Eigner
Eigener
Eig(e)nerin
Ēīg(e)nerĒīg(e)ner, m., –s; uv. (~in, f.; –en):
Person, der Etwas eigen gehört, Eigenthümer (jurist. proprietarius): Der E. dieser Welt, Das ist ein Geist, der eignet | sich dauernd Alles zu, was flüchtig sich ereignet. Weish. 3, 164; Seines Leibes hat ja nicht der E. | Gewalt vom Dämon, sondern er, der ihn gekauft. Ar. 3, 297; Il. 2, 777; Od. 4, 87; 21, 395; Hor. 1, 153; 2, 176; R. 9, 491 etc. — Seltner: Der E. eines bösen Schadens, | den er geheim hält. Sh. 3, 282, der damit Behaftete. — Deichs-E., der einen Antheil am Deich hat; Schiffs-E., Rheder etc. — An- E., s. aneignen etc.
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