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dienstbar
Dīēnstbar, a.:
dienend unterwürfig, Dienste zu leisten, Lasten zu tragen verpflichtet (ungewöhnl. statt dienstfertig, 1. Tim. 6, 2): Ap. 7, 6; Röm. 9, 12; D–e Geister. Hebr. 1, 14; Der Mensch ist eine d–e und lastbare Bestie. Arndt Erinn. 159; Ein d–er Geselle ..., der Meister. Hölderlin H. 1, 147; Dessen kühnem Überwinden | d. Indus’ Ufer einst gebebt. WHumboldt 1, 349; Wenn ich auch werde zu dienen haben, d. lasse ich mich nicht machen. König Jer. 1, 109 etc. Vor ihm fand man bei den Deutschen nur D–keit, Luther begabte sie noch mit Dienstbeflissenheit. Börne Frzfr. 65; Sie ist nach wie vor bescheiden und gefällig gegen Andere, aber dieses Zurücktreten, diese D–keit will mir nicht gefallen. G. 15, 30; Den Hof mit neuen D–en [Servituten] .. beschweren. Möser Ph. 4, 324; 345; Der Ackersmann in feiler D–keit. Nicolai 1, 141; Zinkgräf 1, 292 etc. Veralt.: Ein sehr un-d. Thier. Ryff Th. 320, unangenehm, schädlich.