blattern
Bláttern, intr. (haben): 1) Blattern oder die
Blattern haben, bekommen: Die jüngern (Töchter) haben
noch nicht geblattert. Günther 999; Blattre dir die Zunge|
für ſolchen Wunſch! V. Sh. 1, 292. — 2) veralt. =
plappern, ſchnattern. Luther 1, 378a; Die Schnattergans,
die Blattergans, ſ. Uhland V. 572, vgl. plaudern und
Zſſtzg.
Jſſtzg. ſ. 2 und ferner zu 1 z. B.: Áb-: Das Kind
blattert ab, die Blattern trocknen ab. — Āūs-: zu
Ende. — Be-: mit Blattern bedecken, über-b.: Eine
häßliche beblatterte Lippe. Börne 2, 366. — Ent-: von
den Blattern befreien: Viel Glück zur Entblatterung der
Familie. Keſtner G. 251. — Über-: be-b.: Ein Südwind
blaſ’ euch an | und überblattr’ euch ganz. V. Sh. 1, 23 =
„und deck’ euch ganz mit Schwären“. Schlegel U. ä. m.
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