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werben
Wérben, warb, würbe; geworben; wirbst, wirbt; wirb!; Werbe-, intr. (haben), tr.:
1) Um eine Pers. oder Sache w., um die zu erlangende sich umthun, sich geschäftig mühen, z. B.: Um ein Mädchen; um ihre Gunst, Liebe, Neigung, Hand w.; Um die Tochter bei ihren Eltern für sich, für einen Andern w. etc.; Weil deine Hand um Gold und Güter | geschwinder und beglückter wirbt. Beck Arm. 56; Zu w. um ein Joch. 261; Freiligrath SW. 1, 392; Ein Fragen, das nur scheu um Antwort wirbt. Geibel (DMus. 5, 1, 25); [Man] feilscht und wirbt mit hellem Hauf | ums Allerlei im Lädchen. G. 1, 26; 5, 88; Gott sei Dank! warum [worum] ich warb, ist mir worden. 9, 111 (34, 111); Wenn um Herrschaft man | mit Schwertern würbe. 33, 269; Ich werb’ um Gastherberg. Rückert Rost. 4a; 41a; [Sie] worben um die keusche Penelope. Schaidenreißer 2a; Wohl darf die Liebe w. um die Liebe. Sch. 347a; 348a; Wärbst du um ihre Gunst. Shakspeare 6, 279; Simrock N. 27; 55; 329; Für den König werb’ er um ein Weib. 1100; Sie warben kühn um Ehre. Gudr. 1468; 659; Nie denkt er zu frein, um die er warb. V. Sh. 3, 389; Er wärbe vergebens um Blaffardine. W. 15, 81 etc.
2) (s. 1) Nach Etwas w., z. B.: Wer dich tadelt, spornt dich an, nach Lob zu w. Rückert W. 6, 68; Nach hohem Preise w. Simrock Gudr. 30; Wenn ich nicht w. dürfte nach Herzensliebe frei. N. 53 etc.
3) (vgl.
1) Einen zu Etwas w., ihn bestimmen oder zu bestimmen suchen —, daß er in das genannte Vh. einzutreten, sich willig und bereit erkläre: Junge Leute zu Soldaten, zum Kriegsdienst w. (an-w.); Und die im Thal verderben | in trüber Sorgenhaft, | er möcht sie Alle w. | zu dieser Wanderschaft. Eichendorff Lärm 38; Als er nun zur Magd mich geworben. G. 5, 86, vgl.: Dieser .. wirbt, in seinem Haus mich zu sehen, | daß ich diene daselbst. 73; Er möchte kein Mädchen lieber für sich zur Gattin w. Houwald 5, 431; Nicht zugedrängt zu dieser Rolle hab’ ich mich, | vielmehr zu ihr geworben hast du mich. Prutz Woch. 110 etc., s. 4. 4) (s. 3 und6a) Einen w., ohne Nennung des Wozu, nam.:
a) zum Kriegsdienst, zum Soldatenstand w. (s. 7b): Rekruten, Truppen, Mannschaft w. (an-w.); Vier neugeworbene Geschwader. Sch. 855b; Weidner 189 etc.; In diesem Krieg, der wenig Wittwen macht, | da laß ich mich gleich ohne Handgeld w. W. 10, 44, bildl.: zum Dienste Amor’s; ähnlich: Rousseau, der aus Christen Menschen wirbt. Sch. 7b, der sie dafür zu gewinnen, sie dazu zu bestimmen sucht, daß sie der Fahne der Menschheit folgen, Menschen st. Christen werden etc.; ferner: Gott Vater zur Erde trat, | seine Kinder wieder zu w., | die der Storch vertragen hat. Eichendorff Phil. 163, die Zerstreuten zu sammeln etc.
