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Weisen
II. Wēīsen, wies; gewiesen:
tr.; intr. (haben) und refl.:
1) (s. I 3):
a) (nur noch mundartl.) anfassend leiten, lenken, führen: Die Mutter weist das Kind am Weis- (oder Gängel-)Band; Der Reiter weist sein Roß etc. Schm. 4, 178; Stalder. Gw.: das Wohin, den einzuschlagenden Weg, die Richtung zeigend bestimmen, angeben, z. B.: (vgl. g; h) Einen oder Etwas wohin w., eig. und übertr., z. B.: Je, wohin Einen sein Marschzettel weist. Spindler V. 3, 42; Eig. gerathen wir dadurch ganz ins Stecken und werden um Nichts weiter gebracht, nicht einmal weiter gewiesen. G. 38, 93 etc.; bes. mit abhäng. Präpos. (alphab.): Einen gleich an (oder vor) die rechte Schmiede; ihn mit seiner Bitte an die Behörde w.; Nach allen Seiten hin war ich an die Natur gewiesen. G. 22, 231; Sch.914a; An die ich von Wien aus wegen meiner 5 Dreier gewiesen bin. Seume Sp. 202 (s. an-w.); Einen auf den rechten, auf einen falschen Weg w.; Wie wir Menschen in allem Praktischen auf ein gewisses Mittlere gewiesen sind. G. 40, 263; Gott hat’s auf den Mann Alles gesetzt, Alles geweiset etc. Luther 8, 120b; Wo wir solch groß Blut und Mord nicht mit ernstem Zetergeschrei von [s. unten] uns weiseten auf den Heinzen. SW. 26, 70 etc.; Des Unbenehmens halber | .. weis’ ich euch aus meinen Landen. H. Cid 39; Einen aus der Stadt, einen Schüler aus der Klasse (Schule) w. (s. aus-, ver-w.); Dieser Bediente habe diesen anscheinenden Bettler in ein schlechtes Loch unter der Treppe gewiesen. G. 14, 223; Weise ich euch in euer Gewissen, welches am besten fühlet, was Recht und Unrecht ist. Luther 6, 318b; Daß S. Petrus in die Possession geweiset ist. 8, 223a; Das irdische Gestirn hat meinen hohen Geist | in dieses enge Meer der Eitelkeit geweist. Opitz 1, 228; Wer soll uns in den Tann | nach dem Wilde w.? Simrock N. 872 etc. (s. ein-w.); Etwas von der Hand (s. d. 6p, z. B. Kurz Weihn. 13), vön sich (L. Nath. 4, 1; FSchlegel Flor. 72) w.; Daß er sie von sich weisete und nicht hören wollte. Luther SW. 63, 94; Damit würden eure Kinder unsere Kinder von der Furcht des Herrn w. Jos. 22, 25 ūuf einen falschen Weg, sie davon abwendig machen] etc. (s. weg-w. I); Ihn durch Vorwürfe zur Gebühr w. W. 33, 39; Weise jetzt deine Neugier zur Ruhe. Thümmel 3, 13 etc., bes. auch (s. Recht II 5): Die Verirrten zurecht w. G. 10, 52; Wo alberne Thoren beschämt, zurecht gewiesen (vgl. 2) oder betrogen werden. 19, 233; Daß ein gebildeter Franzose mich nicht mehr höflich zurecht-w., sondern gradezu tadeln und schulmeistern mußte. 22, 39; Ders. (B. 474a); Nicht weniger ließen sich von der Schaubühne aus die Meinungen der Nation über Regierung etc. .. zurecht w. Sch. 705a; Dabei ward .. Ernesti zurecht gewiesen. V. Ant. 2, 224 (vgl. 2). Dazu: Zurecht- (Thümmel 2, 213) oder Recht- (Dünzer H. 3, 211) Weisung, die Hinweisung auf das Rechte; und dann auch: Daß der stolze Römer die wirksamste Zurechtweisung gefunden. Heine 5, 74, die gebührende Demüthigung seines Stolzes etc. c) (s. b, Schluß und
