Faksimile 0777 | Seite 1599
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widmen
Widmen, tr., refl.:
zu Eigen geben oder bestimmen (vgl. weihen etc.): 1) mit Dat. zum Obj.:
a) tr.: Einem ein Buch w., dedicieren, zueignen; Einem oder einem Geschäft, Beruf etc. seine Zeit, sein Leben, seine Thätigkeit w. etc.; Die Liebe, | die ich euch lange gewidmet. G. 5, 137; 13, 134; Besitzest du ein still entferntes Landgut, | so widm’ es mir [gieb es zur Wohnung]. 352; 15, 33; Man hatte mich dem Handelsstand gewidmet [bestimmt]. 16, 30; 19, 130; 22, 391; Bei einem solchen durchaus dem Gefühl und der Einbildungskraft gewidmeten Zustande. 24, 190; 25, 20; 33, 332 etc.; [Daß] das ganze Ufer den Flammen und der Verwüstung gewidmet [preisgegeben] sei. JvMüler 13, 112; Die Hände regen, bloß dem Putze | sie w. Pfeffel Po. 3, 62; Was ich w. [hinterlassen] kann den Erben. Platen 4, 330; Treue Schwesterliebe [Obj.] | widmet euch dies Herz [Subj.]. Sch. 64b; Das Kloster. .. Der heiligen Cecilia ist’s gewidmet. 504a; Tieck DQ. 2, 138; Sein dem Apollo öffentlich gewidmetes Geschenk. W. Luc. 6, 320 etc. (s. 3).
b) refl.: Jemand widmet sich einer Pers., einem Beruf, einer Thätigkeit etc.; Manches Herz verschwebt im Allgemeinen, | doch widmet sich das edelste dem Einen. G. 2, 297; Der Jüngling . ., dem sie selbst | sich heimlich widmete. 8, 88; Freunde, die sich euch | mit treuer Seele w. 13, 175; 326; 15, 284; 16, 78; Daß ein Frauenzimmer .. sich mit aufmerksamster Thätigkeit diesem Liederschatz widmete [sich damit beschäftigte etc.]. 33, 305; Sich der Gottesgelahrtheit w. L. 3, 148; Wackern. 4, 1224⁴²; W. 23, 406 etc. 2) mit abhäng. Präpos. etc.:
a) zur Angabe des Wohin: Etwas in den Tempel, dorthin w.; [Der Schrein] enthielt alterthümliche Kostbarkeiten, hierher gewidmet und verehrt. G. 22, 356 etc.
b) mit zu, z. B. (s. 1): Mein Leben sollte | zu freiem Dienste dir gewidmet sein. G. 13, 4; Der zu Eurem Dienst aus Pflicht | und gutem Willen sich gewidmet hat. W. 11, 113 etc. und ohne Dat.: Also war die Poesie in ihrem Ursprunge und rechtem Gebrauche zur Verehrung Gottes etc. .. „,gewie dmet“. Breitinger (Wackern. 4, 24²⁶); Daß er sich zum Schauspieler widme. G. 17, 14; Doch widme [bestimme] ich die Muscheln zu einigem Gebrauch. 23, 102; W. 5, 3; Zinkgräf 2, 33 etc.
c) (veralt.) Weil Signet keine ritterliche Person, auf dgl. dieses Amt allein gewidmet [für welche es allein bestimmt] wäre. 7; Sich auf Nichts zu w. und zu berufen denn auf der .. Apostel Schrift. Mathesius Lthr. 179a etc.
d) (veralt.) Gut, Gült und Urbar, damit unser Vater .. das Kloster .. gewidemt .. hat. Schm. 4, 32 etc. 3) zuw. mit bloßem Obj., vgl. (mit ethischem Dat.): Daß man sich gewisse besondere Räume widmet, weihet und aufschmückt, um erst dabei ein Gefühl der Frömmigkeit zu hegen. G. 15, 209 etc.; bes. im Partic. pass.: Als wär’s ein Ball, | daß ich ihn fange, | dir zurückwerfe | mein [dir] gewidmetes Ich. 4, 87; Br. 463a etc. 4) Widmung, nam.:
a) eines Buchs; auch ohne Genit. = Dedikation.
b) (veralt.) Eisen-, Kohlwidmung (s. Scheuchenstuel 67; 144), eine Bestimmung, wonach das an Eisen und Kohle Producierte ausschließlich nur an best. Abnehmer abgegeben werden durfte.
Anm. Ahd. widamjan, mhd. widemen, vereinzelt wiedmen, z. B. Olearius B. 4a; Wackern. 3, 1048²²; 4, 24²⁶ (s. 2b) etc. zu ahd. widamo (Graff 1, 777), mhd. wideme (Benecke 3, 620 und das dort Angeführte), eig.: Kaufpreis für die Braut (s. CLRoth Übers. von Tacitus Germ. Kap. 18); dann Dotation der Braut (s. Morgengabe ünd Witthum) und überh. = Dotation; Das, womit eine wirkliche oder sog. moralische Pers. (bes. eine Kirche etc.) begabt ist, Kirchen-, Pfarrgut etc., s. außer Schm., Haltaus, Brem. W. etc., z. B.: Das Gehöft des Pastors, das man hier zu Lande [auf Rügen] die Wedem nennt. Kosegarten Rh. 2, 89: Der Pastor bei seiner Einfahrt auf die Wehdum. Möser Ph. 1, 333; Das Wehdum. 239; Auf seinen [des Pfründners] Wehdumsgründen. 3, 318 etc.; Wedeme. An Orten, wo solche von den Kirchspielleuten gebaut .. worden etc. Rötger 2237; An der Pfarrkirche und dem Widum vorüber. Spindler V. 1, 32; Zogen sie .. auch die Widem der Pfarrpfründen an sich. Stumpf 362a; schles. Widmut, f. etc.
Zsstzg. z. B.: Be-[2d]: (s. begaben, begift(ig)en etc.): Er bewidmete den Ort Garz mit städtischen Rechten. Boll Rüg. 124; Karl bewidmete die Stiftung mit dem Zehnten. Möser Osn. 1, 275; 303; Schottel 625; MWiggers Warn. 5 etc., s. das Folg.
Ver-: z. B. [2a]: Ihre Kinder in diesen Orden zu ver-w. Stumpf 424a etc.; Eine Frau be- w. oder ver-w. auf ein Gut [2c], es ihr als Dotation anweisen. Schm.
Zū-: (selten) Dem Theater widmete sie ihre Neigung und stete Aufmerksamkeit zu [1a]. Gartenl. 9, 216b.