b) Ein Mädchen w., zur Liebe, zur Ehe (vgl. 1; 7a), z. B.: Bescheidenheit ist fein, | wenn das Mädchen blüht; | sie will zart geworben sein, | die den Rauhen flieht. G. 4, 13; 1, 293; Meinem König w. soll ich ein andres Weib. Simrock N. 1109; 1093; 361; Thümmel 8, 139 etc. 5) Etwas an Einen w. (s. 6c; 7c), ihm geschäftig darum anliegen, wobei das Obj. auch durch einen Satz ausgedrückt werden kann (veraltend): Alles, was du an uns geworben und begehrt hast, Schiff, Ruder und Gefährten sollen dir überflüssig zugestellt werden. Schaidenreißer 7b; Der König .. warb durch den Bischof .. viel an die Eidgenossen, zu verhelfen, daß etc. Stumpf 603b; An die [Stadt Konstanz] warb der König, daß sie solchen Bund auch wollt annehmen. 744b; 357a etc. 6) mit bloßem sachl. Obj., nam.:
a) (s. 1) mit geschäftiger Mühe etwas erstrebend suchen und erlangen (vgl. er-w.): Sie w. Geld und sind geflissen darauf. Bar. 3, 18; Für sie den großen Tod zu w. | ist deutsche Ehre, deutsche Lust. Arndt (Ausw. d. L. 13); Viel verdirbt, das man nicht wirbt. Franck (Wackern. 3, 373⁴); Ihr Gemüth steht nur [da]nach Etwas zu w. (vgl. 2). Kantzow 2, 404; Was aber der Kaufmann w. und gewinnen wird. Luther 5, 184a; Viel verthun und Wenig w. Rollen- hagen Fr. 79; Einige w. mit Gier Staatspachtungen. V. H. 2, 215 etc.; auch im Partic. Präs., verschmelzend mit Obj., z. B.: Ein junger ehr-w–der Kriegsmann. Zinkgräf 1, 245; Weckherlin 840 etc.; s. b; 4; 7e.
b) (s. a) Etwas auf unsrem Territorium Wachsendes als Ertrag gewinnen, nam. insofern es von selbst wächst (vgl. bauen 3, und be-w. 2f), z. B.: Von einem 4spännigen Fuder Heu, so auf dem Stadtfelde geworben. Erbvgl. 47; Das im jetzigen Winter hieselbst geworbene Dachrohr. Landw. Z. (57) 70b etc.; seltner z. B. von Weizen: Für so schlecht geworbene Waare. (55) 296a.
c) (s. 5) Etwas geschästig ausrichten oder auszurichten suchen, nur noch alterthüml., im gehobnen Stil: Ich will nicht essen, bis ich zuvor meine Sache geworben habe. 1. Mos. 24, 33; Laß mich dein Geschäft w. Görres H. 1, 88; Doch den zweiten Wunsch hör eben, | den ich jetzo w. [an dich richten] will. Rückert Mak. 1, 14; Werbt eure Botschaft! Uhland Dr. 142 etc. 7) intr. ohne um, nach etc. (s. 1; 2), z.B.:
a) (s. 1; 4b) = um ein Mädchen w., z. B.: Mögen fodern, mögen w., | sie er-w. mich ja nicht. Platen 1, 78; Ich würbe gern, doch wag’ ich nicht zu reden. Schlegel Sh. 7, 330; Simrock N. 1157; V. Od. 1, 39 etc.; auch im subst. Infin. Simrock N. 48; 1193 etc., vgl.: Liebes-W. Tieck DQ. 2, 352 etc.
b) (s. 4a) = Truppen, Rekruten w., z. B.: Auf sein Angeben hatte der Bund geworben. Sch. 843a; Berlichingen 103 (s. be-w. 2d).
c) (s. 5) ein Ansuchen an Jemand stellen; Etwas von ihm fordern und zu erlangen suchen, z. B.: Drum lasst nun Dies zuletzt | die Macht des W–s [meines Ansuchens an Euch] sein, | daß etc. Doman (Wackern. 2, 256²); Wird Tribut begehrt, | laß sie wie Männer w., | ihn fordern mit dem Schwert. Mohnike Fr. 62 etc., auch in dichterischer Belebung: Die Trommeln wirbeln, die Trommeten w. [rufen, mahnen zum Kampf]. Uhland 184; Und die Trompete | lassen wir w., | wie zu der Freude, | so zum Verderben. | Das ist ein Stürmen! . . | Mädchen und Burgen | müssen sich geben. G. 11, 39 etc.
d) (veralt.) zweckgemäß geschäftig thätig sein, hantieren: Es hatte wohl geworben mit den Händen sein | Siegfried, der Recke, er hatt’ es wohl vollbracht. Simrock N. 220; Schuf hin und her sich Bahn, | wie Einer, der mit Kräften im Sturme w. kann. 2150 etc.
