Faksimile 0358 | Seite 350
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eignen Eigenen geeignet
Ēīg(e)nen, tr., refl. u. intr. (haben): 1) tr.: a)
Etwas, Einen (ſich) Einem zu eigen geben od. machen,
ſo daß es ihm gehört, er als Herr und Eigener dar-
über frei ſchalten kann ꝛc., vgl. widmen, weihen, er-
geben ꝛc.: Wie das Fett am Opfer Gott geeignet war.
Sir. 47, 2; Sie ſpähet |-ſorglich den Wünſchen des Manns,
dem ſie ſich eignete, nach. G. 1, 224; Von wannen er ſich
eignet ſehr | gut Exempel und gute Lehr. 2, 120; Daß
er [Amor], Lida, dich mit ſanfter Neigung | mir, dem lange
Sehnenden, geeignet. 2, 84; Nur weil es dem Dank ſich
eignet, | iſt das Leben ſchätzenswerth. 6, 52; Führen ..
den Anſchlag aus, der mir das Mädchen eignet. 8, 25;
Möchte ſie Vergangnes mehr beherz’gen, | Gegenwärt’ges
formend mehr ſich e. 10, 314; 12, 23; 13, 318; Was
könnte mich von Dir ſcheiden, von Dir, der ich auf ewig
geeignet bin! 18, 6; So auch als Briefſchluß ſtatt des
gewöhnlichern u. abgeſchliffnern ergebenſt ꝛc.: Treu ge-
eignet, Goethe (G. Reinh. 161); Sich deinem ſtrengen
Dienſt zu e. Gotter 1, 291; So haſt du, Feiger, ganz zum
Sklaven dich geeignet? 2, 270; Den Flüchtling, den des
Muttermordes Frevel | unſerm [der Furien] Rächerarm ge-
eignet. WHumboldt 3, 100; V. Ov. 2, 19 v. 173; Wann
zum Lohn er die Ziege ſich eignete. Th. So eign’ ich dich
zu meiner lieben Braut. W. 20, 120 ꝛc. Verſch.: So
wird er an das Grundſtück geeignet [erhält Eigenthums-
recht an demſelben, wird Eigener deſſelben]. Möſer Ph.
2, 100 u. veralt. Des Königs geeignete [leibeigene]
Knechte. Stumpf 3086. b) Etwas ſeinen Eigenſchaf-
ten, ſeinem eigenthümlichen Weſen nach einem Zweck,
einer Beſtimmung eigen machen, anpaſſen: Beschen v.
Zwergpalmen, die man mit weniger Abänderung zum Fächer-
dienſt e. könnte. G. 23, 292. So als tr. ſelten, dagegen
ſehr häufig als Reflexiv: Phänomene, die ſich zu Repräſen-
tanten von vielen Fällen qualificieren und ſich daher ge-
rade in ein Lehrbuch aufgenommen zu werden, vorzüglich e.
39, 464; Er eignet ſich zum Lehrer; Die Bücher e. ſich zu
Geſchenken, ꝛc., ſeltner m. Dat.: So gilt dies doch eigent-
lich nur von gewählten, der größten Ausführung ſich e–den
Werken. G. 31, 177. Im Partic.: Geeignet, a.:
paſſend: Im g–en Moment; Die g–en Schritte thun; Er
iſt der g–e Mann dazu; Schien mir das G–ſte. G. 27, 248;
Ottiliens Theilnahme zu erregen, g. 15, 54; 140 ꝛc. Selt-
ner: Die Geeignetheit ꝛc. Es iſt Campe’sVerdienſt,
dies Wort für „qualificieren“ in Aufnahme gebracht
zu haben, wofür früher auch (be-)eigenſchaften galt und
zuw. noch gebraucht wird: Beſonders geeigenſchaftet [mit
beſondern Eigenſchaften verſehn]. G. 40, 362; Die
Zeit, welche einen Perikles hervorzubringen geeigenſchaftet
war. Stahr Jahr. 2, 254; Dieſer Theil ſeines Werks iſt
berufen und geeigenſchaftet, einen Einfluß auszuüben ꝛc. (Nat.
