Faksimile 0272 | Seite 264
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dankbar Dankbarkeit
Dánkbar, a. (~keit, f.; en):
Dank tragend, empfindend; sich für erwiesenes Gute verpflichtet bekennend; namentl. auch, geneigt und bereit, erwiesenes Gute anzuerkennen und zu vergelten; auch übertr. auf Sachen: Einem d. sein für eine Sache (veralt. Gen. Keisersberg Sünd. 84a; Schwarzenberg 159); sich d. bezeigen, beweisen, finden lassen etc.; Hier .. ist er gegen seine Vorgänger nicht d. G. 39, 158; Mit .. einem d–n Blick | gen Himmel. Alxinger D. 72; Ein Werdender wird immer d. sein. G. 11, 10; D. für den heil’gen Christ. 115; Ohne Zweifel werden sie [die Bäume] .. sich durch neue Triebe wieder d. hervorthun. 15, 25; Glaubte, seine D–keit nicht überzeugender ausdrücken zu können. 22; „So verpflichtete mein Herz sich ihm“. Ich lobe dich und deine D–keit; sie ist ein schön Gesetz für edle Herzen. 35, 214; Rückert Weish. 1, 184; 2, 239; Führte einen d–en [lohnenden] Handel damit. Keller gH. 2, 153; Schwerlich ein d–es, wenn auch dankenswerthes Unternehmen. Gervinus Lit. 3, 145; Eine d–e Arbeit etc. Ggstz.: Un-d., versch. „nicht-d.“: Wer für erwiesenes Gute sich nicht verpflichtet fühlt, es nicht zu erwidern strebt, ist nicht-d.; wer aber das Gegentheil des Danks hegt, Liebe und Wohlthat mit Haß und Übelthat erwidert, ist un-d., s. G. 21, 242: „Unterschied ... zwischen Nicht-D–keit, Undank und Widerwillen gegen den Dank“; doch fließen beide Begriffe leicht in einander über: So darf ich dich auch wohl un-d. nennen. | „Dank habt ihr stets“. Doch nicht den reinen D. G. 13, 6; 139; Eine der u–sten [Arbeiten] etc. Gellert 1, 255.
Anm. Auch Dankbarlich z.B. als adv. G. 31, 342; H. 8, 382; Hagedorn 2, 265; Ramler F. 1, 11; W. 12, 44; 46; 20, 29; und als Ew.: Mit d–em Leben. 268.