dann
† I. Dánn, adv.: zeitlich und der Reihenfolge
nach den Bezug auf etwas Vorangegangnes bez. 1) =
nach Erfülltſein einer gedachten oder ausgeſprochnen
Bedingung; in einer darauffolgenden Zeit, vgl.† ,,bis“
2b. — 2) der Reihe nach auf Etwas folgend: Erſtens
. ., d. .., d. . ., d. . ., endlich. — 3) Etwas zum
Vorangehnden Hinzukommendes bez., = ferner, außer--
dem. — 4) D. . ., d. (wie wiederholtes bald), abwech-
ſelnd aufeinander Folgendes bez. — 5) D. und wann,
hin und wider in der Zeit, zuweilen. Dazu: In ihrer
dann- und wannigen Miſſion. König Jer. 1, 318. —
6) D. und d. (vgl. da 2), zu der und der, d. h. zu einer
aus Gründen nicht näher bez. Zeit. — 7) als ſächl.
Hw. = Zukunft: Über das D. des Jenſeits hat dies kleine
Jetzt keine Stimme. IP. 22, 74.
Anm. Ungw. von vergangner Zeit = damals: Jch
ſäete d. und ernten will ich nun. G. 2, 143. — Vgl. das
lange damit gleichbed. gebrauchte,,denn“, ſo auch in den als Ver-
ſtärkung dienenden, aus ,,alſodann“ hervorgegangnen: Als-
(G. 12, 175; L. 2, 463) und So-dann, z.B.: Alsdenn.
Forſter R. 1, 261; Hebel 3, 317; Heinſe A. 1, 168; 175;
177; L. 2, 366; 398; 3, 359; 441; 6, 302; 12, 93;
314; Sodenn. Döbel 2, 20a; Jacobi Jr. 3, 127 und die
kanzleimäßige Fortbildung: Sein alsdenniges Betragen.
Reiske Demoſth. 1, 131. — Ungw. Betonung: Älsdann (⏑–).
Wiedaſch Od. 1, 93 (vgl. alsbald ꝛc.), und „ſodann“ im Nach-
ſatz zu Bedingungsſätzen.
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