Zeit. 10, 211); Völlig dazu geeigenſchaftet ꝛc. W. 22, 264,
ſ. L. 8, 292 (Scultetus) ꝛc. 2) intr., 1 in beiden Bed.
entſprechend: Etwas eignet mir, als ausſchließliches
Eigenthum od. als etwas meiner Eigenthümlichkeit
Gemäßes, beſonders Paſſendes (geziemen), vgl. 3b:
Der Darſtellung eines erhabenen Märtyrerthums eignete ſeine
ganze Jndividualität. Devrient 3, 373; Dieſer Tiefſinn, der
ihm allerdings nicht recht eigne. Immermann M. 2, 228;
Hüften und Schenkel, | wie der geflügelte Fuß e. dem Hermes
allein. Jacobs Verm. 2, 59; Den Löwen .. eignet es, einſam
zu lagern. König (Hausbl. 56) 1, 148; Wem eignet Gott?
was iſt das für ein Gott, | der einem Menſchen eignet?
L. Nath. 3, 1; Logau (L. 5, 314); Nur der Körper eignet
jenen Mächten, | die das dunkle Schickſal flechten. Sch. 72a;
Der epiſche Vers der Römer und Griechen eignet [paſſt] uns
nicht. Tieck Nov. Kr. 3, 309; Wann eignete [gehörte als
Eigenthum] . .. dir eine Syringe? V. Th. 5, 5 ꝛc.
3) refl. a) ſ. 1b. b) unperſ.: Es eignet ſich, für: es
geziemt ſich. [Logau] Sinnged. 1771; So ſagt man auch
noch im gerichtl. Stil: Wie es einem treuen Anwalte eignet
[2] und gebühret. L. 5, 314; ferner hervorgegangen aus
Vermiſchung mit dem veralt. ſich äugen (ſ. d. u. Anm.)
= ſich vor Augen ſtellen, ſich zeigen, doch jetzt nur noch
unperſ. v. einer eignen (ſ. d. 2d), eigenthümlichen,
wunderbaren Spukerſcheinung, die ſich zeigt (vgl. deu-
ten 2a): Da pocht’s dreimal an ihr Fenſter, als ob ſich’s
eignete. Muſäus M. 2, 47; Es eignete ſich ſogar am hellen,
lichten Tage in dem gräflichen Hauſe. 3, 142; 145; G.
12, 283 ꝛc.
Anm. S. eigen Anm. Das alte und noch mundatl.
augen äugen (ſ. d.) hatte den allgem. Sinn: zeigen, z. B.:
Dann dieſe Zeit ſich alle Feuchten äugen und erzeigen. Ryff
Sp. 197; Keler Faſtn. 1264 (ſich eigen). Andre Bſp. ſ.
Friſch 1, 426; Adelung unter: Eräugenen; Grimm 1, 801;
nam. auch Stalder 1, 118, wonach „eine Kuh äugt“, die am
Vorfall der Bärmutter leidet, dieſe ſehen läſſt. So auch
in der Zſtzg. mit Er-, z. B.: Zur Rechten um die Wiek erauget
ſich die Stadt. Dach; Die Felſenadern, ſo beiderſeits unter
den Armen ſich eräugen. Ryff Sp. 172b; 142a; Wie der
helle Tag ſich thut eraugen. Schaidenraißer (lIIb); Das Hohl,
daraus ſich das Feuer eräuget hatte (Vl); Adelige Söhne,
wie ihr euch dann eräuget. 14a; 29a; Bei dir eräugte ſich
die Sanftmuth .. | des Königs, der zuerſt den Namen Guſtav
trug. Weichmann 2, 183; [Das] eräuget ſich aus Diodori
Paß. Zinkgräf 1, IX u. o., verſch. von dem nhd. „ereignen“
ſ. d., wofür ſich freilich noch bei Kant, L u. A. die
Schreibw. eräugen(en) erhielt.
