Zeuge
Zeugen
Zēūge, m., –n; –n; –n -:
(s. Zeug, Anm. 1 und 4, 232)
1) Jemand, der — und insofern er — bei einem Vorgange zugegen ist und durch sinnliche Wahrnehmung Kenntnis von demselben hat, was, erforderlichen Falls, dazu dient, das Wahre des Vorganges festzustellen; dann auch von etwas Sachlichem (s. 2) in mehr oder minder hervortretender Belebung desselben:
a) Z. sein bei einem notariellen —, bei einem kirchl. Akt, bei einem Testament, einer Verlobung, Verheirathung, Trauung, Taufe etc.; Er ist mein Z. (dafür), daß es sich so verhält; Ich habe viele Z–n dafür; Einen als oder zum Z–n über Etwas vorschlagen, anrufen; Als Z. über Etwas vom Gericht vernommen werden; Die Z–n fragen, ab-, verhören, vereidigen etc.; Treue, zuverlässige, unverwerfliche, glaubwürdige etc.; falsche, lügenhafte, frevle Z–n etc.; Gott, der Himmel ist (sei) mein Z., daß etc.; Deß sind wir Alle Z–n. 2, 32; 1. 31, 48 ff. etc.; Die Welt sollte Z. der wundervollen That sein. 7, 332; 21, 204; Holde Z–n süßverträumter Jahre, | falbe Blumen, abgewehte Haare. 22, 280; Persönlicher Z. höchst bedeutender .. Umwendungen gewesen. 27, 21 etc.; Sich von dem Orte zu entfernen, der Z. unserer Leiden .. gewesen [sie gesehn]. W. 2, 364; Dich, frevelhafter Stahl,: den Mordgier auf mich zückte; | dich, priesterliches Band, das meine Schläfe schmückte, | euch ruf ich jetzt zu Z–n an. 30a; Jhre Thränen bringt kein Z. [Keiner, der sie gesehn] | vor der bangen Mutter Blick. 54b; Wie aus dem Nichts entsprungen, | steht das Bild. .. Ausgestoßen hat es 218 jeden Z–n | menschlicher Bedürftigkeit. 72b; Alles, was diese erkennen lassen könnte; Z. dem Wundergeschick war .Cyknus [er hatte es gesehn]. Ov. 1, 95; Wo jede Grotte ein Z. genossener Glückseligkeit war. 4, 235; 14, 67; 34, 326; Dieses Märchen hat eine ganze Wolke von Z–n zu Gewährsmännern. Luc. 1, 129; Att. 2, 2, 47 etc. —
b) vereinzelt die Form: Der Himmel ist unser Zeugen. Br. 2, 15 (s. 4, 232); Sich eines beschwerlichen Zeugens seiner Unwürdigkeit zu entledigen. Ph. 1, 217 etc. —
c) Z. prädikativ in Bezug auf eine Mz.: Verwirrung, von der wir Zeug e [= Z–n] waren. 27, 438; Sh. 1, 139 etc., vgl.: Der Mönche sünderbleiche Zunft war Z. 256b; 1, 113 etc. und d. —
d) (vgl. c;
e) Z., nam. prädikativ auch von Frauen, z. B.: Jch wollte dich [Arabella] bitten . ., Z. zu sein. 7, 77; Cäcilie: Ich will ein Z. deines Glückes sein. 9, 357; 2, 108; Hanna Kennedy: Ich bin ein Z. eurer Besserung. 409a etc., seltner: Aussage der Aufwärter in. . . Der vom vorigen Z–n erwähnte Freund. 2, 203. — e) mit Hervorhebung des weibl. Geschlechts (vgl. d) von Pers. und Personif.: Zeugin, z. B.: Diese Laube .. war die einz’ge Zeugin meiner Thränen. Arr. 64; Die getreue Kerze, | die Zeugin keuscher Gluth. 53; 296; Euch nicht zur Zeugin seiner Schwachheit haben. 527 925; 1041; 3, 71; 77; 153; 187; 73; M. 4, 137; Mus. 110; 15b; 503b; Noch lebt des Eides Zeugin. Rich. III. 3, 7; 1, 110; Asia sei die Zeugin der Wahrheit! 26, 298 etc. —
2) (s. 1) sachl. als Kunstausdr.:
a) Rechtsspr.: Todte (s. d. 1, Schluß) Z–n, z. B. Äq. 2, 106. —
b) = Stein-Eier (s. d.) als Zeugnisse gegen Verrückung der Grenzsteine (auch frz. témoins) etc. —
