Brauch
Brāūch, m., –(e)s: Bräuche; Bräuchlein: 1) ohne
Mz.: der Bedarf, Das, was gebraucht wird, der Nutzen,
die Benutzung, An-, Verwendung einer Sache: Der
Töpfer macht Gefäße zu unſerm B. Weish. 15, 7; Einen
guten Acker kaufen für den Kartoffel-B. [Bedarf].
Auerbach Dorf 4, 217; Nach der Speiſe B. | öffnet ſie.
Brockes 9, 168 [nach dem Eſſen genommen wirkt ſie
larierend]; Verdient wird Nichts ... und unſer B. [Bedarf]
iſt doch ſo groß. Kompert Pfl. 2, 69; Den Mißbrauch des
Sakraments gegen den rechten B. Luther 3, 156b; Zu wel-
chem B. [iſt dies hölzerne Roß]? Sch. 30a. — Heute gw.
Ge-, Ver-B. — 2) Gewohnheit, hergebrachte Sitte;
was herkömmlich zu geſchehn pflegt: Nach altem B.
2. Makk. 5, 3; Das iſt des Landes nicht der B. Chamiſſo
3, 198; Was des B–es iſt. 240; Nach gutem B. 4, 47;
Nach hergebrachtem B. 3, 328; Sollſt nach unſern Bräuchen
uns beſtatten. 4, 98; Vollbringt . .. die Bräuche [Cere-
monien]. 3, 315; 4, 76; 22; Nach Korſen-B. 6, 237;
Lehr mich Scherenſchleifer-B. 3, 206; Erwedelt, Alles:
Hunde-B. G. 11, 49; 126; 13, 295 u. o.; Der Bür-
ger von echtem Schrot und B. Reithard 94; Ein tiefer Sinn
wohnt in den alten Bräuchen. Sch. 326a; Will ich jetzt be-
ginnen | den neuen B. Tieck Cymb. 5, 1; Uhland 386 ꝛc.
— Gebrauch (ſ. d.) gilt mehr von einzelnen Bräuchen
bewuſſt handelnder Weſen, vgl.: Das Röslein hat gar
ſtolzen B. [Weſen, nicht: „Gebrauch“]. G. 1, 152.
Zſſtzg. z. B.: Áb-: (veralt.) beginnender Un-
brauch, aufhörender Gebrauch: In A. kommen. — Ge-
[1 und 2]: Heb’ es zu künftigen G. auf; Mach keinen G.
von der Nachricht; Er macht einen ſchlechten G. von ſeinem
Gelde; Durch den G. abgenutzt; Das Wort iſt nicht mehr
im G.; Neue Gebräuche aufbringen ꝛc.; Die abgetragene
Leinwand iſt zu manchem G. G. 5, 4; Immer bereit zum
G–e. 8; Voll Sachen kleinen G–es. ebd. [nutzlos]; Den
alten grauſamen G. [Sitte]. 13, 7; Hat man von meinen
Sachen eine Art von Halb-G. gemacht. 39, 467; Die
Kirchen-Gebräuche beobachten; Nach Kriegs-G. Weidner
47; Mifs-G. ſ. Mißbrauch; Der Mit-G. [Mitbe-
nutzung]; DemLands-, Orts-G. folgen; Ein Sprach-
G., dem ich mich nicht fügen kann. Chamiſſo 4, 212; Wegen
Verſchiedenheit des Sprach-G–s. G. 39, 96, ſeltner: Der
Sprachbrauch. Scheffel 62 u. ä. m. — Míſs-: fal-
ſcher, ſchlechter Gebrauch: Einen M. von Etwas machen,
es mißbrauchen; Die Mißbräuche abſchaffen ꝛc.; ſelten:
Nur wer ſie mißbraucht, dem wird nie der Mißgebrauch ver-
ziehen. H. 16, 204. — Nīēß-, (Genīēß-): Nutz-
nießung, Vsusfructus, der Genuß des Ertrags einer
Sache mit Ausſchließung des Eigenthums und unbe-
ſchadet ihrer Subſtanz und — das Recht zu ſolchem
Genuß. — Nōth-: durch Noth gebotner Gebrauch.
— Sprāch-: ſ. Sprachgebrauch; bei Leibnitz (Wacker-
nagel 3, 1, 1006) auch = Lexikon (Wörterbuch für die
allgemein üblichen Wörter, im Ggſtz. zu Sprachſchatz,
cornu copiae, für Kunſtwörter, und Sprachquell, Gloſ-
ſar für das zur Unterſuchung des Urſprungs Dienende).
— Un-: der Nichtgebrauch, die Nichtbenutzung: Wird
durch den U. auch dieſes gute alte Vorrecht nun wohl abge-
ſchafft ſein; Gegen deren [der Logik] U. [Mißbrauch]. Leibnitz
1, 386. — Ver-: Konſumtion, das Verbrauchen und
das Verbrauchte: Seinen Verdienſt mit ſeinem V. nicht in
Einklang zu bringen. Gotthelf Sch. 192; Auerbach Dicht. 2,
95; Zu eignem V. [Gebrauch] gemacht. Zelter 6, 175;
Daß ihm die Bibliotheken . .. ein Recht auf ordentlichen
Gebrauch, nimmermehr aber auf Mißbrauch oder V. der
Bücher gewähren. Petzholdt Bibl. 199 u. ä. m.
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