Zſſtzg. z. B. An-, tr., refl. u. intr.: 1) Jch eigne
mir Etwas an, mache es zu meinem Eigenthum, und
zwar gew. zu einem innern, ſo daß es etwas zu meinem
Weſen Gehöriges, mir Anhaftendes wird in Bezug auf
ein äußres Eigenthum, ein Beſitzthum, aber nach heu-
tigem Sprachgebrauch gw. nur: ich reiße etwas mir
nicht Gehörendes als Eigenthum an mich, vgl. zu-e.:
Sich fremde Bücher widerrechtlich a. ꝛc.; Sich Gewohn-
heiten, Manieren von Einem a. [annehmen]; Schon
vorhandne Ideen ſich a. Börne 2, 5; 119; Herr
Campe, der ſie [meine Schriften] ſich angeeignet. 1, V
[ungew. = ſie als Eigenthum erworben]; Alſo auf die
Weis haben die alten Hebräer ihren Kindern Namen an-
geeignet [zu Eigen gegeben]. Fiſchart (Wackernagel 3, 1, 482
Z. 19); Faſſt, was ihm begegnet, eignet’s an ſich. G. 10,
314; Kaum hatt’ ich ein paar Berge mir angeeignet. 6, 46
[ungew.: durch Zeichnung zu meinem geiſtigen Eigen-
thum gemacht]; Du ſollſt, was deiner Art, was deinem
Sinn kann eignen, | wo dir’s auf deiner Fahrt begegnet, die
a. Rückert W. 3, 164; Die ſich Fremdes | a. kann mit
Wahl. Sch. 350a ꝛc. Auch im Paſſ. ſ. 2, ohne Dat.:
Das Chriſtenthum wurde niemals von ihnen wahrhaft durch-
drungen und angeeignet [ihr wahres geiſtiges Eigenthum].
Fichte 7, 344. 2) Ich eigne Etwas, Einen, mich
einem Gegenſtande oder einer Perſon an = gebe, mache es
(ihn, mich) ihnen zu eigen, widme mich ihnen; geſtalte
es (ihn, mich) ihren Eigenthümlichkeiten gemäß, ſo
daß es (er, ich) dazu paſſt, damit Eins wird und ver-
ſchmilzt ꝛc.: Weder Lichtmaſſen noch Wolken haben be-
ſtändige, ihnen angeeignete [eigenthümlich anhaftende]
Formen. Forſter Anſ. 2, 316; Er fühlt des edlen Landes
Glück, | ihm eignet er ſich an. G. 6, 23; Hatte der Freund
vorher das edle Mädchen aus gewiſſer Ferne geſehen, nach
einem allgemeinen Eindruck, und ſich [Acc.] ſchon herzlichſt
angeeignet. 18, 107 [= ſich ihr ergeben. „Sich“ als
Dat. (nach 1) zu faſſen, widerſtrebt hier dem Sinn];
Dies Alles weiß der Künſtler zu ergreifen, durch Beleuchtung
und Färben der jedesmal geſchichtlich erregten Stimmung an-
zueignen 276; Seiner Vaterſtadt leidenſchaftlich angeeignet
[ergeben]. 26, 250; Sie ließen mich gewähren, jedoch mit
.. Hoffnung, mich ihrer Geſinnung völlig anzueignen. 27,
33; Einem vieljährigen Freunde und Angeeigneten. 256;
Der angenehme Raum [ward] Kaſtellen und Wohngebäuden
angeeignet. 26, 266; Hatte es nie gebilligt . ., daß ihr
jenes franzöſiſche Weſen angeeignet [anerzogen, durch Er-
ziehung zu eigen gemacht] wurde. Lewald W. 1, 48;
Deren einſames Leben ihr .. eine matronenhafte Haltung
angeeignet [zu eigen gemacht, verliehn] hatte. 2, 407;
Den forſchenden Blick .., den die Nothwendigkeit der Men-
ſchenbeobachtung dem Vielgereiſten angeeignet hatte. 3, 66;
Deßhalb eignet ſich uns, wie kein anderer Dichter, .. Shake-
ſpeare an. Tieck Dr. Bl. 2, 195. 3) ſelten intr.:
Den Platz, der ihm aneignet [für ihn paſſt]. 332 ꝛc.
4) Dazu: Aneignung: Wie dieſe ſich dem Freund um
den Hals warf, mit der Wonne einer .. zärtlichſten A. [Hin-
gebung]. G. 19, 116; Eine unerlaubte A. [Anmaßung
fremden Eigenthums]. Gutzkow R. 3, 275. ꝛc. Be-:
veralt., Einem Etwas b., zueignen. Fiſchart (Wackernagel ³,
1, 498 Z. 22) ꝛc. Er-: ſ. [3 u. Anm.]; refl. = ſich
zutragen, begeben, geſchehn, nam. v. etwas Eignem od.
