Faksimile 0304 | Seite 296
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Verdienst
Ver~dīēnſt, m., n., –(e)s; –e; –chen, lein; -:
von „verdienen“ (ſ. d.): 1) Das, was man durch ent-
ſprechende Thätigkeit an zeitlichen Gütern erwirbt oder
verdient: Die bei ſolchen Gelegenheiten einen herkömmlichen
V. hatten. G. 20, 88; Ein Jeder hatte vorher ſein V. zu
Gelde angeſchlagen. 209; Daher Hackert durch eigenes V.
für Deſſen Unterhalt ſorgen muste. 30, ..; Nachdruck, der
den deutſchen Autoren alles billige V. ihrer Arbeiten verküm-
mert. Reinh. 253; Sie ließ ſich dieſen V. an ihren beiden
Miethsherren nicht nehmen. Gutzkow R. 3, 158; Er theilt
mit Jhnen ſeinen V. Klencke Gſp. 1, 79; Wenn das V.
nicht recht einkommen wollte. 80; Daß ich dieſen V. auch in
Göttingen beibehalten könne. L. 12,19; Gal.2,3; Schriftſtelle-
riſcher V. Riemer G. 1, 377 ꝛc. So auch Zſſtzg.: Der
Haupt-V.; Als ſtillen Neben-V. Immermann M. 2, 244;
3, 253; Der Sommer-V. ſei zu End. Kurz Sonn. 218 ꝛc.
2) Das, ſei es eine That oder eine Eigenſchaft
wodurch man ſich verdient macht, ein Anrecht auf
Anerkennung erwirbt, und dies Anrecht: Ein Mann
von großem V., von vielen V–en; Er hat große V–e um den
Staat; Iſt’s aber aus V. der Werke, ſo iſt die Gnade Nichts,
ſonſt wäre V. nicht V. Röm. 11, 6; Lieben iſt ein groß V.
G. 4, 28; Ohne daß wir uns dabei V. oder Schuld ſonder-
lich zurechnen dürfen. G. 15, 21; Ein gerechtes hiſtoriſches
Urtheil über einzelnes perſönliches V. und Un-V. ſo ſelten.
39, 250; Wir maßen uns über dieſes ſein Haupt-V. kein
Urtheil an. 291; Der Ruf ſeiner V–e. 30, 150; Erwarb
ſich V–e um die Akademie. 205; Daß den Menſchen durch
ihren V. ſollten die Sünden vergeben werden. Luther 6,
385a; Was nur Schein-V. erheuchelt, tratſt du nieder in
den Staub. Platen 2, 67; Bürger’s Dichter-V. Sch. 1235a;
Eurer Thaten V. 76a; W. 7, 121; Man hat ihm zum V. an-
gerechnet, was der Zufall für ihn that. Hor. Br. 1, 5 ꝛc.
So auch kollektiv: V. = Leute von V., z. B.: Das
dem V. die Krone zuerkennt. 27; Sch. 19b; Weh dem
Lande, wo das V. nach Brot geht; Das V. hervorziehn ꝛc.
3) Das, was Einer verdient, d. h. deſſen er wür-
dig iſt, die entſprechende Vergeltung des Gethanen, ſei
Dies nun gut oder böſe: Nach ſeinem V. vergelten. Jer. 25,
14; Hoſ. 12, 3; ſtrafen. 2. Macc. 4, 38; [Sie] rühmend nach
ihrem V. G. 5,69; Daß ſein Leiden Nichts als V. ſei. L. 7,343;
Jch gab ihnen alſo ihren V. auf ihren Kopf. Heſ. 22, 31.
Anm. Nach dem heutigen Gebrauch gilt für 1 meiſt das
m., ſonſt das n. (ſ. Dienſt, Anm.), obgleich ſich wie die
Bſp. zeigen Abweichungen finden.