bäßen
Bǟßen, tr. und intr. (haben):
1) tr.: Etwas ausbessern, flicken, heil und ganz machen. Mundartl. und veralt.: Kessel, Schuhe, Garne, Netze b. [flicken]; Die Lücken [der Mauer] b. 4, 7; Die dazu gehörigen lücken-b–den und ergänzenden Schriften. Ber. 163; gB. 2, 51; Sie selbst hatte nur auf kurze Zeit die. Lücke gebüßt [ersetzt]. N. 232; schwzr.: bützen. 1, 252. — 2) tr. und intr.: Etwas, namentl. begangnes Unrecht gut machen, dafür Vergütung, Entschädigung, Ersatz, Genugthuung geben: Wenn sie mir nicht b. des Raubes vollgültige Buße. Od. 12, 382; daher:
a) Strafe leiden für Etwas, wobei das zu Sühnende als Obj. oder mit „für“ seltner im Gen. steht; Das, wodurch gesühnt wird, mit,,mit“ (oder,,durch“): Und gab er nicht das Kummet her, | wird nur der Gaul es b. [dafür leiden]. 3, 209; Der Könige Zwist büßten die Griechen. 1, 240; [Die Liebe] büßet | nicht schnellen Rausch mit Ekel. 13, 101; Weil er den Fehler selbst zu b. hat. 140; Ihr war’t mir hilfreich, theuer büß’ ich Das. 182; Mein Stolz, zu theuer büß’ ich ihn. 288; Jede Versäumnis .. mußte mit Geld gebüßt werden [s. 4]. 20, 17; Müssen b–d irre gehn [als Gespenster]. Rom. 61; Er werdr nun für seine Narrheit b. 518); Daß ihr solchen Frevel .. mit eurem Leben müsst b. und härtiglich bezahlen. 6b (Od. 2, 145); Sünde, | die du noch nicht gebeichtet und gebüßt (s. b). 443a; Ein üppig lastervolles Leben büßt sich [wird gebüßt] | in Mangel und Erniedrigung allein. 406a; Schwur den großen Eid und mußte b. des Eides. Jl. 19, 113; Stehst b–d im Kirchengang. 4, 142; Schuld bleibt Schuld, b. muß sie. JP. 41; 20, 180 etc. —
b) intr.: Buße thun, sich sittlich bessern, Reue über die Vergangenheit und Vorsätze der Bessrung haben: Warum büßt und bessert man sich nicht schnell? 1, 518; In Sack und Asche b. etc. — So wenig als der Kardinal .. sich gebessert, sondern ungebüßt [ohne Buße] in seinen Sünden gestorben etc. 8, 248a. — 3) tr.: Eine Lust, Begierde etc. b., gleichsam ihr Genugthuung geben, ihr genugthun, sie befriedigen: Seine Lust b. 78, 29 ff. „Wollust b.“); 70a; 4, 174; 10, 183; M. 4, 42; 519b u. o.; so auch: Seine Zerstörungslust b. 4, 299; Seine Reiselust b. NKr. 2, 2 etc.; Den alten Haß .. gebüßet am Schaden meines Volks. 25, 15; Riß ihm das Bubenherz heraus, | recht ihren Zorn zu b. 63 etc. — 4) faktitiv zu 2a: Einen b., ihm eine Buße, Strafe auferlegen, ihn in Strafe nehmen, mit „um“ zur Bezeichnung sowohl der Strafe nach ihrer Größe als auch des bestraften Vergehens: Übertretungen wurden durch die Ephoren gebüßt. 1, 66; Den Mann um hundert Seckel Silber zu b. 5. 22, 19 etc.; Der Landenberger büßte seinen Sohn | um kleinen Fehlers willen. 523a; 533a; Ich will dafür so streng Euch b., | daß mein Verlust Euch ewig soll verdrießen. gel Sh. 1, 91; Welcher eigner Mann ohne eines Prälaten oder Gerichtsherrn Erlauben ein frei Weib zur Ehe nimmt, der wird darum gebüßt. 308b etc. — 5) dazu: Alle Büßungen [Bußen], alle Entbehrungen. 15, 282; Gerechte Büßung heißt Laokoon’s Geschick. 31a; 11, 193; Selberbüßung. 1, 9; Lücken büßung. Stein 1, VIII etc.
Anm. Ahd. buoza, Buße; buozan, büßen etc., zusammenhängend mit „bessern“, s. d. und vgl.: baß, batten, goth. bôta, Nutzen, bótan, nützen, ferner plattd. Füer böten, eigentl. Feuer schüren, dann überh.: es anzünden, vgl. engl. to beet the fire. — Manche, namentl. Schweizer, untersch. genauer 2a von 4 durch den fehlenden Umlaut: Alle Fingerslang muß ich ins Schloß und bußen [Strafe zahlen]. helf Sch. 29; Zwar wird er nicht gebüßt [in Strafe genommen]. 23.
Zsstzg., z. B.: Áb-: tr. und intr.: durch Buße Etwas tilgen: Ein Unrecht a. Alxinger D. 55; Nun wär’s abgebüßt, Alles ist verziehen. G. 18, 135; Leute, die abzubüßen hätten. Gotthelf Sch. 213; 66; G. 82; Ich habe dadurch selbst für spätre Fehler im Voraus abgebüßt. Hackländer Stillfr. 2, 143; Verklärte, die für uns abbüßten. V. 3, 67; Gepräng’ abbüßendes Tempeldienstes. 42; Seine Bekehrung und die Abbüßung seines vorigen Lebens. Rückert Mak. 1, XIII etc. —
Āūs-:
1) tr.:
a) [1]: Vom A. oder Ausbessern der Netze. 2, 263 ff.; Die Lücken der gedruckten Stücke a. 13, 442; 446. —
b) [2] Etwas büßend ausbaden, dafür zu leiden haben: Was die Fürsten rasen, immer büßen’s | die Griechen aus. Br. 1, 62. —
2) intr. [2]: zu Ende büßen: Er hat ausgebüßt. — Eīn-: ursprüngl. Etwas in die Buße geben, dann allgem. um ein Gut kommen, es verlieren: Daß man den richtigen Gesichtspunkt .. ganz eingebüßt hat. 140; Ein Durcheinander zum E. aller Besinnung. R. 2, 342; So gewann der Held .. den Antheil, welchen er auf dem einen Felde eingebüßt hatte, auf dem andern sich zurück. M. 2, 55; zuw. mit „von“ (s. d. †): Von der Achtung e. 8, 118, oder ohne Obj.: Ihre Allmacht büßet vielmehr durch Übung und Jahre ein. 1, 35; Frankreich hatte gegen die Spanier eingebüßt. 992b. — Nāch-: später b. — Ver-: tr. [2]: Seine Strafzeit ver-b.; Vielleicht hat unser Volk die sündhafte Vorliebe seiner Großen und Herrschenden für französische Sprache und Bildung zu ver-b. Kl. 3, 64. — Zū-: tr.:
1) [1] zuflicken, durch Flicken schließen: Ausschneiden und sofort z. 2, 263b. —
2) s. Zubuße und einbüßen, — Geld zuschießen und einbüßen etc.
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