Faksimile 0761 | Seite 1583
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Gewerke werkeln Gewerkeen Gewerkeer Gewerkeerei gewerkeerlich Gewerkeerthum gewerkeig gewerkeisch gewerkelich Gewerkener gewerksam Gewerkschaft gewerkeen gewerkelich Werlt
Gewérke, m., –n; –n:
s. Gewerk 3—5.
Wérk~eln, intr. (haben):
werken (s. d. II, vgl. Werkeltag): Mich am W. der Arbeiter boch erfreut. Grube 3, 263; Der nicht die Erdenwelt schuf, um Leib und Seele zu trennen, heute zu w., morgen zu beten. Kühne Char. 1, 257 etc.
~en: I) adj.:
s. Werg, Anm. II) als Zeitw.:
1) intr. (haben): geschäftig thätig sein, arbeiten (s. werkeln): Brant N. 63²³; 111⁴; [Die Hummeln, Drohnen] wollen nicht w., sondern leben schlechts von der Andern Arbeit. Fischart B. 263b; Keisersberg Post. 164; Mit seinen Werkleuten .. werkte er so mächtig in Bäumen und Balken. Keller gH. 3, 253; Geben sie doch ihren unruhigen Zähnen zu w. Kohl Südr. 2, 192; Murner Ul. 49; Daß er nicht unbemerkt wirkte und werkte. Rückert Mak. 1, 201; Die Betriebsamkeit des in seinen Eisenhämmern .. oder seinen bergigen Äckern hart w–den Volks. Schücking Mark. 2, 140 etc.; schwzr.: Sie „wer cheten“ wie die Pferde. Gotthelf Sch. 16; 63; 158; 164; 235; 243; G. 143; U. 2, 52 etc.
2) tr.: bearbeiten, z. B.: Der Hof will „g’werchet“ sein. Sch. 190 etc.; Zwanzig Mark „gewerckets“ Silbergeschirr. Stumpf 739b etc. Zsstzg., vgl. die von arbeiten und Werk, z. B.: Āūs-: Die ganze Woche a. [aus werken]. Murner Ul. 75, aus, durch arbeiten. Blénd-, intr.: Blendwerk machen: Die ganze gebildete Menschheit blendwerkt ihr Lebelang. Auerbach Leb. 1, 326. Bóll-, tr.: mit Bollwerk versehn, gw. (vgl. be-w. Frisch 2, 442c) Doppelzsstzg.: Wie weise, gütiger Himmel, | hattest du Wittekind’s Herz mit starken Rippen umbollwerkt. Broxtermann 144; Jahn V. 308; Umbollwerkt nun [von den Belagrern], verschmachtend, helfen Waffen | den Tapfern nicht. Schlegel Gd. 1, 304; Wie die Natur umbollwerkt unsre Insel, | sie steht, ein Park Neptun’s, umpfählt, verzäunt. Tieck Cymb. 3, 1 etc.; Er verbollwerkte [vgl. verbarrikadieren] sich gegen das Böse. Gervinus Lit. 5, 217; Die Zugänge sind verbollwerkt. Immermann M. 3, 259; Bauet .. Festungen, um euch wider Diejenigen zu ver-b., denen etc. Iselin Tr. 43; Jahn M. 121; Der Besitzer, der sich zur Nothwehr mit einigen rechtl. Schikanen noch verbollwerkt hatte. Musäus M. 4, 8 etc. Fūhr-, intr., tr.: mit Fuhrwerk fahren (vgl. kutschieren etc.). Lustig durch die Welt f. Auerbach Gv. 534; Im Lande herum-f. Leb. 1, 251; Fuhrwerkte er eben eigenhändig einen Handwerksburschen. Gutzkow R. 1, 231. Ge-: in Doppelzsstzg.: Ver-g., tr. = vergewerkschaften: das Bergwerkseigenthum in Kure theilen und durch deren Weggabe an eine Gewerkschaft (s. d.) bringen, s. Jablonsky 1259a; Scheuchenstuel 251. Hélb-, Hölb- (Hélm-): den Helm (s. d. 6) in den Hammer (s. d. 2) einfügen und zurichten etc. Scheuchenstuel 130. Lēīn-: in Doppelzsstzg.: Ab-l., s. Leinwerg. Rāūh-: s. Rauhwerk 1; Wald 3. Schār-: Scharwerk (s. d. 1; 2) machen, auch verallgemeint, z. B.: Auf dem Podium „scharrwerkt“ [bewegt sich geräuschvoll etc.] der lärmende Emporkömmling mit seinen .. hölzernen Jamben. Immermann M. 1, 37; Ein solches versessenes Sch. in allerlei Studien. Oppenheim 9, 419; Das Sch. [schwere Arbeiten] der Matrosen, wenn sie eine Trosse das Verdeckentlang hinter sich herschleppen. HSmidt gL. 2, 219; Meeresst. 199; Wenn er größer wird, fährt er [als Matrose] geduldig von Pol zu Pol und scharwerkt mit gleicher Gemüthsruhe in Bengalen wie in Spitzbergen. Ders. (Hausbl. 56) 1, 451; Ders. (Quietmeyer 2, 486) etc. Schéllen-: s. Schellenwerk. Tāg-: sein Tagewerk thun, z. B.: Ihr habt getagwerkt treulich ohn’ Ermatten. Baggesen 4, 37 etc.; nam.: in Tagwerk (Taglohn) arbeiten: [Da] steht der handelnde Handwerker mit dem t–den (journeyman) nicht in einer Gilde. Möser Ph. 1, 33, vgl.: Die Eintheilung der Handwerker in handelnde und Tagwerker (s. d.). 38; Zeitschr. f. d. Recht 13, 439 etc. Unter-: (Bergb.) die Stollensohle unterbauen, wodurch der Wasserabfluß gestört wird. Ver-:, tr.: 1) Etwas mit einem schützenden Werk versehn (vgl. ver-boll-w.), nam. gegen das Wasser = verarchen, verschlachten (s. Schlacht I 2b). 2) schwzr.: verwerchen: Etwas verarbeiten, so daß man damit fertig wird, weiter kommt, z. B.: Gotthelf Sch. 175 etc., nam. oft: Etwas in sich, im Innern verarbeiten, z. B. 63; Sie haben Nichts zu arbeiten, haben auch keine geistige Gedanken zu verwerchen. 84; Sie hatte große Angst verwerchet. 291; Während er seinen Zorn mit Essen verwerchete. 278; G. 188; 220; U. 2, 49; 66 etc. Wēīd-: birschen. Laube Br. 278. Zer-: zerarbeiten: Die Heuschrecke, die .. Hartes und Weiches zerwerkt [zernagt]. Kohl Südr. 2, 169 etc.
~er, m., –s; uv.:
Einer, der werkt; Arbeiter (s. Werkner), bes. in Zsstzg., entsprechend denen von Werk, z. B.: Bortīēr-: veralt. = Bortenwirker, Posamentier: B. und Spell-W. [holländ. = Spitzenwirker]. Weidner 198. Búnt-: (niederd.) Kürschner (s. Buntwerk). Féld-: z. B. Arbeiter im Feldlager etc. Pröhle J. 133. Fēūer-: Pyrotechniker, sowohl in Bezug auf Ernstfeuer (z. B. SClara EfA. 1, 62; G. 2, 14 etc.), als auch nam. auf Lustfeuer (31, 171 etc.). Dazu: Die Feuerwerkerei oder Behandlung des Schießpulvers etc. Karmarsch 1, 774; Mag. d. Ausl. 33, 41b etc., s. F.