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dann
I. Dánn, adv.:
zeitlich und der Reihenfolge nach den Bezug auf etwas Vorangegangnes bez. 1) = nach Erfülltsein einer gedachten oder ausgesprochnen Bedingung; in einer darauffolgenden Zeit, vgl.† ,,bis“ 2b. 2) der Reihe nach auf Etwas folgend: Erstens . ., d. .., d. . ., d. . ., endlich. 3) Etwas zum Vorangehnden Hinzukommendes bez., = ferner, außer-dem. 4) D. . ., d. (wie wiederholtes bald), abwechselnd aufeinander Folgendes bez. 5) D. und wann, hin und wider in der Zeit, zuweilen. Dazu: In ihrer dann- und wannigen Mission. König Jer. 1, 318. 6) D. und d. (vgl. da 2), zu der und der, d. h. zu einer aus Gründen nicht näher bez. Zeit. 7) als sächl. Hw. = Zukunft: Über das D. des Jenseits hat dies kleine Jetzt keine Stimme. IP. 22, 74.
Anm. Ungw. von vergangner Zeit = damals: Jch säete d. und ernten will ich nun. G. 2, 143. Vgl. das lange damit gleichbed. gebrauchte,,denn“, so auch in den als Verstärkung dienenden, aus ,,alsodann“ hervorgegangnen: Als- (G. 12, 175; L. 2, 463) und So-dann, z.B.: Alsdenn. Forster R. 1, 261; Hebel 3, 317; Heinse A. 1, 168; 175; 177; L. 2, 366; 398; 3, 359; 441; 6, 302; 12, 93; 314; Sodenn. Döbel 2, 20a; Jacobi Jr. 3, 127 und die kanzleimäßige Fortbildung: Sein alsdenniges Betragen. Reiske Demosth. 1, 131. Ungw. Betonung: Älsdann (⏑–). Wiedasch Od. 1, 93 (vgl. alsbald etc.), und „sodann“ im Nachsatz zu Bedingungssätzen.