2) Einen w. zuw. = durch Erinnerung, Ermahnung zurecht oder auf den rechten Weg w., z. B.: Reden, die mich .. oft geweist und getröstet haben. Mathestus Lthr. 141b (vgl. unter-w.) etc.; bes.: Sich w. lassen, zurecht w–de Belehrung annehmen, z. B. G. 34, 308; L. Nath. 4, 4; Sch. 110b; 357b; Wackern. 3, 740¹¹ etc., s. ver-w. 4a. d) (vgl. b) Einem den Weg etc. w., z. B.: Indem er den Schriftstellern die rechten Wege wies. G. 29, 340; Du weisest mir eine Thür (s.d. 1c), da kein Weg ist. Luther 6, 479a; Den Weg soll dir mein Amor selber w. W. 10, 48; Der wies ihnen die Straße ins Östreicher Land. Simrock N. 1269 (vgl. 1526 und: Wer zeigt nun dem Gesinde die Wege durch das Land? 1534), im Urtert mit doppeltem Acc.: Der wisete si die strâze etc., vgl.: Der Kaiser weist sie manchen Pfad, | wo sich viel Wilds verborgen hat. Ders. (Echtermeyer 83) und verschmelzend weg-w. (s. d. II). Jronisch: Einem die Wege (s. d. 9), die Thüre (s. d. 1c) w., barsch etc. ihn gehn heißen. e) (s. d) pass. Partic. in einigen Wendungen = fest bestimmt, in Ordnung etc., z. B.: Das Vieh hak sein ihm gewiesenes Futter, es lüstert nicht nach anderem. Immermann M. 1, 365 etc.; Auf gewiesenem Wege kam das Meer wogend etc. Görres V. 132; Wenn ich hier nicht gefehlt habe, so ist mir für das Andere wenig bange, was seine gewiesenen Wege hat. Zelter 1, 394 etc. und mundartl. (s. Schm. 4, 178): Hat es damit seine „geweißten“ Wege, daß Ihre 5 Epigrammata noch ungedruckt sind. L. 13, 441 (Reiske). f) (s. I Weis) kund thun, machen; verkünden (s. Schm.), nam. in der ältern Rechtsspr. (vgl. schöpfen 5; Haltaus 2061 ff.; Weisthum), z. B.: Wiesen das Recht in seinem Gödinge. Möser Osn. 1, 249; Wenn diese ihm dahin zu Recht w., daß er sein Schwein krampfen soll, so hat er die Beruhigung zum Voraus, daß sich mit ihm Alle, so dieses Recht w., in einem gleichen Falle befinden. . . Die bestellten Urtheilweiser etc. Ph. 1, 302; 3, 90; [Damals] hatten die Hohenpriester .. die Urtheilweisung . ., des Kaisers Richter die Bestätigung .. des von ihnen gewiesenen Urtheils. .. Die Urtheilweiser sagten: „Wir haben ein Gesetz etc.“ .. Dieses ist die Sprache der Schöpfen [s. Schöff]. 4, 141; Osn. 1, 220; Habe ich euch nicht nach richtigem Freistuhlsrecht und Königsbann vermaledeiet und euch gewiesen echtlos, rechtlos, friedelos etc.? Immermann M. 3, 13 (s. Haltaus 1913 und ver-w.
