zähmbar
Zähme
zähmen
Zahmheit
Zǟhm~bar, a.:
sich zähmen (s. d. und Zsstzgn) lassend: Ist der Delphin .. z–er? (43) 169; Die bes. leicht z–e Schoßnatter. Schl. 35; Von einer Z–keit des dummtollen Thieres [Kreuzotter] ist keine Rede. Th. 319 etc.; Ein un-z–es Geschöpf. 12, 567b etc.; Von gleicher Lebhaftigkeit, aber etwas be- z–er. 4, 165 etc.; Thiere, die nicht von Natur ganz wild und un-be-z. sind. 31, 425; Die un-be-z–ste der Widerbellerinnen. 12, 46 etc. —
~e: 1) f.; –n: s. zahm 3. — 2) a.: in Zstzg.: (Un)ge-z, s. zahm, Anm. —
~en, tr.: 1) zahm (s. d., auch Anm.) machen; der Wildheit, des Ungestüms benehmen; bezwingen, bändigen, z. B.:
a) Die Pferde halten wir in Zäumen. .. Alle Natur der Thier und der Vögel und der Schlangen und der Meerwunder werden „gezemet“ und sind „gezemet“ von der menschlichen Natur; aber die Zunge kann kein Mensch „zemen“ etc. 3, 7; 5, 4; Wer sie sich ans Haus z. will. Hdschr. 2, 173; Hier kommt der rauhe Freund; | wir wollen sehn, ob wir ihn z. können. 13, 169; In Frankreich wurde das Theater durch die Pedanterie des Kardinal Richelieu gezähmt. 35, 335; Der .. der Zwietracht Wildheit zähmet. 1, 20; Einst konntest du [Religion] die Großen z., die deinen Zaum jetzt gar nicht leiden. R. 9, 308; Ph. 10, 229 (s. mäßigen 1); Kaum z. Bande seine Wuth, | daß er sich nicht ein Leid anthut. 75; 2, 212; Da ich [Achill] die starken Trojaner „gezämet“ und überwunden. 49a; 56b; 614a; Er muste die Thiere aus dem Stande wilder Freiheit in den Stand der Dienstbarkeit und friedlichen Ruhe versetzen, d. i. er mußte sie z. 1010b; Zähme zur Ergebenheit sie [die wuthentbrannten Pairs] wieder. Joh. 4, 2; Zähm’ er sich [= seinen Zorn]. Il. 9, 158; Er zähmete bald das Gebelfer [brachte die Hunde zum Schweigen]. Th. 25, 75 etc. und (s. zahm 3): Urwildes Gehölz mit dem Pfluge gezähmt. H. 2, 223; Land .., das nie vom Pfluge gezähmt wird. Ländl. 3, 237 etc. —
b) pass. Partic.: [Der Löwe sah aus], nicht wie der Überwundene (denn seine Kraft blieb in ihm verborgen), aber doch wie der Gezähmte, wie der dem eigenen friedlichen Willen Anheimgegebene. 19, 411; 11, 37; Wenn die Rosse der Schlacht gezähmter wüthen, | als der schäumende Held nach Lorbeern wiehert. Od. 1, 129 etc. —
c) (s. b) Ggstz.: Mit ungezähmten Lüsten. 2, 103; Eine so rohe ungezähmte Stimme. D. 2, 301; 4, 47; Ungezähmte Leute. Ph. 1, 242; 1, 197; Voll ungezähmter Vermessenheit. Od. 1, 228; 3, 383; 4, 637; 9, 215; Kein ungezähmter Nord. H. 1, 239; 20, 183; 6, 49 etc. Dazu: Die Ungezähmtheit brünstiger Leidenschaften. 1, 50 etc. —
d) Zähmer der Widerspenstigen. Leb. 2, 50; Ländl. 3, 475; 479; Die Sprache .. die erste Zähmerin der Menschen. Blackw. 48 etc.; Begierdenzähmer. B. 23b etc. —
e) Zähmung einer Hausdrachin. Sh. 3, 651; Der Widerspenstigen Zähmung etc. —
2) Sich Etwas z., be-z., s. zahm, Anm., vgl. zeugen 5. — Zsstzg.: Áb-: Er hat die wilden Adler der Leidenschaft glücklich eingefangen und zu artigem Hausgeflügel abgezähmt. GschDr. 151; Sein Leib und Gemüth davon [von den Lastern] a. 2, 4, 85c, abwenden. — Be-:
1) [1] (s. zahm, Anm.) für den Augenblick, die Zeit, worum es sich handelt, zähmen:
a) Sie weiß, das Pferd zu b. und anzutreiben. 4, 291; Wie an dem Fuße des Altars, bezähmt | sich auf der Schwelle jede Leidenschaft. 13, 151; 27, 430; Indem der allzugeile Überwuchs .. zurückgehalten und bezähmet wird. Ph. 1, 112; Kaum bezwingen wir das eigne Herz, | wie soll die rasche Jugend sich b.? 522a; 511a; 78b; Einmal | erwacht, bezähmt er [der Streit] spät sich wieder. 469b; [Sie] siegten, vernichteten oder bezähmten [die Feinde]. 2, 1296¹⁰); Sogleich nach dem ersten unwillkürlichen Ausruf bezähmte ich meine Zunge. NK. 4, 248; Il. 18, 502; Jetzo bezähmte den Durst mit vielem Wasser die Löwin. Ov. 1, 208 etc. —
b) Die bezähmte Widerspenstige; Der .. | der unbezähmten Ehrsucht Opfer fiel. 319a etc. —
c) Die Bezähmerin wilder Sitten. 55a etc.; Gaul- Il. 6, 299), Rosse- (2, 23), Herzens- 179a) Bezähmer etc. —
d) Füllen der Mäuler, | ungezähmt. Gern holt’ ich mir eines davon zur Bezähmung [gw.: Zähmung]. Od. 4, 637 etc.; Von der Bezähmung seiner Sinne unter das Gebot des Vaters. R. 9, 17 etc. —
2) (veralt., mundartl.) Einen b. lassen, ihn in Frieden (Ruhe), ungestört; ihn gewähren, seinen Willen haben lassen etc. 2. 16, 11; 5, 222b; Es. 2, 26; 3, 25 etc., s. 5, 17; Holst. 1, 16; 178; 2, 463b; 281. —
3) [2]. —
Zāhmheit, f.; 0: das Zahm-Sein: Die Z. der Nachtigall. 13, 144b; 7, 177; In Bezug auf Genialität pflegt Z. nicht eben für einen Lobspruch zu gelten. Dram. 1, 330, vgl.: Zahmigkeit. 1, 712.
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