weislich
Weisling
Weisthum
Wēīs~lich, a.:
1) auf weise Art, mit gutem Bedacht etc. — zumeist adv. (s. Br. 367a): Theorieen, die uns w. der Meister gelehrt. 1, 289; Damit sie es w. vertheilte. 5, 16; 46; 13, 273; 18, 245; W. und klüglich die besten Voranstalten getroffen. 25, 101 etc.; auch als Ew.: Der sich zum w–en Sprunge bereitet. 5, 65; Ein uralt, w. Ding. 35, 406 etc. — 2) in Zsstzg. entsprechend denen von weisen (vgl. weisbar). — Zsstzg. z. B.: Áb- [2]:
1) eine Abweisung, einen Abschlag in sich enthaltend, abschlägig: Die Abweisung des Ansuchens. .. Diese a–e Erledigung. f. 5, 337; A. beschieden. 11, 166 etc. —
2) so beschaffen, daß man es gern von sich abweist, selten wie Ggstz. mitnehmlich (s. d.). —
3) so beschaffen, daß es sich abweisen lässt, nam. im Ggstz.: Langsam die un- a–en Resultate gezogen. gB. 2, 99; Der un-a–e, unabspeisliche [Bettler]. Mak. 2, 31 etc.; Die Un- a–keit dieser Forderung etc. — Be- [2]: so beschaffen, daß es als Beweis dienen kann, ein Beweis ist (vgl. er-w.): Eine Belohnung auf die b–e Angabe des Thäters zu setzen. T. 2, 249; B. zu zeigen, was etc. Br. 1, 62; 2, 154a; Solches will ich mit Wenigem b. machen [beweisen]. 42; 797; Beispiele . ., die verständlich, b. und unwiderleglich sind. TQ. 1, 291 etc.; Nicht allein B–keiten (argumentabilia) so zu reden, sondern auch Beileglichkeiten (praedicabilia). 1, 379; Un-b. — Er- [2]: sich erweisen lassend: Daß die von dem jüd. Volke verübten Diebereien in Ägypten .. keinesweges eine Dispensation Gottes vom 7ten Gebote e. machen. 1, 241; Etwas nicht völlig E–es. 3, 33³⁵); E. falsch. 11, 535 (s. erweisen 1a); Der rechte Ring war nicht | e., fast so un-e., als | uns jetzt der rechte Glaube. Nath. 3, 7; E–er-maßen. 4, 5; 8, 180 etc.; Von der Wahrheit und E–keit der Physiognomie. 1, 2, 561 etc.; Un-e. Jt. 2, 143; 6, 305 etc.; Un- E–keit. 11, 541 (s. erweisen 1a); 758a etc. — Hōch- [1]: H. .. sagt Vater Silen. 157. — Nāch-: nachweisbar (s. d.). — Nās-: s. naseweis. — Un- [1]: 1. 26, 21 etc.; 9, 122; 10, 24 etc. — Ver- [2] (veralt.):
1) einen Verweis verdienend: Ros. 47b; Eine solche schändliche und hoch-v–e Ubelthat. 72b; Fr. 8 etc. —
2) verweisend, tadelnd: Durch Schelten und v–e(n) Worte(n). Ros. 42; Da er ihm ver-w. zuschreibt, er etc. 3, 658³⁰ Einem ward ver-w. vorgehalten, daß etc. 2, 55. — Wōhl- [1]: mit wohlerwognem Bedacht: Seine Mitschuld hat er w. verschwiegen etc. —
~ling, m., –(e)s; –e: ein After- oder Dünkel-Weiser, z. B.: All-W–e. V. XIX; Verdrehungskunst der neuern Staats-W–e. ebd. etc. —
~thum, n., (m.), –(e)s; -thümer: (ältre Rechtsspr., s. weisen 1f): die Rechtsweisung etc. (s. 2066 ff. und Weisthümer. Gött. 1840 ff.); Daß die Weisthümer am Rheinstrom ganz das Nämliche seien, was in Westfalen Bauernsprache [s. Sprache 7a] genannt werde, ist nicht ganz richtig. Priv. 13; Weil er keine Urtheile zu weisen, sondern nur die Weisthümer eingeborner, redlicher und weiser [s. d. 1] Männer zu bestätigen habe. Osn. 1, 220 etc. — Zsstzg.: Be-:
1) Weisthum. Weisth. 3, 746 etc. —
2) Beweis, Beweisstück etc., z. B. masc.: Er führet dieses Exempel .. für einen B. an. 4, 17²⁸); 9, 378; 6; 806; Auf welchen B. denn mich stützend? Ar. 1, 181 etc., vgl. (ohne erkennbares Geschl.) Zum B. 9, 103 etc.; 1035; B. ablegen, daß. 3, 274; 263 etc.; Mz.: Der Priester greift den Talmudisten mit theologischen Beweisthümern an. B. 2, 364; 27, 196; Desto herrlichere Beweisthümer geben sie [die Pers.] ab, den Nutzen der Beredtsamkeit darzuthun. Redek. 9; Br. 1, 68; 3, 45³⁵); 8, 173; 14, 16; Die Beweisthümer für das Dasein Gottes. Verm. 1, 73; 3, 110; Überführende Beweisthümer von dem Dasein [Gottes]. SW. 1, 163; 221 etc.; 13, 598; Morg. 218 ff.; 13, 93; Att. 1, 1, 19 etc.; ugw.: Kräftige Beweisthüm e. 16 etc. Dazu: Da sie [die Philosophen] noch Aner waren und beweisthümelten. auf tadelhafte Weise demonstrierten etc. (s.
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