e) (s. 6a) Gewerbe (s. d. 4; 6) treiben, durch geschäftige Thätigkeit seinen Lebensunterhalt zu gewinnen suchen etc. (ver- altend, vgl. ge-w.): Im Lande wohnen und w. 1. Mos. 34, 21; 10; 42, 34; Stück Esth. 1, 2 etc.; Handelnde und w–de Leute. Möser Osn. 1, 256; Daß sie beiderseits sicher zusammen wandeln, w. und handeln sollten. Stumpf 722a; Der war gar reich ..; | dennoch hört er nicht auf mit W. (s. 6a). Waldis Es. 2, 82 etc.
f) (vgl. e) meton. im Partic. Präs.: (Kanzleistil) Von seinem in hiesigen Landen gelegenen oder w–den Vermögen. Adelung [das zum Gewerbebetrieb dient]; Die von w–den Mitteln fällige[n] Zinsen. Ders. etc. 8) Dazu: Werb-er, -ung, s. u.
Anm. Goth. hvairban, ahd. (h)wërban, mhd. wërben, mit der Grundbed. der Kreisbewegung, des Drehns s. nam. noch Gewerb 1; Wirbel (ahd. hwirbil, mhd. wirbel), Werfel etc., vgl. lat. orbis und danach: sich umthun etc., s. Benecke 3, 722 ff. und das dort Angegebne; Schm. 4, 138; Wackern. Gl. 584 etc., vgl. auch Anm. zu Dorf und werfen. In Betreff der Abwandl. vgl. Anm. zu sterben, verderben, werfen etc. und Sanders Orth. 27, wie auch im Obigen und unter den Zsstzgn einzelne Belege für das veralt. Jmpf.: worben, wurben, wozu der heute gw. Konjunkt. würbe gehört (nur vereinzelt wörbe, wärbe). Vereinzelt mundartl. schwachformig: Es wird gewerbt. Presber Wolk. 107 (vgl. ahd. hwarbjan, mhd. werben); veralt. Nbnf. werfen, s. Schm. 4, 150 und an-w. Außer den unmittelbar vor und nach w. stehnden und den erwähnten Wörtern gehört hierzu auch das veralt. werbe nach Zahlw. = mal (vgl. Kehr 2b; it. volta und Wurf als Bez. einer beim Zählen wiederkehrenden Maßeinheit) etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: (bair.) werbend abspenstig machen: Einem Handwerker die Kundschaft, die bei ihm zu fertigende Arbeit; Einem seine Dienstboten a. etc. Frisch 2, 440c; Schm. etc.
An-:
1) [5] veralt.: Da schickte der Bischof zween seiner Räthe gen Bremen und ließ „anwerfen“, daß man ihm den Mönch schicken wollte. Luther SW. 26, 323 etc.
2) [1] intr.: Um ein Mädchen bei ihren Eltern zur Ehe (Heirath) a.
3) [3; 4] tr.: Jemand zur Reise, zum Reisegefährten, zu einer Spielpartie etc. a.; Ein Wort welches . . der Republik mehr Freunde angeworben hat als die 3farbige Kokarde. Gentz Rev. 141; Durch Wohlthun .. | wirb ihm [Gott] Verehrer an. Gotter 2, 238; Dem Unternehmen | werb’ ich mich an. Tieck Cymb. 3, 4; Als wenn wir ins Wasser gefallen wären, um uns unter die Fische a. zu lassen. A. 1, 19 etc.; Arbeiter für ein Unternehmen; Erdarbeiter für den Chausséēbau a. etc.; Matrosen a. (vgl. Heuer II, Anm. und pressen 1e); Soldaten, Rekruten, Truppen a. etc. und bildl.: Plane, die der Mensch anwirbt und abdankt (s. d. 2). IP. 23, 51. Āūs-: s. auswerfen. Be-:
1) Sich um Etwas b., darum werbend [1] sich bemühn: Daß sich jener junge Krieger um ihre Gunst bewürbe. Gutzkow R. 7, 398; Die sich um jene Stelle für ihre liebenswürdigen Töchter bewürben. König Jer. 3, 147; Ein Sultan, um den sich die feinste Sinnlichkeit umsonst bewirbt. L. 7, 146; Welcher .. sich heftig um meine Mutter bewirbet. Schaiden- reißer 66a [15, 520a]; 68b; Wackern. 3, 224²⁶ etc. (veralt.: Sich noch mehrer anderwärtigen Assistenz zu b. Simplicissimus 1, 572).
