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dann
I. Dánn, adv.: zeitlich und der Reihenfolge
nach den Bezug auf etwas Vorangegangnes bez. 1) =
nach Erfülltſein einer gedachten oder ausgeſprochnen
Bedingung; in einer darauffolgenden Zeit, vgl.† ,,bis“
2b. 2) der Reihe nach auf Etwas folgend: Erſtens
. ., d. .., d. . ., d. . ., endlich. 3) Etwas zum
Vorangehnden Hinzukommendes bez., = ferner, außer--
dem. 4) D. . ., d. (wie wiederholtes bald), abwech-
ſelnd aufeinander Folgendes bez. 5) D. und wann,
hin und wider in der Zeit, zuweilen. Dazu: In ihrer
dann- und wannigen Miſſion. König Jer. 1, 318.
6) D. und d. (vgl. da 2), zu der und der, d. h. zu einer
aus Gründen nicht näher bez. Zeit. 7) als ſächl.
Hw. = Zukunft: Über das D. des Jenſeits hat dies kleine
Jetzt keine Stimme. IP. 22, 74.
Anm. Ungw. von vergangner Zeit = damals: Jch
ſäete d. und ernten will ich nun. G. 2, 143. Vgl. das
lange damit gleichbed. gebrauchte,,denn“, ſo auch in den als Ver-
ſtärkung dienenden, aus ,,alſodann“ hervorgegangnen: Als-
(G. 12, 175; L. 2, 463) und So-dann, z.B.: Alsdenn.
Forſter R. 1, 261; Hebel 3, 317; Heinſe A. 1, 168; 175;
177; L. 2, 366; 398; 3, 359; 441; 6, 302; 12, 93;
314; Sodenn. Döbel 2, 20a; Jacobi Jr. 3, 127 und die
kanzleimäßige Fortbildung: Sein alsdenniges Betragen.
Reiske Demoſth. 1, 131. Ungw. Betonung: Älsdann (⏑–).
Wiedaſch Od. 1, 93 (vgl. alsbald ꝛc.), und „ſodann“ im Nach-
ſatz zu Bedingungsſätzen.