Verdienst
Ver~dīēnst, m., n., –(e)s; –e; –chen, lein; -:
von „verdienen“ (s. d.): 1) Das, was man durch entsprechende Thätigkeit an zeitlichen Gütern erwirbt oder verdient: Die bei solchen Gelegenheiten einen herkömmlichen V. hatten. 20, 88; Ein Jeder hatte vorher sein V. zu Gelde angeschlagen. 209; Daher Hackert durch eigenes V. für Dessen Unterhalt sorgen muste. 30, ..; Nachdruck, der den deutschen Autoren alles billige V. ihrer Arbeiten verkümmert. Reinh. 253; Sie ließ sich diesen V. an ihren beiden Miethsherren nicht nehmen. R. 3, 158; Er theilt mit Jhnen seinen V. Gsp. 1, 79; Wenn das V. nicht recht einkommen wollte. 80; Daß ich diesen V. auch in Göttingen beibehalten könne. 12,19; Gal.2,3; Schriftstellerischer V. G. 1, 377 etc. — So auch Zsstzg.: Der Haupt-V.; Als stillen Neben-V. M. 2, 244; 3, 253; Der Sommer-V. sei zu End. Sonn. 218 etc. — 2) Das, — sei es eine That oder eine Eigenschaft — wodurch man sich verdient macht, ein Anrecht auf Anerkennung erwirbt, und — dies Anrecht: Ein Mann von großem V., von vielen V–en; Er hat große V–e um den Staat; Ist’s aber aus V. der Werke, so ist die Gnade Nichts, sonst wäre V. nicht V. 11, 6; Lieben ist ein groß V. 4, 28; Ohne daß wir uns dabei V. oder Schuld sonderlich zurechnen dürfen. 15, 21; Ein gerechtes historisches Urtheil über einzelnes persönliches V. und Un-V. so selten. 39, 250; Wir maßen uns über dieses sein Haupt-V. kein Urtheil an. 291; Der Ruf seiner V–e. 30, 150; Erwarb sich V–e um die Akademie. 205; Daß den Menschen durch ihren V. sollten die Sünden vergeben werden. 6, 385a; Was nur Schein-V. erheuchelt, tratst du nieder in den Staub. 2, 67; Bürger’s Dichter-V. 1235a; Eurer Thaten V. 76a; 7, 121; Man hat ihm zum V. angerechnet, was der Zufall für ihn that. Hor. Br. 1, 5 etc. — So auch kollektiv: V. = Leute von V., z. B.: Das dem V. die Krone zuerkennt. 27; 19b; Weh dem Lande, wo das V. nach Brot geht; Das V. hervorziehn etc. — 3) Das, was Einer verdient, d. h. dessen er würdig ist, die entsprechende Vergeltung des Gethanen, sei Dies nun gut oder böse: Nach seinem V. vergelten. 25, 14; 12, 3; strafen. 2. 4, 38; [Sie] rühmend nach ihrem V. 5,69; Daß sein Leiden Nichts als V. sei. 7,343; Jch gab ihnen also ihren V. auf ihren Kopf. 22, 31.
Anm. Nach dem heutigen Gebrauch gilt für 1 meist das m., sonst das n. (s. Dienst, Anm.), obgleich sich — wie die Bsp. zeigen — Abweichungen finden.
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