blattern
Bláttern, intr. (haben):
1) Blattern oder die Blattern haben, bekommen: Die jüngern (Töchter) haben noch nicht geblattert. 999; Blattre dir die Zunge| für solchen Wunsch! Sh. 1, 292. — 2) veralt. = plappern, schnattern. 1, 378a; Die Schnattergans, die Blattergans, s. V. 572, vgl. plaudern und Zsstzg. Jsstzg. s. 2 und ferner zu 1 z. B.: Áb-: Das Kind blattert ab, die Blattern trocknen ab. — Āūs-: zu Ende. — Be-: mit Blattern bedecken, über-b.: Eine häßliche beblatterte Lippe. 2, 366. — Ent-: von den Blattern befreien: Viel Glück zur Entblatterung der Familie. G. 251. — Über-: be-b.: Ein Südwind blas’ euch an | und überblattr’ euch ganz. Sh. 1, 23 = „und deck’ euch ganz mit Schwären“. U. ä. m.
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