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dienstbar
Dīēnstbar, a.:
dienend unterwürfig, Dienste zu leisten, Lasten zu tragen verpflichtet (ungewöhnl. statt dienstfertig, 1. Tim. 6, 2): Ap. 7, 6; Röm. 9, 12; D–e Geister. Hebr. 1, 14; Der Mensch ist eine d–e und lastbare Bestie. Arndt Erinn. 159; Ein d–er Geselle ..., der Meister. Hölderlin H. 1, 147; Dessen kühnem Überwinden | d. Indus’ Ufer einst gebebt. WHumboldt 1, 349; Wenn ich auch werde zu dienen haben, d. lasse ich mich nicht machen. König Jer. 1, 109 etc. — Vor ihm fand man bei den Deutschen nur D–keit, Luther begabte sie noch mit Dienstbeflissenheit. Börne Frzfr. 65; Sie ist nach wie vor bescheiden und gefällig gegen Andere, aber dieses Zurücktreten, diese D–keit will mir nicht gefallen. G. 15, 30; Den Hof mit neuen D–en [Servituten] .. beschweren. Möser Ph. 4, 324; 345; Der Ackersmann in feiler D–keit. Nicolai 1, 141; Zinkgräf 1, 292 etc. — Veralt.: Ein sehr un-d. Thier. Ryff Th. 320, unangenehm, schädlich.