2) veralt., mundartl. Anwendungen, z. B.:
a) Sich b. (o. um), sich mühen, sich anstrengen etc., z. B.: Daß etliche [Bienen] storben | von viel zu stätem Flug, | weil’s sich zu gar bew orben. Spee (Wackern. 2, 287²⁵); Weidner 215 etc.; auch: Wollt ihr euch aber hoch b. [Viel thun, Großes erreichen], | so lebt so, daß ihr wohl mögt sterben. Rollenhagen Fr. 231 etc., auch mit abhäng. Satz: Sich b., daß sie fromme Räthe überkommen. Hedion (Grimm) etc. (s. auch d, Schluß).
b) Da Dionysius Einen aus ihnen wollt tödten, Dem bewarbe sein Gesell, eine Zeitlang frisch auf Wiederstellung heim zu ziehen. Franck Chr. 27a, er be-, erwirkte es ihm durch sein Werben [5]; auch: Etwas b., nachsuchen, bitten. Thurneißer Nothgedr. 3, 64 etc.
c) [2] Nach Heiligthum in alle Land b. lassen [Boten schicken etc.]. Luther Br. 2, 136 etc.
d) [7d] Waren die Reiter schon beworben Berlichingen 89, (an)geworben; 235 etc., auch: Einen b., Truppen etc. für ihn werben: Ich befahl Einem . ., daß er mir auch etliche Pferd (s. d. 2h) sollt b. (s. o.) ..; aber, als Derjenige, bei dem er geworben, gefragt: wer ist Der, welchen du bewirbst? etc. Berlichingen 103, auch: Daß sich der Türk bewerbe [rüste], die Kron zu Ungarn gewaltiglich zu überziehen. Reichsabschied 1529 § 16.
e) Er wollt Solches aus der Schrift b. [bewähren]. Waldis Päpstl. 1, 3.
f) Land etc. bauend bestellen: Kein unwegsamer, unbeworbener Wald, sondern wegsam und beworben. Aeg. Tschudi 1, 53b und noch: Der seine Güter selbst bewürbe. W. Att. 2, 2, 38, vgl. [6b] und Feldwerbung. f) Sich zu erhalten, was sie besaßen, und zu bleiben, was sie waren, nicht Neues zu b. Sch. M. 10, 418, sprach- üblicher, aber unbefugt geändert in: er-w. Sch. 1024a (vgl. Herrig 33, 189). (veralt.):
Eīn-:
1) intr.: einkehren: Wer in die große Stadt, die Welt, will werben ein. Logau 2, 116, 88.
2) Er ließ sich beim König e. Rollenhagen Fr. 586, in die Kriegsrolle schreiben [4a], auch refl. = sich insinuieren: Sie warb sich mit guten Worten ein. 513. Er-: durch seine Bemühung, sein Wirken, Thun Etwas zu Eigen machen, z. B.: Jemand erwirbt Etwas; sich Etwas; zuw. auch: Einem Etwas, z. B.: Das Bestreben, Meisterstücke fremder Literatur der unsrigen zu e. G. 22, 119 etc., auch mit sachl. Subj.: Etwas erwirbt unsern Beifall; sich unsern Beifall; Einem unsern Beifall etc., z. B.: Was wir Anfangs mißgeachtet, erwirbt sich nunmehr unsre Schätzung und Neigung. G. 20, 145 etc.; Ruhm und Dank erwürbe dir Das. B. 213b (vgl. erwürbst du dir dadurch); Jhre Aufrichtigkeit erwirbt Jhnen mein ganzes Mitleid. Gotter 3, 38 etc. In der Regel bez. das Obj. etwas Erwünschtes, Erstrebtes oder Strebenswerthes: Güter, Vermögen, Schätze, Kenntnisse, Talente, Ruhm, Ehre, Ansehn, Gunst, Lob, Preis, Dank, ein Verdienst (um Etwas), ein Recht (an oder auf Etwas), den Sieg, ein Königreich, eine Braut, die Schönste e. etc. (s. auch besitzen 5a), doch findet sich auch zuw. in einer Art Jronie: Etwas Schlimmes e., z. B.: Das dienet nicht Gnade zu e., sondern vielmehr Zorn und Ungnade. Jud. 8, 10; Welchen Jammer er erwarb. Simrock N. 2092; Gerne thät ich Das, | so mir es nicht erwürbe der edlen Königin Has. 2118; Kriton erwarb sich den bittersten Undank von seinem Bruder. Thümmel 6, 15, zog ihn sich zu etc.; veraltend auch: Etwas örtlich erreichen, z. B.: Eh sie den Strand erwarben. Simrock Gudr. 869 etc. Wir heben noch hervor:
a) das veralt. Impf.: Das Ansehen, welches sie sich überall erw urben. Möser Osn. 1, 9 etc., wie noch gw. Konjunkt.: Erwürbe (s. o.), z. B.: Daß sie Ruf und Namen | und Lebensglück durch meinen Tod erwürbe. G. 35, 325; 22, 357; H. (Wackern. 4, 403²ē); Platen 3, 27; Ob unter Thränengüssen | ich ein Grab erwurbe. Rückert 1, 348; V. Od. 10, 84 etc., selten: erw ärbe. W. 3, 8 etc.; veralt.: erwörb. Luther SW. 56, 327, auch Rückert Gs.Gd. 1, 205 etc.