-Kunst. Ge-: Gewerksmann (s. Gewerk 3; Hand-W.): Wenn an der einen Seite Diejenigen stehen, die sich mit den einfachen und rohen Erzeugnissen beschäftigen, an der andern Solche, die schon etwas Verarbeitetes genießen, so vermittelt der G., durch Sinn und Hand, daß jene Beiden Etwas von einander empfangen. G. 20, 181 etc. Hámmer-: Arbeiter in einem Hammerwerk, nam. Kupferhammer (vgl. Werkstätter). Hánd-: Einer, der ein Handwerk (s. d. 3, nam. auch Schluß) als Gewerbe treibt, s. (vgl. Tag- W.): Ein H. ist Der, welcher seine Arbeiten auf Bestellung Desjenigen anfertigt, der sie verbraucht; ein Fabrikant ist Derjenige, der arbeiten lässt, auch ohne vorgängige Beftellung des Verbrauchers, sondern bloß auf die Hoffnung, daß seine Arbeiten in vielen hundert Läden ausgestellt und schon Käufer finden werden. Volksz. 9, 237 etc.; Jagd-H., der die zur (Parforce-) Jagd nöthigen Geräthschaften arbeitet; Kunst-H. Stahr Weim. 505 (vgl. Halbkunst); Fortbild.: Die .. Gelegenheitspoesie ist heruntergekommen, Handwerkerei. Droysen A. 1, 346; In dem handwerkerlichen Betriebe der Bäckerei. Nat.–Z. 8, 558; 13, 441 etc.; Ein Feind des Handwerkerthums. 415. Nōth-: (schwäb.) Einer, der sich viel zu schaffen macht. Schwäb. W. 408. Schār-: Fröhner: Sein einziges Kind einem Sch. oder Instmann geben. Lewald RothE. 142. Stück-: s. Stückwerk 2. Tāg(e)-: (s. tagwerken, nam. Möser): Die Maurer und T. [Taglöhner]. SClara EfA. 1, 400; Kinkel E. 410; Warum sollte unter allen T–n dem einzigen wöchentlichen Schriftsteller kein Feiertag zu Statten kommen? L. 7, 447 etc.; Die Frankfurterinnen und die Bund-T. [Arbeiter am Bundestag]. IP. HV. 52. ūhr-: (vralt.) Uhrmacher. Zinkgräf 2, 70; 72 etc. Vōr-: Besitzer eines Vorwerks (. d. 2). Freytag NB. 525.
~erēī, f.; –en:
in Zsstzg., s. Feuer-, Hand-Werker; ferner: Mach-W–en [Machwerke]. DMus. 1, 2, 841.
~erlich, a., ~erthum, n.:
s. Handwerker.
~ig, a.:
in seltnen Zsstzgn, z. B.: Der Hof sei „ringwerchig“ [leicht zu bearbeiten, zu bestellen]. Gotthelf Sch. 234; Der trieb-w–ste Geschäftsgang. Jahn M. 111, wo Alles einem Triebe, Uhrwerk gemäß geht etc.
~isch, a.:
in vralt. Zsstzg.: Die eigen-w–en Heiligen. Luther 1, 234a, die sich auf ihre eignen Werke verlassen (s. werkheilig).
~lich, a.:
(vralt., s. Schm. 4, 142):
1) künstlich, kunstvoll. Luther 6, 46b; Mathe- sius Lthr. 101a; 133b; Schaidenreißer 39a; 81b etc.
2) possierlich, wunderlich. Weise Js. 100 etc.
3) wirkungsvoll, wirksam. Jahn M. 129; 196 etc. Zsstzg. entsprechend denen von Werk, z. B.: Der bild-w–e Theil des Museums. Nat.–Z. 17, 297, die Bildwerke enthaltend etc.; Unter allem dem Leben und Wirken und so manchen hand-w–en [dem Handwerk gewidmeten] Betrachtungen. G. 19, 52; Ein sehr hand-w–er [handwerksmäßiger] Spieler. JKinkel Ib. 2, 317 etc.; Sphäre einer entschwundenen Schönform in Kunst-W–keit. Nat.-Z. 14, 367 etc.
~ner, m., –s; uv.:
s. Werker, z. B.: Jäger, W., Bauern. Lenau Sav. 27 etc., vgl. (vralt.) Weg-W. [Reisender]. Schm. 4, 140.
Gewérksam, a.:
als Gewerker (s. d.) arbeitsam etc.: Diese Menge | g. Thätiger. G. 13, 347.
Gewérkschaft, f.; –en:
s. Gewerk 3a; 4.
~en, tr. in Zsstzg.:
Ver-g., s. ver-gewerken.
~lich, a.:
s. Gewerk 4.
Wérlt: vralt. st. Welt (s. d.). Wackern. 3, 655³⁴ etc.