Beſondrem, in die Augen Fallendem, vgl. Ereignis;
Das Wichtigſte, was ſich eräugnet hat. Alxinger D. 37;
Indeſſen kann ſich doch ereignen, | daß auch der Unſchuld
ſelbſt Nichts übrig bleibt als Leugnen. 138; Es e. ſich ..
Schwierigkeiten. Engel 4, 133; Am 1. Nov. 1755 ereignete
ſich das Erdbeben v. Liſſabon. G. 20, 29; Geſtrigen E–s
denkt’s nur ſelten. 10, 314; Ein Vorzugsſtreit [iſt] läppiſch
und, wo er ſich er äugnet. Kant SchE. 80; Wo ſich die Ge-
legenheit etwa eräugen ſollte. L. 3, 39; Nun er äugnete
ſich jetzt der Fall. 6, 326; Eine Sammlung aller Eräug-
nungen und Wahrnehmungen. 12, 109; Das dürfte aber ſo
bald ſich nicht ereignen. 377 ꝛc. In dieſer Form jetzt
gew. Zuw., nicht nachahmungswerth (ſ. ſich):
Eine fich ereignete unerhörte Begebenheit. Eckermann G. 1,
319; Geißler Tageb. 38 ꝛc. Leib-: als Leibeigener
dienen. Klencke Gſp. 2, 112; Sie wollen, die vergänglichen
Himmelslichter ſollen den würdigern .. Menſchen zu einem
Sklaven l. Gervinus Lit. 3, 125. Ver-: tr. (veralt. u.
mundartl.): Einem Etwas ver-e., als freies Eigenthum
übergeben. Schmeller u. Adelung. Zū-, tr.: Einem
(ſich) Etwas z., zu eigen machen od. geben, beilegen, zu-
ſchreiben, widmen, dedicieren ꝛc., vgl. An-e., das aber
den Begriff des innig anhaftenden, mit der Perſon zu
Eins verſchmelzenden Eigenthums voraus hat: Wenn
man mir auch den verhaßten Namen eines Ariſtokraten zu-
eignete [beilegte]. G. 10, 191; Wir ſollten es uns
nicht z., wir ſollten es lieber mittheilen. 13, 161; Der
Glaube das Einzige, wodurch wir Chriſti Verdienſt uns z.
248; Wilhelm ſah den Knaben mit einer ängſtlichen Freude
an, er durfte ſich das Kind noch nicht z.; „er iſt dein!“
rief Mignon. 17, 235; Schätze, die ich ihr zuzueignen
dachte. 18, 23; Die zierliche Pracht dieſer Gabe hatte ſo
gar kein Verhältnis zu dem, was ihn gewöhnlich umgab, ...
daß er ſie ſich, obgleich dargereicht, kaum z. konnte. 232;
Indem ſie [die Haufenwolken] an ihrem obern Umriß im-
mer abgezupft und der allgemeinen Atmoſphäre zugeeignet
wurden. 40, 321; Solche Unſinnigkeit, die ſie uns zumeſſen,
wüßte ich keiner Sau zuzueigen. Luther 8, 90b; Eigenſchaf-
ten, die ihm Fabler .. zueigen. Muſäus M. 2, 95; Der alten
Religion die ſcheinbarſten Empfehlungsgründe des Chriſten-
thums zuzueignen. JvMüller 1, 491; Die Anmaßlichkeit, mit
der ſich der Kanzler die Führung der Geſchäfte zueignete.
Sch. 970a ꝛc. So auch: Zueignung f.; –en, Wid-
mung eines Werks ꝛc.; Z–s-Schriften. W. 7, 110 ꝛc.
Das Part.: Zugeeignet, zuw. = eigenthümlich zukom-
mend. Was wir ſonſt nur dieſem oder jenem Lande zu-
geeignet glaubten, wiſſen wir jetzt an 100 Orten zu finden.
G. 27, 241 ꝛc. Vgl. auch: Fürnehmlich iſt dies Bad dem
Milz zugeeignet [dafür paſſend]. Ryff Sp. 135b.