Faksimile 0918 | Seite 1740
Faksimile 0918 | Seite 1740
Faksimile 0918 | Seite 1740
Zicht Zichten Zichter zichtig zichtigen
Zícht: I. f.; –en:
Art Raubvogel. Schm. 4, 221. II. f.; –en; m., –es; –e: zu zeihen (s. d. und Zeichen, Anm.): Beschuldigung; Verdacht wegen eines Verbrechens, veralt., s. Belege (f.) aus HSachs etc. Schm. 4, 241; schwzr. auch Zig, m., Stalder 2, 473. Zsstzg. (vgl. die von zeihen), z. B.: Be-: Der ungegründete B. Kurz Weihn. 103; Daß der B. zu jenem Grade erhärtet wurde, der das Gericht genöthigt hätte, an eine Verschuldung zu glauben. Sonn. 77; Schwere B–e von sich abzuwälzen. 271; Wie der Wirth .. des B–s zu überwinden [überführen]. Chr. Lehmann (Wackern. 3, 565²⁵); Wir nehmen den ersten Theil des Bezüchts vollständig auf uns. Reyscher (Zeitschr. f. d. Recht 13, 2); Widerlegte alle die Bezüchten. Schweinichen 2, 130 etc. Daneben mundartl.: Bezig, m.; f. Schm. 4, 242; Bezick, f. HSachs 3, 2, 187d (vgl.: verzicken. 198a etc.; anschuldigen, verdächtigen, s. Schm. 4, 223; s. bezicht-en, -igen). Ge-: Haltaus 719 (versch. III), vgl.: Ein unlöblich Gezücht [Beschuldigung etc.]. HSachr H. 395. In- (vgl. Indicium): s. Schm.; Haltaus 1034; Gegen den Marschall Bredowliegen noch keine I–en vor. Alexis H. 2, 3, 15; Dessen Wahl mit schweren J–en beanstandet war. Ense T. 5, 40; Den ich im Thurm, leider unter zweideutigen J–en, wiedergefunden. Gutzkow R. 2, 228; Das Gericht hatte die angezeigten J–en nicht stark genug befunden. Kurz Weihn. 69; Auf diese J–en hin. Mommsen 3, 31; Auch ergab keine I., daß er wirklich einen vorausbestimmten Ort im Sinne gehabt. D. Mus. 1, 2, 662; Schücking Sph. 267; Daß er ihm ge- opfert habe, gehört mit andern dgl. Inzüchten [BeschuldigUngen] unter die ebenso albernen als boshaften Märchen. W. Luc. 5, 197. Dazu (s. Schm.): Inzichter:
a) Beschuldiger, Ankläger;
b) Beschuldigter; inzichtig:
a) beschuldigt;
b) beschuldigend; verinzichten, be- inzichtigen (s. d.): anschuldigen. Lǖgen-, f.; bei Campe für Dementi (s. d.). die Handlung, wodurch man auf Etwas oder sich desselben verzeiht (s. d. 1, nam. auch 1d), sich desselben entsagend begiebt etc., z. B.: V. leisten (s. d. III 1a), bes.: auf Etwas, z. B. G. 15, 128 und o.; Auf Etwas V. thun (Cham. 5, 154; Fichte N. 2; Forster Br. 1, 773; G. 22, 150; 403; 29, 180; Mendelssohn Morg. 234; Sch. 172b; Thümmel 2, 63; W. 22, 160; Luc. 6, 43 etc.); selten: Dich vermag aus Glaubensketten | der Verstand allein zu retten, | dem [= auf den] du schon V. gethan. G. 4, 59 und mit Verwechslung von thun und machen (nach frz. faire): Jch mache [leiste] V. Cham. 5, 159; ferner ohne erkennbares Geschlecht: Seines Gaums V. | auf eine fette Gans. Thümmel 1, 11; Jffland 5, 1, 102; außerdem als fem. bei Adelung; Campe; Wir wollen .. den neuen Lehnbriefen eine . .. wider Willen abgenöthigt e V. nicht einverleiben. Erbvgl. 301; Alles beruht auf dieser V. Gotter 3, 7; Solange er bei dieser V. beharret. Kl. Gel. 48; Mit völlig er V. auf die Schicksale und Begegnisse einzelner Wesen. Mendelssohn Morg. 262 etc.; heute dagegen fast ausschließlich als masc., z. B.: In schnöd’ erzwungenem V. Münchn. Dicht. 325; Wenn sie sich .. der Erbschaft verziehen haben, diese ihre V–e nachwärts anföchten. Möser Ph. 4, 243; Der V. im Allgemeinen ist noch leichter als der V. auf ein bestimmtes .. Gut. Schücking GsE. 4, 127 etc.; Von der alten Welt des Selbst-V–s, der Auf- opferung, Brachvogel FB. 1, 322 etc. III. n.: in Zsstzg.: Ge-: s. Gezücht.
