Zwei
zweielen
zweien
Zweier
Zwēī: II, f.; –en:
(s. I): 1) die Zweiheit (s. d.): Die Einheit muß verschlingen | die böse Z. 1, 22; Die Z. ist Zweifel, Zwist, ist Zwietracht, Zwiespalt, Zwitter; | die Z. ist Zwillingsfrucht am Zweige süß und bitter. W. 1, 19 etc.; Daß Jean Paul nicht einer auffallenden Doppel-Z. erwähnt. Wahrh. 2, 98. — 2) das Zeichen für die Zahl zwei: Eine römische Z. (II); eine arabische Z. (2); Zwei Z–en neben ein- ander (22) bezeichnen ⁰zweiundzwanzig etc. — 3) im Würfel- und Kartenspiel: Fläche oder Blatt mit zwei Augen (s. Daus 1): Zwei Z–en werfen etc.; Die Herzen-, oder Koeur-Z. etc. (s. Farbe 1g); Die Trumpf-Z. — III, n., –(e)s; –er:
1) s. I, Anm. 2o. —
2) ohne Mz. (und Gen.): eine Gesammtheit von Zweien; das Paar (s. d.): Halt fest an diesem Z. 369; Liebe, menschlich zu beglücken, | nähert sie ein edles Z.; | doch zu göttlichem Entzücken, | bildet sie ein köstlich Drei. 12, 212; 2, 191; 320; 1, 13 etc. — IV, adv. in Zsstzg.: Ent-, seltner: in-z., s. I 2. —
~elen, intr. (haben): mundartl., s. und bämmeln, Anm. —
~en, tr. etc.: 1) s. zweigen 1; 2. —
2) tr., refl.: in 2 Theile — spalten und: — sich spalten, z. B. (veralt.): Mit Sabellio hält er’s, daß Gott nicht 3 Personen sei, doch setzt er ein „gezweiet“ in der Gottheit. 8, 14a, er nimmt 2 Personen darin an; gw. aber in Bezug auf trennendes Ausein- andergehn (vgl. niederd.: Hier twälte sick dei Weg. Bell. 58 = hier theilte sich der Weg) und bes. auf Zwiespalt der Gesinnung (häufiger: ent-z.), z.B.: Sich des Glaubens halber z. [ent-z.]. 217; Gäb er seine Stimme Herzog Friedrichen, so würd die Wahl gezweiet [unentschieden durch Stimmengleichheit] und brächt ein Zerstörung des Bisthums. Zarnck. 200a; Was übrig, zweit sich selbst [lebt in Zwiespalt, Zwist]. Fr. 382; Bei uns ist sie mit unserm Verstand Eins und es findet da kein Gezweites statt. A. 2, 122; Einheit kommt in sein so gezweites Leben. Pfl. 2, 92; Sympathie zwar einiget uns . ., aber es zweit der Pfad sich. 2, 185; Einst sah man Köln sich z. | um eine Bischofswahl. 79); Gudr. 1308; 65. Dazu: Zweiung (heute gw.: Entzweiung): Zwiespalt, Zwist etc. 8, 41a; 71b; Erhub sich Zwietracht. . . Diese Zweiung etc. 476b; 603b; 2, 240³³; 3, 1; 2 etc. — Zsstzg.: Ent-:
1) (ugw.) entzwei reißen: Den Strang will er e. 107. —
2) [2] in Zwist, Zwiespalt — gerathen machen und — gerathen (refl.): Wo Deutschland in und mit sich selbst entzweit, | verworren wogte. 6, 243; 9, 336; Ich habe dich mit den Deinigen entzweit. NRom. 1, 238; 41, 69; Kein Streit noch Zwist entzweite dann die Welt. 240b; 427b; 492b; 500b; 915b; Der Arzt entzweiet sich mit seinem Beruf. 1003a; Ur. 6, 239 etc.; Entzweiung. 39, 151; Gewaltige Entzweiungen. Ar. 1, 379 etc.; Bürgerentzwei- ung. 2, 1298⁵ etc. — Ver-ún-: mundartl. = ent-z.: „Habt ihr euch verunzweit?“ .. Verunzweit, gewalt, gekeilt. Nov. 2, 52. —
~er, m., –s; Uv.: (s. Dreier; I. Achter) nam.: Zweipfennigstück. 3, 832⁴¹ (,heute der Zweiring“).
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