Werber
Werberei
werberisch
Werberschaft
werbig
werblich
Werbling
Werbnis
werbsam
Werbschaft
Werbung
Wérb~er, m., –s; uv.:
Jemand, der wirbt, z. B.:
1) veralt., s. werben 6c: Ein gottloser Bote bringt Unglück, aber ein treuer W. ist heilsam. 13, 17. —
2) s. werben 4b: Ich bin der W. und du bist der Freier. 11, 178; Die Zahl der W. [Penelope’s]. 68b; Eurymacho .., welcher .. alle andern W. weit übertrifft. 63a [Freier. Od. 15, 17] etc. —
3) am gewöhnlichsten (s. werben 4a): Einer, der Rekruten anwirbt: 6, 348; 842b etc.; Bringst ja Rekruten mit [für die Räuberbande], einen ganzen Trieb, du trefflicher W. 107a, auch verallgemeint: Von einem auf gelehrte Leute ausgehenden W. 7, 81. — Zsstzg. (s. zu denen mit Vorsilbe die von werben), z. B.: An-: z. B. nach = Braut-W. — Be-: Freundlich reicht | sie dem B. Kalaf Herz und Hand. 6, 256; Wie du vielleicht die B. hinaustreibst. Od. 1, 270 [den Schwarm der Freier. etc.; B. um das Amt; Amts- B. 17, 469 etc. (s. Kandidat) und bes. oft: Mit-B. (s. Konkurrent; Mitwerber), z. B. 22, 44; Der Mit-B. um das Eigenthumsrecht. 33, 167; Dem Liebhaber könnt’ es sogar schmeicheln, einem so wichtigen Mit-B. den Rang abgelaufen zu haben. Gal. 2, 6; 466b; 632b; 24, 23; 34, 112; Einen Mit-B. um das Mädchen. Luc. 4, 54; 6, 106 etc. — Brāūt-: Frei-W. (s. d.), vgl. Ehe-W. — Fálsch- [3]: der für eine falsche Fahne wirbt: Als Waffenhehler, Aufwiegler und F. ergriffen. SoldKr. 20. — Frēī-: (s. Brgut-W., Freiersmann) Einer, der freiwirbt (s. d.): 1) gw. für einen Andern [1]: Der Sperber, | des Bräutigams F. (s. Gspr. 99); Handeln die Eltern mit den F–n als Gevollmächtigten um die Mitgabe. Reis. 318a; DQ. 1, 286 u. o.; mundartl. auch (s. Freiersmann 1): Freis-W. 2, 291. — 2) für sich (Freier): Sie spottet alle ihre F. von sich weg. Viel Lärm 2, 1. — Frīēdens- [1]: (veralt.) Karthago wußte keinen geschicktern F. als den gefangenen Regulus nach Rom zu schicken. A. 1, 771, s. Friedwerbung. — Ge-: ein Gewerbender (s. d.). — Glāūbens-: Proselytenmacher. — Mít-: (s. Mitbewerber und Vor-W.) 12, 30; 27, 139; Der bald über alle seine M. den Rang davontrug. K. 1, 272; Er bekam einen M., der ihm die meisten Schüler abspannte. Pr. 3, 155; 795b; Dr. 2, 2, 265; M. um der jüngern Tochter Gunst. 8, 239; 8, 29; 22, 135; 23, 302 etc. — Nāch-: s. Ggstz. Vor-W. — Vōr-: Einer, der Einem in der Bewerbung um etwas zu Erringendes, einen Preis etc. vorangegangen: Alle Vor- und Mit-W. 39, 131; Die V. . . Den Mit-W–n. .Die Nach-W. 132 etc. —
~erēī, f.; –en: das Treiben eines Werbers (s. d., nam. 3), in verächtl. Sinn, so z. B.: Falsch-W.; Minister Abel und Genossen haben zum Nachtheil der protestantischen Kirche die Glaubens- W. in schreiender Weise begünstigt. 11, 166. —
~erisch, a.: in der Weise eines Werbers und: solcher gemäß, z. B.: Braut-w. Jos. 103; Frei-w. etc. —
~erschaft, f.; –en: (selten) eine Gesammtheit von Werbern, oder: das Werber-sein etc., nam. in Zsstzg.: Mit-W., Konkurrenz. —
~ig, a.: in Zsstzg.: Ge-: (s. gewerben) betriebsam etc.: Du hast eine g–e, gescheite Frau. Ed. 249 etc.; England mit seiner .. freien G–keit [Industrie]. 8, 331 etc.; schwzr. auch: Er ist . . | gewirbig, zum Gewinn war nie ein Weg verächtlich. 125; G. 401, mit dem Abstr.: G’wirbigi, f.: „Tüchtigkeit und Wille zum G’werben, Schaffen.“ ebd. —
~lich, a.: in Zsstzg., z. B.: Er-:
1) erwerbbar: Alles durch den Krieg e–e oder erhaltbare äußere Mein und Dein. Rechtsl. 257. —
2) auf den Erwerb gerichtet, ihm gemäß etc. (s. ge-w.): Durch Aus- übung irgend einer e–en Thätigkeit. 12, 600a; Der industriöse und e–e Sinn. A. 2, 410 etc. — Ge-: dem Gewerb (s. d. 6), der Industrie angehörig, gemäß, darauf bezüglich etc.: (44) 2051b; M. 57; Die Frage der g–en und wirthschaftlichen Existenz. 17, 335; 13, 194b; 13, 55; Mit dieser g–en Geschicklichkeit. E. 1, 253; Auf den öffentlichen Markt des g–en Lebens getreten. 12, 271; Die Photographie mit Meisterschaft g. pflegen. etc.; Eine Sammlung erlesener kunst-g–er Erzeugnisse. 17, 297. —
