Faksimile 0862 | Seite 1684
Faksimile 0862 | Seite 1684
Würze
Würze, f.; –n:
(s. Wurz, Anm.):
1) alterthümlich: Pflanzen als heilkräftig oder giftig und: die daraus gewonnenen Mittel: W. des Männermords zu erkundigen, daß er mit solcher | sich die ehernen Pfeile vergiftete. V. Od. 1, 262; Entseelende W. 2, 330; Leg’ eine lindernde Würz’ auf. Ders. etc., vgl. auch: Daß der Wein die beste aller W–n sei und daß man ihn deßhalb vorzugsweise W. nennen müsse. Gartenl. 13, 27a.
2) = Gewürz 2, eig. und verallgemeint und bildl.: Die Liebe ist eine so starke W., daß selbst schale und ekle Brühen davon schmackhaft werden. Gartenl. 16, 62; Der Musik, welche diesem übermäßigen Augenschmaus zu willkommener W. dient. Zelt. 2, 180; Daß diese W. des Lebens, in zu starken Dosen genommen, demselben allen Hochgeschmack und Anmuth raubt. Musäus M. 1, 75; Für Spargen isst er Kraut, anstatt der W. Salz. Opitz 1, 127; Indem sie zu den bloß nahrhaften Gerichten und Speisen eine paßliche W. hinzufügt. Rumohr K. 19; Die W. zu den Artikelchen. W. Merck 2, 144 etc.; Zur Nachtmahls-W. Körner 2, 47; Die Wein- und Speise-W–n der homerischen Zeit. Ausland 37, 970b.
3) Brauer.: Bereitung der Bier-W. Man versteht unter W. die aus Malz und Hopfen bereitete klare, zuckerhaltige Flüssigkeit, welche nachher durch Gärung in Bier übergeht. Karmarsch 1, 207; Prechtl 2, 111 ff.; 133 (vgl. Maisch 1); Die „wertz“. Agricola 700 etc.; niederd.: Das „Wörp“. Niederhöfer Mecklbg. Volkss. 2, 96 etc.