Faksimile 0206 | Seite 198
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Brauch
Brāūch, m., –(e)s:
Bräuche; Bräuchlein:
1) ohne Mz.: der Bedarf, Das, was gebraucht wird, der Nutzen, die Benutzung, An-, Verwendung einer Sache: Der Töpfer macht Gefäße zu unserm B. Weish. 15, 7; Einen guten Acker kaufen für den Kartoffel-B. [Bedarf]. Auerbach Dorf 4, 217; Nach der Speise B. | öffnet sie. Brockes 9, 168 [nach dem Essen genommen wirkt sie larierend]; Verdient wird Nichts ... und unser B. [Bedarf] ist doch so groß. Kompert Pfl. 2, 69; Den Mißbrauch des Sakraments gegen den rechten B. Luther 3, 156b; Zu welchem B. [ist dies hölzerne Roß]? Sch. 30a. Heute gw. Ge-, Ver-B. 2) Gewohnheit, hergebrachte Sitte; was herkömmlich zu geschehn pflegt: Nach altem B. 2. Makk. 5, 3; Das ist des Landes nicht der B. Chamisso 3, 198; Was des B–es ist. 240; Nach gutem B. 4, 47; Nach hergebrachtem B. 3, 328; Sollst nach unsern Bräuchen uns bestatten. 4, 98; Vollbringt . .. die Bräuche [Ceremonien]. 3, 315; 4, 76; 22; Nach Korsen-B. 6, 237; Lehr mich Scherenschleifer-B. 3, 206; Erwedelt, Alles: Hunde-B. G. 11, 49; 126; 13, 295 u. o.; Der Bürger von echtem Schrot und B. Reithard 94; Ein tiefer Sinn wohnt in den alten Bräuchen. Sch. 326a; Will ich jetzt beginnen | den neuen B. Tieck Cymb. 5, 1; Uhland 386 etc. Gebrauch (s. d.) gilt mehr von einzelnen Bräuchen bewusst handelnder Wesen, vgl.: Das Röslein hat gar stolzen B. [Wesen, nicht: „Gebrauch“]. G. 1, 152.
Zsstzg. z. B.: Áb-: (veralt.) beginnender Unbrauch, aufhörender Gebrauch: In A. kommen. Ge- [1 und 2]: Heb’ es zu künftigen G. auf; Mach keinen G. von der Nachricht; Er macht einen schlechten G. von seinem Gelde; Durch den G. abgenutzt; Das Wort ist nicht mehr im G.; Neue Gebräuche aufbringen etc.; Die abgetragene Leinwand ist zu manchem G. G. 5, 4; Immer bereit zum G–e. 8; Voll Sachen kleinen G–es. ebd. [nutzlos]; Den alten grausamen G. [Sitte]. 13, 7; Hat man von meinen Sachen eine Art von Halb-G. gemacht. 39, 467; Die Kirchen-Gebräuche beobachten; Nach Kriegs-G. Weidner 47; Mifs-G. s. Mißbrauch; Der Mit-G. [Mitbenutzung]; DemLands-, Orts-G. folgen; Ein Sprach- G., dem ich mich nicht fügen kann. Chamisso 4, 212; Wegen Verschiedenheit des Sprach-G–s. G. 39, 96, seltner: Der Sprachbrauch. Scheffel 62 u. ä. m.
Míss-: falscher, schlechter Gebrauch: Einen M. von Etwas machen, es mißbrauchen; Die Mißbräuche abschaffen etc.; selten: Nur wer sie mißbraucht, dem wird nie der Mißgebrauch verziehen. H. 16, 204. Nīēß-, (Genīēß-): Nutznießung, Vsusfructus, der Genuß des Ertrags einer Sache mit Ausschließung des Eigenthums und unbeschadet ihrer Substanz und das Recht zu solchem Genuß.
Nōth-: durch Noth gebotner Gebrauch.
Sprāch-: s. Sprachgebrauch; bei Leibnitz (Wackernagel 3, 1, 1006) auch = Lexikon (Wörterbuch für die allgemein üblichen Wörter, im Ggstz. zu Sprachschatz, cornu copiae, für Kunstwörter, und Sprachquell, Glossar für das zur Untersuchung des Ursprungs Dienende).
Un-: der Nichtgebrauch, die Nichtbenutzung: Wird durch den U. auch dieses gute alte Vorrecht nun wohl abgeschafft sein; Gegen deren [der Logik] U. [Mißbrauch]. Leibnitz 1, 386.
Ver-: Konsumtion, das Verbrauchen und das Verbrauchte: Seinen Verdienst mit seinem V. nicht in Einklang zu bringen. Gotthelf Sch. 192; Auerbach Dicht. 2, 95; Zu eignem V. [Gebrauch] gemacht. Zelter 6, 175; Daß ihm die Bibliotheken . .. ein Recht auf ordentlichen Gebrauch, nimmermehr aber auf Mißbrauch oder V. der Bücher gewähren. Petzholdt Bibl. 199 u. ä. m.