichen abgesehn wird, genau, wirklich, wahrhaft, ursprünglich etc.: Die e–e Bedeutung eines Worts, die Grundbedeutung in ihrer Schärfe, im Ggstz. der un-e–en, übertragnen, die dem Worte urspr. nicht eigen, sondern erst in dasselbe hineingetragen ist; Das e–e Griechenland, das Land, dem dieser Name im engsten, schärfsten Sinn zukommt, im Ggstz. zu den Ländern, die in weitrem Sinn dazu gerechnet werden; E. verdienst du Strafe dafür [im Grunde, wenn ich die Sache ganz genau nehmen will] etc.; Den philosophischen Begriff der Geschichte in seiner Schärfe und E–keit aussprechen. Fichte 7, VI; So ist es mir e. nur um den Wortverstand zu thun. G. 15, 38; Was e. singen heißt. 233 [im Ggstz. zu dem, was so genannt wird, ohne es wirklich zu sein]; Im Ganzen .. kann man keine e–e Gestalt herausdeuten. Zelt. 3, 247; Ich hab’s nie weiter bringen können als zum Stadtsoldaten; e. [von Haus aus] wär’ ich ein Nagelschmied. Hebel 3, 264; Keine Veranlassung gefunden, sie e. [wesentlich] abzuändern. WHumboldt 1, 295; Gleichst du ihm .. so gar e. [veralt. statt genau], als wärst du nach ihm abgerissen. Schaidenraißer 3a; Über die E–keit oder Un- E–keit der Mythologie. Schelling 2, 2, 23.
Anm. S. eigen, Anm., bei Spate 2, 39: eigendlich, VeI vgl. Sanders Orth. 67. Veralt.: Eigenlich. Zwingli 2, 5; 9 etc., s. Benecke 1, 415b.