zwieb~licht
Zwieb~elicht
~lig
~elig
zwiebeln
Zwieke
Zwīēb~(e)lichtZwīēb~(e)licht, ~(e)lig~(e)lig, a.:
zwiebel-artig, -ähnlich (zwiebel-haft), z. B.: Der „zwiebligte“ Erdrauch, Fumaria bulbosa. 2, 349 etc.; mit Zwiebeln bereitet etc. —
~eln: 1) intr. (haben): nach Zwiebeln riechen, schmecken (schwzr.: ziebeln). — 2) tr.:
a) mit Zwiebeln würzen etc.: Das Fleisch ist zu stark gezwiebelt und gepfeffert oder über-, verzwiebelt etc. —
b) mit Zwiebeln reiben: Olgemälde z. (reinigend). —
c) Einen z., ihm hart zusetzen (so daß er drüber zu weinen hat): Der Deutsche bedürfe für sein unglückliches Phlegma noch recht wacker gezwiebelt zu werden. Ber. 139; Wehm. 111; Weil sie die Bauern gar zu stark „zwifflen“. 3, 919³); 5, 226; A. 2, 324 etc.; ugw.: [Das] zwiebelt mich. 395 = ärgert etc. — Zsstzg. z. B.: Áb- [2c]: Einem Etwas a., ihn zwiebelnd es ihm abnehmen. 1, 99 etc.; auch: Einen a., gehörig etc. — Be- [2a]: Garg. 55b; 1, 217 etc. — z. B.:
Ēīn-: 1) [2b]. —
2) [2a]z. B. bildl.: Was er da der Megarerbrut | für schwer- und bittre Thränenkost e. [einrühren] thut. A. 1, 32 etc. — Über- [2a]. — Ver-:
1) [2a]. —
2) scherzh.: Ein Tulpennarr . ., ein Zwiebelanbeter. . . Einen verzwiebelten Maniakus. (60) 3, 26, der durch die Manie für Tulpenzwiebeln verstört etc. —
Zwīēke: s. Zwicke. Work in progress
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