Brau
II. Brāū, m. (n. Adelung), –es; –e:
das gebraute Getränk, zumal so viel Bier wie auf einmal gebraut wird: Die zu einem B. bestimmte Würze. 1, 215; Durch den der B. mißräth. Sommern. 2, 1; Kein ägyptischer Gersten-B. 6, 123.
Anm. Nebenf.: Der Bräu war beinahe verkühlt. Sag. 1, 242; Den Klosterbräu gekostet. 206; 234 etc.; vgl.: Die Bräu. und: Die Bräue. 222. — Von dem Gebräu, welches man jetzt Bier nennt. Sag. 1, 203; Ein neu G. Bier. H. 2, 2, 232; Schluck von seinem G–e [Punsch]. Hdl. 1, 65; Das grundlose G–e einer willkürlichen Einbildungskraft. Logik 203; Etliche G–e Bier brauen. 3, 79; Nov. 1, 173; Ihre neumodischen wabbligen G–e. Br. 2, 191; Nat. 2, 245 etc. — Gebräude. Ph. 1, 180; Sag. 1, 250, und oft vom Bier; auch: G. der Wolken. 14, 212 etc.
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