~ling, m., –(e)s; –e: W., An- W., ein Angeworbner (s. Rekrut). —
~nis, n., –ses; –se: in Zsstzg.: Er-: das Erworbne (s. Erwerb, -ung): Besitzthümer und E–se. 4, 300; 24, 14; Ein historisches E. Lut. 2, 70; Eine Frucht der Erfahrung und ein E. der reifern Jahre. Vat. 2, 174; 169; W. 4, 87; Ferd. 3, 178; Ein mit edlem Blut theuer erkauftes E. Dr. 2, 2, 362 etc.; Auktions-E–se. 27, 112 etc. — Ge-: (veralt.) = Gewerbe 6, z. B.: Alle Land, | die Kaufmannschatz und G. hand [haben]. 143¹⁵⁴. —
~sam, a.: auf Er- und Gewerb (s. d. 6) gerichtet etc., z. B.:’ In der Schweiz und dem w–en England. 2, 39; Was doch wenden wir lang auf w–e Kunst und Erfindung | unsern Geist, nachgierend dem stets anwachsenden Wohlstand? Bion 5, 11 etc., häufiger Zsstzg. (nam. Ge-w.): Be-: Der reichen, b–en Nation. Ph. 10, 110 etc. — Er-: E. (Etwas zu erwerben geschickt) hat der Übersetzer von York’s Reisen eingeführt. z. 1, 190 Die e–en Schweizer. A. 2, 39; Zum e–en Fleiß die Nachbarschaft zu ermuntern. 1, 66; Mus. 1, VIII etc.; Geld-e. Ar. 2, 237 etc. — Ge-: G–e Städte. Reis. 288b; 49a etc.; G–keit und Wohlstand. E. 1, 191 etc. —
~schaft, f.; –en-: Ge-: eine Gesammtheit von Gewerbgenossen und der Betrieb derselben: Die Weber. Es ist erstaunlich, wie sehr sich diese G. .. verbreitet hat. 3, 131 etc. —
~ung, f.; –en; –s-: das Werben (s. d.), z. B.:
1) veralt. (s. werben 6c; 7c): Euren Brief sammt der mündlichen W. eures Geschickten [Boten]. 6, 116a; Dieweil aber König Albrecht auch in W. [Unterhandlung] gestanden, diese Herrschaften zu kaufen. 705b etc. —
2) (s. werben 7a) Ob eure W. . . vor das Ohr der Fürstin gebracht werden darf. DW. 75; Sh. 1, 313 etc. —
3) (s. werben 7b) 1, 101; War der siebenjährige Krieg ausgebrochen und die W–en gingen stark. 711a; Haml. 1, 2 u. o. — Zsstzgn (vgl. zu denen mit Vors. die von werben), z. B.: An-:
1) (s. anwerben 2; Braut-, Frei-W.) Eine A. für Einen 2, 191), eine förmliche NSch. 10, 341), völlige 1, 241) A. thun; Daß mein Sohn bei ihrem hohen Vater durch mich unterthänigste A. thun lässt. . . Bei dieser Frei-W. V. 1, 214 etc.; Offne D. 5, 302), schriftliche Ph. 4, 158) A.; Deiner A. ums Fräulein. 114a; Das Fräulein hat meinem Prinzen auf seine A. eine abschlägige Antwort gegeben. Pr. 10, 53; Seine A. zurücknehmen. 1, 480 etc.; Der Hofrath verlangte Ihre und Ihres Bruders A. Btr. 1, 1, 5, daß Sie Beide als Freiwerber um die Tochter anhielten etc. —
2) (s. anwerben 3) Die freie A. ist der natürliche Weg zur Gewinnung einer Flottenbemannung. 12, 11 etc.; Matrosen-, Rekruten-, Soldaten-, Truppen-A.; Zwangs-A., s. pressen. — Be-: B. um Glückseligkeit. 4, 229 ff.; Bei seiner B. um die Kaiserwürde. 901a etc.; ohne um, nam. [2]: Adelaīde, reich durch den Tod ihres Bruders, ist vielen B–en ausgesetzt. 32, 177; Gudr. 659; Od. 2, 51 etc.; Gunst-B. 8, 66; Kriegs-B. Wend. 86b; Mit-B.; Bei Preis-B–en. 21, 160; Da muß freie Wett-B. bestehen zwischen allen Nationen. 11, 389 etc. — Brāūt-: (s. An-W. 1) 415b etc. — Er-: (vergl. Erwerb, -nis) Das hätte dich auf die E. [das Erwerben] eifriger, auf die Erhaltung aufmerksamer gemacht. 9, 284 etc.; Auch diese E–en [das Erworbne] vertheilte er. 1012b; 1033b etc.; Gebiets-E–en. 17, 539; Die Wieder-E. dieser Provinz. 13, 134 etc. — Féld-: (vergl. bewerben 2e) 2b, Feldbestellung. — Frēī-: s. An-W. 1. — Frīēd-: (s. Friedenswerber) Kriegsb. 1, 178a. — Hēū-: s. werben 6b. — Līēbes-: das Werben um Liebe: 47b; Die zudringliche L. Mer. 315; 8, 239 etc. — Rōhr-: s. werben 6b etc.
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