3) (s. 1) Z., Jemand, insofern er für die Wahrheit von Etwas Zeugnis ablegt, und so auch (best.: Blut-Z., s. d.) = Martyr (s. d.), Märtyrer. 22, 20 etc.; 3, 421; M. 3, 395; 26, 187; 28, 7; 29, 39 etc. — Zsstzg. z. B.: Ānklage-: durch den die Anklage bezeugt wird. Pol. 12 etc. — Āūgen-: Zeuge, der Etwas selbst gesehn („sichtiger Zeuge“. Pr. 89), vgl. Ohren-Z., der es gehört, z.B.: Diese Posse gewinnt für den Augen- und Ohren-Z–n unendlich. 23, 91; Begebenheit, von der Sie A. sind. 17, 182; 636b; Ein A. wie Mr. de Caumartin . ., ein Ohren- Z., wie Herr von Voltaire! . . Bei solchen Zeugen. 36, 165; Von vollkommen glaubwürdigen Augen- oder Ohren- Z–n. 30, 175; Da wir das Zeugnis eines A–n haben, das dem Vorgeben des Athenäus, der nur von Hörensagen schrieb, deutlich genug widerspricht. 34, 137 etc., auch [1d]: Eine Amerikanerin, A. des .. Sklavenlebens. Skl. 1, 77 und [1e]: Augenzeugin meines Vergnügens zu sein. 5, 85. — Belástungs-: Anklage-Z., s. Entlastungs-Z. — Bewēīs-: gerichtlicher, — durch dessen Aussage Etwas bewiesen werden soll. — Blūt- [3]: Fab. 2, 115; (s. Martyrer) etc. — Entlástungs-: dessen Aussage den Angeklagten zu entlasten dient, (Schutz-Z.): Belastungs- und E–n. SchV. 211; Die beiden Haupt-E–n. 33, 773a etc. — Ge-: veralt., mundartl. st. des Grundw., z. B.: Keine Lüg . ., die nicht einen G–n finde. 59; Märterer oder G–n [3] des Herrn Christi. B. 56a; Deß G–n sind die löbl. Gesetze..; Deß G. ist etc. 1, 257a; Notarium und zween G–n. 148b; Die Schriften sind fürwahr G–n unsrer Herzen. 8, 181; 2, 2, 25 etc., auch (vergl. mit starker Abwandlung: Der Gezeug, des Gezeugs; die Gezeug(e), z. B.: Damit er je mein unwilliger und soviel desto stärker Gezeug ist, daß ich ein recht[er] fromm[er] Christ(en). 1, 385b; Im Beisein zweier Dienerinnen, die ihrer Wort und That, ihres Thuns und Lassens G. sind. VI etc. und in Bed. [2b]: Die Gezeuge. 103. — Geríchts-: gerichtlicher. — Góttes-: Man fand ihn kohlschwarz, wie die Nacht; | doch Jener, den er umgebracht, | lag unberührt von Flammenhauch, | ein Gotteszeug’ in Schutt und Rauch. 392, worin sich ein Gottesurtheil (s. d.) aussprach. — Hāūpt-: der hauptsächliche. — Hóchzeits-: Einer, der der Hochzeit beiwohnt, Hochzeitsgast (s. Trau-Z.). 30, 379 etc. — Instrumént-: der als Zeuge eine notarielle Akte (s. Instrument 4) unterzeichnet, z. B.: Testaments-Z. etc. — Kȫnigs-: (s. Kron-Z.) Hochverr. 36. — Krimināl-: im Kriminalproceß. — Krōn-: bes. in England: ein Mitschuldiger, den der Staatsanwalt von der Anklage ausschließt, um ihn als Zeugen gegen seine Komplicen zu gebrauchen: Möglich — wohlgemerkt, ein bestimmtes Versprechen kann ich nicht geben, — daß Ihr als K. zugelassen werdet. (64) 3, 131; Ich hoffe, daß man mir gestattet, als K. aufzutreten. 293 (vgl.: Daß man Sie .. zum Zeugnis für die Krone zulassen wird. ebd.); auch übertr. Pol. 16 etc., s. Königs-Z. — Ohren-: s. Augen-Z. — Schútz-: (s. Entlastungs-Z.). Jb. 1, 356. — Sélbst-: dessen Zeugnis auf eigner Anschauung, Kenntnis beruht: In denen [Ausgaben], die ich als S. anführe. 6, 48. — Tāūf-: Gevatter, Pathe. 15, 226. — Testaménts-: s. Instruments-Z. — Thātsachs-: der über eine Thatsache aussagt, Ggstz.: Urtheils-Z. — Trāū-: Den er als T–n zur Hochzeit eingeladen. 15, 1, 63; Trauungs-Z. 2, V. — Urtheils-: gerichtlich vernommener Sachverständiger u. ä. m. — I.
Zēūgen: adj.: aus Zeug (s. d. 1) gefertigt; Im schwarzen z–en Talar. 2, 61 etc.; Ein schwarztüchener Rock .., ein dgl. seiden-z–er. Sch. 1, 9 etc.
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