Faksimile 0984 | Seite 1806
Zwei zweielen zweien Zweier
Zwēī: II, f.; –en:
(s. I): 1) die Zweiheit (s. d.): Die Einheit muß verschlingen | die böse Z. Herwegh 1, 22; Die Z. ist Zweifel, Zwist, ist Zwietracht, Zwiespalt, Zwitter; | die Z. ist Zwillingsfrucht am Zweige süß und bitter. Rückert W. 1, 19 etc.; Daß Jean Paul nicht einer auffallenden Doppel-Z. erwähnt. JP. Wahrh. 2, 98. 2) das Zeichen für die Zahl zwei: Eine römische Z. (II); eine arabische Z. (2); Zwei Z–en neben ein- ander (22) bezeichnen ⁰zweiundzwanzig etc. 3) im Würfel- und Kartenspiel: Fläche oder Blatt mit zwei Augen (s. Daus 1): Zwei Z–en werfen etc.; Die Herzen-, oder Koeur-Z. etc. (s. Farbe 1g); Die Trumpf-Z. III, n., –(e)s; –er:
1) s. I, Anm. 2o.
2) ohne Mz. (und Gen.): eine Gesammtheit von Zweien; das Paar (s. d.): Halt fest an diesem Z. Arndꝛ 369; Liebe, menschlich zu beglücken, | nähert sie ein edles Z.; | doch zu göttlichem Entzücken, | bildet sie ein köstlich Drei. G. 12, 212; Hagedorn 2, 191; Reithard 320; Weichmann 1, 13 etc. IV, adv. in Zsstzg.: Ent-, seltner: in-z., s. I 2.
~elen, intr. (haben):
mundartl., s. Stalder und bämmeln, Anm.
~en, tr. etc.:
1) s. zweigen 1; 2.
2) tr., refl.: in 2 Theile spalten und: sich spalten, z. B. (veralt.): Mit Sabellio hält er’s, daß Gott nicht 3 Personen sei, doch setzt er ein „gezweiet“ in der Gottheit. Luther 8, 14a, er nimmt 2 Personen darin an; gw. aber in Bezug auf trennendes Ausein- andergehn (vgl. niederd.: Hier twälte sick dei Weg. FReuter Bell. 58 = hier theilte sich der Weg) und bes. auf Zwiespalt der Gesinnung (häufiger: ent-z.), z.B.: Sich des Glaubens halber z. [ent-z.]. Agricola 217; Gäb er seine Stimme Herzog Friedrichen, so würd die Wahl gezweiet [unentschieden durch Stimmengleichheit] und brächt ein Zerstörung des Bisthums. Brant Zarnck. 200a; Was übrig, zweit sich selbst [lebt in Zwiespalt, Zwist]. Gryphius Fr. 382; Bei uns ist sie mit unserm Verstand Eins und es findet da kein Gezweites statt. Heinse A. 2, 122; Einheit kommt in sein so gezweites Leben. Kompert Pfl. 2, 92; Sympathie zwar einiget uns . ., aber es zweit der Pfad sich. Platen 2, 185; Einst sah man Köln sich z. | um eine Bischofswahl. Simrock (Echtermeyer 79); Gudr. 1308; Weidner 65. Dazu: Zweiung (heute gw.: Entzweiung): Zwiespalt, Zwist etc. Luther 8, 41a; Stumpf 71b; Erhub sich Zwietracht. . . Diese Zweiung etc. 476b; 603b; Wackern. 2, 240³³; Zwingli 3, 1; 2 etc. Zsstzg.: Ent-:
1) (ugw.) entzwei reißen: Den Strang will er e. Grüneisen 107.
2) [2] in Zwist, Zwiespalt gerathen machen und gerathen (refl.): Wo Deutschland in und mit sich selbst entzweit, | verworren wogte. G. 6, 243; 9, 336; Ich habe dich mit den Deinigen entzweit. Lewald NRom. 1, 238; IP. 41, 69; Kein Streit noch Zwist entzweite dann die Welt. Sch. 240b; 427b; 492b; 500b; 915b; Der Arzt entzweiet sich mit seinem Beruf. 1003a; Tiedge Ur. 6, 239 etc.; Entzweiung. G. 39, 151; Gewaltige Entzweiungen. Hier. Müller Ar. 1, 379 etc.; Bürgerentzwei- ung. Wackern. 2, 1298⁵ etc. Ver-ún-: mundartl. = ent-z.: „Habt ihr euch verunzweit?“ .. Verunzweit, gewalt, gekeilt. Meißner Nov. 2, 52.
~er, m., –s; Uv.:
(s. Dreier; I. Achter) nam.: Zweipfennigstück. Wackern. 3, 832⁴¹ (Weise); Schm. (,heute der Zweiring“).