Ver-:
~en: als Zeitw. in Zsstzg.:
Be-, tr., (s. Bezicht) beschuldigen, mit Acc. der Pers. und Gen. der Sache (der zuw. fortbleibt): Wollt mich drum des Leichtsinns nicht „bezü chten“. Geibel 185 (Reim: Früchten; flüchten); Will nun solcher verbotenen Thaten mich Jemand b. G. 5, 237; Klagt eine Stimme, die bezichtet | des bösen Willens dich. Heine 18, 320; Sei .. nicht vorschnell, zu richten und zu bezü chten. Rückert Mak. 2, 98; Man ging so weit, Pauline einer Intrige mit ihrem eigenen Bruder zu b. Zelter 5, 7 etc. (s. das häufigere bezichtigen). In-, tr. in Doppelzsstz. der Rechtsspr.: Einen be- oder ver-i. (s. Inzicht). Ver-, intr. (haben): gw. st. des jetzt seltnern verzeihen (s. d. 1b, vgl. 2): Auf Etwas v., z. B.: Auf alles irdische Gut völlig v–d. G. 26, 217; Prutz Ob. 2, 61; 119; 3, 181; Die ich im Herzen trage, verzichtet’ ich auf Die? Simrock N. 501 etc.; seltener: An eine Verständigung verzichte ich von vorn her- ein. Diesterweg Päd. Jahrb. 2, 65 etc.; ferner mit abhäng. Sätzen: Ich verzichte (darauf), daßich es bekomme oder: es zu bekommen; Den Schmerz .. zu schildern, ver-z. wir. Prutz E. 1, 322 etc. und ohne abhäng. Vhe: Laß ab, o Weib! ich habe längst verzichtet. Cham. 4, 161 [auf Liebesglück]; Meinem Sohn .. geb ich all mein Land . .. Da so verzichtet hatte der König. Simrock Gudr. 189 etc.; Verzichtung etc.
~er, m.:
s. zichten, Zsstzg. und Inzicht.
~ig, a.:
s. ebd.
~igen, tr., s. züchtigen; ferner in Zsstzg., vgl. zichten, z. B.:
Be-: beschuldigen, z. B.:
1) mit Acc. der Pers. und Genit. der Sache: Damit nicht ein Andrer | .. dieses . . Verbrechens dereinst bezichtiget werde. G. 5, 171; Man geht so weit, sie des Einverständnisses mit der Revolution zu b. Gutzkow R., 9, 430; Daß man mich der antiliberalsten Tendenzen bezichtigte. Heine 8, 11; 178; Monatbl. 1, 55b; Rieyer G. 2, 42 etc. Oft in der die Abstammung und Bed. verdunkelnden und deßhalb tadelhaften Schreibw. mit ü, z. B.: Sich der allzugroßen Hingebung an die stoffl. Welt zu bez üchtigen. Demokr. St. 152; Freytag Hdschr. 1, 371; Sie wollten sich eines literarischen Frevels nicht bezüchtigen lassen. G. 29, 368; 34, 147; Klinger Giaf. 496; Platen 4, 41; Rückert Mak. 2, 172; Sch. (Wackern. 4, 967²¹); Spielhagen Hoh. 1, 51; Tieck NK. 2, 480 etc.
2) (s. 1) veralt. mit mit st. Genit.: Die Ungebühr, mit welcher die ganze Welt unsern Soldatenstand bezü chtigt. Butschky Kanzl. 190; Die Verbrechen, womit man ihn bezüchtiget. Opitz Arg. 2, 16.
3) (s. 1) mit einem dem sachl. Genit. entsprechenden abhäng. Satz: [Daß sie] die Herzogin bezichtigten, sie stände mit der Opposition in .. Beziehungen. Gartenl. 12, 391a; Mein Vater .. wurde bezichtigt, in verrätherischem Vernehmen mit Frankreich zu stehen. Sch. 190b; Ohne daß die Bauleute .. bezichtigt werden können, aus Groll dabei zu Werke zu gehen. W. 31, 66 etc.
4) (s. 1; 3) ohne abhäng. Genit. oder Satz: Seinen eigenen Vater | hat er diesmal bezichtigt. G. 5, 184; So tief, als man die Königin bezichtigt, | herabzusinken, kostet Viel. Sch. 280b; Einen Namenhaften namlos zu b. V. Ant. 2, 352 etc.
5) Dazu: Auf Grund einer furchtbaren Bezüchtigung. Spielhagen Hoh. 3, 237; Den Denuncianten zumal so schändlicher Bezü chtigungen zu machen. W. Luc. 1, 344 etc. Jn-: in Doppelzsstzg.: Dokument, in welchem dieser Ehrenwerthe der allerschändlichsten Schurkereien beinzichtigt wird. Kapper Vorl. 2, 103; Die Beinzichtigung gegen die katholische Geistlichkeit, Haß . .. zu predigen. Nat.-Z. 13, 225 etc.; auch: Einen ver-i.