widmen
Widmen, tr., refl.:
zu Eigen geben oder bestimmen (vgl. weihen etc.): 1) mit Dat. zum Obj.:
a) tr.: Einem ein Buch w., dedicieren, zueignen; Einem oder einem Geschäft, Beruf etc. seine Zeit, sein Leben, seine Thätigkeit w. etc.; Die Liebe, | die ich euch lange gewidmet. 5, 137; 13, 134; Besitzest du ein still entferntes Landgut, | so widm’ es mir [gieb es zur Wohnung]. 352; 15, 33; Man hatte mich dem Handelsstand gewidmet [bestimmt]. 16, 30; 19, 130; 22, 391; Bei einem solchen durchaus dem Gefühl und der Einbildungskraft gewidmeten Zustande. 24, 190; 25, 20; 33, 332 etc.; [Daß] das ganze Ufer den Flammen und der Verwüstung gewidmet [preisgegeben] sei. 13, 112; Die Hände regen, bloß dem Putze | sie w. Po. 3, 62; Was ich w. [hinterlassen] kann den Erben. 4, 330; Treue Schwesterliebe [Obj.] | widmet euch dies Herz [Subj.]. 64b; Das Kloster. .. Der heiligen Cecilia ist’s gewidmet. 504a; DQ. 2, 138; Sein dem Apollo öffentlich gewidmetes Geschenk. Luc. 6, 320 etc. (s. 3). —
b) refl.: Jemand widmet sich einer Pers., einem Beruf, einer Thätigkeit etc.; Manches Herz verschwebt im Allgemeinen, | doch widmet sich das edelste dem Einen. 2, 297; Der Jüngling . ., dem sie selbst | sich heimlich widmete. 8, 88; Freunde, die sich euch | mit treuer Seele w. 13, 175; 326; 15, 284; 16, 78; Daß ein Frauenzimmer .. sich mit aufmerksamster Thätigkeit diesem Liederschatz widmete [sich damit beschäftigte etc.]. 33, 305; Sich der Gottesgelahrtheit w. 3, 148; 4, 1224⁴²; 23, 406 etc. — 2) mit abhäng. Präpos. etc.:
a) zur Angabe des Wohin: Etwas in den Tempel, dorthin w.; [Der Schrein] enthielt alterthümliche Kostbarkeiten, hierher gewidmet und verehrt. 22, 356 etc. —
b) mit zu, z. B. (s. 1): Mein Leben sollte | zu freiem Dienste dir gewidmet sein. 13, 4; Der zu Eurem Dienst aus Pflicht | und gutem Willen sich gewidmet hat. 11, 113 etc. und ohne Dat.: Also war die Poesie in ihrem Ursprunge und rechtem Gebrauche zur Verehrung Gottes etc. .. „,gewie dmet“. 4, 24²⁶); Daß er sich zum Schauspieler widme. 17, 14; Doch widme [bestimme] ich die Muscheln zu einigem Gebrauch. 23, 102; 5, 3; 2, 33 etc. —
c) (veralt.) Weil Signet keine ritterliche Person, auf dgl. dieses Amt allein gewidmet [für welche es allein bestimmt] wäre. 7; Sich auf Nichts zu w. und zu berufen denn auf der .. Apostel Schrift. Lthr. 179a etc. —
d) (veralt.) Gut, Gült und Urbar, damit unser Vater .. das Kloster .. gewidemt .. hat. 4, 32 etc. — 3) zuw. mit bloßem Obj., vgl. (mit ethischem Dat.): Daß man sich gewisse besondere Räume widmet, weihet und aufschmückt, um erst dabei ein Gefühl der Frömmigkeit zu hegen. 15, 209 etc.; bes. im Partic. pass.: Als wär’s ein Ball, | daß ich ihn fange, | dir zurückwerfe | mein [dir] gewidmetes Ich. 4, 87; Br. 463a etc. — 4) Widmung, nam.:
a) eines Buchs; auch ohne Genit. = Dedikation. —
b) (veralt.) Eisen-, Kohlwidmung (s. 67; 144), eine Bestimmung, wonach das an Eisen und Kohle Producierte ausschließlich nur an best. Abnehmer abgegeben werden durfte.
Anm. Ahd. widamjan, mhd. widemen, — vereinzelt wiedmen, z. B. B. 4a; 3, 1048²²; 4, 24²⁶ (s. 2b) etc. — zu ahd. widamo 1, 777), mhd. wideme 3, 620 und das dort Angeführte), eig.: Kaufpreis für die Braut (s. Übers. von Germ. Kap. 18); dann Dotation der Braut (s. Morgengabe ünd Witthum) und überh. = Dotation; Das, womit eine — wirkliche oder sog. moralische — Pers. (bes. eine Kirche etc.) begabt ist, Kirchen-, Pfarrgut etc., s. außer etc., z. B.: Das Gehöft des Pastors, das man hier zu Lande [auf Rügen] die Wedem nennt. Rh. 2, 89: Der Pastor bei seiner Einfahrt auf die Wehdum. Ph. 1, 333; Das Wehdum. 239; Auf seinen [des Pfründners] Wehdumsgründen. 3, 318 etc.; Wedeme. An Orten, wo solche von den Kirchspielleuten gebaut .. worden etc. 2237; An der Pfarrkirche und dem Widum vorüber. V. 1, 32; Zogen sie .. auch die Widem der Pfarrpfründen an sich. 362a; schles. Widmut, f. etc.
Zsstzg. z. B.: Be-[2d]: (s. begaben, begift(ig)en etc.): Er bewidmete den Ort Garz mit städtischen Rechten. Boll Rüg. 124; Karl bewidmete die Stiftung mit dem Zehnten. Möser Osn. 1, 275; 303; Schottel 625; MWiggers Warn. 5 etc., s. das Folg. —
Ver-: z. B. [2a]: Ihre Kinder in diesen Orden zu ver-w. Stumpf 424a etc.; Eine Frau be- w. oder ver-w. auf ein Gut [2c], es ihr als Dotation anweisen. Schm. —
Zū-: (selten) Dem Theater widmete sie ihre Neigung und stete Aufmerksamkeit zu [1a]. Gartenl. 9, 216b.
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