Eigenen
Eigenen nur die Benutzung ohne freie Verfügung darüber hat:
Ein n–es oder Lehensgut etc. — Sêêlen-: Sind denn die Kinder die Leib- und Seeleneignen des Vaters? D. 1, 488; Mir ist sie s. ... S. muß alle Liebe sein. H. 221; So seie sie sein leibeigen, so ist sie doch nicht sein seeleigen. 2, 76 etc. — Sélbst- [1b]. — r- (⏑ –⏑): ursprüngl. eigen, gesteigertes eigen, eigenst: Das u–e Gemüthsleben eines Volks prägt sich in Spruch und Lied aus. SchV. 17; Sein u–stes Leben. Ab. 138; Frisch und ur–e (⏑ – ⏑) | musst du dich zeigen. 2, 184; Und doch ist der Ton als solcher so selbständig, als Gewordnes doch so ein U–es, so ein von Menschenhänden gar nicht zu schaffendes Geschaffenes. R. 9, 11; M. VIII. etc.
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