Ereignis
Er~ēīgnis, n., –ses; –se:
etwas Bedeutungsvolles, was geschieht, wichtige Begebenheit: Die Ankunft eines Kouriers war ein E. im Städtchen; Folge eines zufällig eingetretenen E–ses, dessen Begebnis außerhalb des ursprünglichen Planes lag. Gsch. 134 u. v. — Häufig als Ggstz. von That (s. Geschehen), z. B.: Auch hier trat, wie so oft, ein E. an die Stelle einer That. 4, 296; [Der Selbstmord der Charlotte Stieglitz] war für den Dichter ein E., nur für sein Weib eine That. Char. 1, 143; Daß das Wort nur bei dem Rhetor eine That [etwas Gemachtes] ist, bei dem wahren Dichter aber ein E. [etwas Gewordnes]. Reis. 3, 372 etc.
Anm. Erscheinungen und Eräugnisse. W. 4, 148 (s. Ereignen) und so im Sinn von Phänomen: Das Er- eignis des Regenbogens. 40, 93 etc. — Als fem. (s. † Nis), z. B. 1, 452; 471 u. ö.
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