b) Etwas ist Einem [= von ihm] zu e. (Rückert Rost. 18b etc.), erworben (Ense D. 2, 62); Vergiß nicht, wie schwer sie dir erworben werden mußte. Sch. 702a etc.
c) das adjekt. Partic. pass.: Statt etwas Angeborenes .. stets etwas Erworbenes. Börne Par. 5, 263; Alle seine erworbnen und angewöhnten Tugenden. Schlegel Dr. 2, 2, 141; Viel erworbene Natur vergönnen Sie mir dieses [eig. einen Widerspruch in sich enthaltende] Wort. Sch. 736b etc.; Das erste selbst erworbene Eigenthum. ABölte Mod.Ch. 2, 118 (s. selbst 1f) etc.; Mit tausend unerworbnen [sich frei einstellenden] Lieblichkeiten. W. 26, 287; An wohl- erworbnen Gaben. Schlegel Gd. 1, 172 etc., mit Fortbild.: Er sieht die theuern, bluttheuren Erworbenheiten der Revolution jetzt mehr als je gefährdet. Heine Lut. 2, 134 etc., vgl.: Erworbenschaft (obrd.). Adelung; Errungenschaft, Erwerb, -nis, -ung etc.
d) Doppelzsstzg.: Diese Schätze erwirbt kein Sterblicher zurück. Gartenl. 10, 807b; Nat.-Z. 16, 522 etc. freiend (s. d. II) werben, gw. nur (vgl. ehebrechen) in Fällen, wo unecht zsgstzte Zeitw. nicht getrennt werden, z. B.: Dessen Vater nicht selbst für seinen Sohn freiwarb. Lewald RothE. 154; Ihr mögt um sie f., wie ihr wollt. V. Sh. 3, 339; F–d. Od. 4, 684 etc. Ge- [7e]: Die kleineren auf dem Lande wohnenden und g–den Menschen. Arndt E. 294; Sie wollte Etwas g. und ein Wirthshaus war das Geeignetste für sie. Auerbach Ed. 234; Wenn ich 100 Gulden habe und damit g. soll. Luther 1, 195b; Der Einfluß der g–den Klassen. vMohl Staatsrecht 1, 37 etc., s. gewerbig (in Formen, wo das Grundw. starke Abwandlung zeigt, wohl nicht leicht vorkommend). konkurrieren: Um Etwas m. Um-, tr.: zum Mittelpunkt des Werbens machen, nam.: eine Pers., um deren Gunst man sich werbend bemüht: Umworben von ausgezeichneten Anbetern. Ense D. 6, 268; Daß er auch zur gröbsten und derbsten Werbung nicht kommt, vielmehr selbst umworben werden mus. Gervinus Sh. 1, 313; 282; 2, 125 etc.; Umworben standst du [von] ausgesuchter Heldenschar. G. 12, 176; 15, 89; 18, 220; 20, 159; Dies U. und Umschmeicheln eines Geistlichen mit steter Huldigung. Gutzkow Z. 3, 46; Daß die andern Männer sie erfolglos umwarben. Lewald Hel. 1, 289; Platen 2, 239; Sch. 533b; V. Od. 1, 249; Die .. dein Weib mit Brautgeschenken um-w. 11, 117; 376 etc.; Vielumworben. 23, 149; Frenzel Gr. 1, 171; PHeyse NN. 3, 325 etc.
Frēī-: Mít-: Vōr-:
1) mit seiner Werbung vorangehn, Ggstz.: nach-w.
2) werbend vor- oder fürsprechen (als Freiwerber): Daß der Professor für ihn vorgesprochen hat. Auerbach V. (61) 79 etc.