3) etc.; vgl. auch: Klaudian hat leider recht „geweißt“, | daß Huld und Majestät .. niemals lange Zeit allhier beisammen bleibe. Leibnitz 1, 436 etc., vgl. i. g) (vgl. b; h) Etwas weist wohin, ohne Obj., hat die angegebne Richtung; zeigt (übertr.: deutet) dahin, z. B.: Die Magnetnadel weist nach Norden; Ein Wegweiser, dessen einer Arm nach Strelitz, der andre nach Brandenburg weist; Der Zeiger der Uhr meton.: die Uhr weist auf 12 etc.; seltner: Meine Fenster wiesen [gingen, sahen] auf einen Garten. Sch. 745b etc. (s. hin-w. Thümmel); übertr.: Das gleiche Zeichen weist [deutet] auf gleiche Pflicht. 416b; Die Sprache des Gedichts weist auf eine spätre Zeit (hin) etc., auch (im eig. Sinn) ohne Wohin, z. B.: Die Uhr, der Zeiger weist richtig, falsch; Recht-, miß-w–der (s. d.) Kours (s. d. 1). h) (vgl. b; g) Jemand weist wohin (ohne Obj.), zeigt dahin, um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken: Mit Fingern auf Jemand w.; Der noch vor Gottes Sternen auf seine Sternchen weist. Herwegh 1, 11; Unser großer Lehrer .. hat mit dem einen Worte .. deutlich genug darauf gewinket und gewiesen. H. (Wackern. 4, 449¹³); Der Gebrauch der Bänkelsänger, den Inhalt ihrer Lieder malen zu lassen und darauf zu w. L. 11, 155 etc., auch mit hinzutretendem persönl. Dat. (versch. b), z. B.: Einem oder Einen aufs Rathhaus, zum Bürgermeister w., Jenes: dem des Wegs Unkundigen den Weg angeben; Dies: ihn dorthin gehn heißen oder (s. hin-w.) ihn wirklich hinführen, hinbringen; Minos wies die Jünglinge ins Labyrinth, aus dem Theseus ihnen mittels des Ariadnefadens [heraus, oder: den Ausweg] wies; Daß hier kein Klügler widerspreche! . . Ich weis’: ihm auf die See [deute ihm auf diese als Beispiel, als Beleg]. Alxinger D. 19 etc. i) Etwas; Einem Etwas w. etc., zeigen (s. d.), sehen lassen, kundthun etc. (vgl. f–h), sehr gw., z. B.: Der Teufel .. „weiset“ [wies in neuernden Ausg.; zeigte. Eß] ihm alle Reiche der ganzen Welt. Luk. 4, 5; Wenn ihnen von Kennern die Fehler gewiesen werden. Garve Pfl. 1, 78; Der Vater mit Unrecht | hat dem empfindl. Knaben den Tod im Tode gewiesen. G. 5, 82; Wenn ihr’s so fortlaufen lasst, wird man’s euch bald anders w. 9, 166 (vgl. aufspielen 1); Das haben uns die Medicis gelehrt, | Das haben uns die Päpste selbst gewiesen. 13, 207; Ich wies Diesem, wie man meine schönen Münzen verschändet hatte. 28, 175; Hier sei es genug, den allgemeinen Begriff davon angezeigt und die Übereinstimmung der Natur an einigen Beispielen [nach-]gewiesen zu haben. 36, 45 = zur Anschauung gebracht; JGJacobi 3, 136; Hallunke! Dir weis’ ich noch einmal . . | die Zähne [s. d.]! HKleist Kr. 72; Ein Zeigefisger, der schon sinkt, | ein Nickkopf weist dir kaum, | was man begonnen (vgl. h). EKleist 1, 56; Alles wies, das etc. Lichtwer 128 (= Dies zeigte klar, daß etc. Ramler F. 3, 358); Willst du mir Christum w. (vgl. f) und sein Wort lehren. Luther 8, 307b; Welches er euch ge- weiset und euch darauf geleitet hat. 277a; Weisete. SW. 61, 104; Kann sich nicht auf den öffentlichen Spaziergängen zeigen, ohne mit Fingern gewiesen zu werden. Möser Ph. 3, 10 (vgl. f; auch Nicolai 1, 191); Weise mir einen bösen Buben, den das Podagra nicht fromm gemacht. Moscherosch Gs. 4, 531 = du kannst mir keinen w.; Der in seinen ersten Universitätsjahren .. dem Justinian Schnitzer [nach-]wies. Rabner 4, 228; So hat er doch wenigstens in diesen Briefen gewiesen [es erhellt aus ihnen], wie sehr etc. JGSchlosser Plat. XXIX; Der Knabe hier, der Ihrer Majestät | sein glattes Mädchengesicht zu w. | gelüsten sich lässt. W. 15, 229; 22, 127; Paris das Schulterblatt [s. d.] zu w. 20, 245; Der Tag begann, die Stirne (s. d. 3a) kaum zu w. 10, 6; Ein Weiser . ., | der, wie man leben soll, in seinem Leben wies [ein Beispiel gab]. 25, 65 etc. k) (s. i) refl. = sich zeigen (s. d.), z. B.: Sein Geist | sich nicht auf der Wachtparade weist. Sch. 322a; Wie er’s handhabte und genoß, | Das wird sich in der Folge w. [das wird sie lehren]. W. 11, 68 etc. [Da sie] nicht sehr geneigt sich wies. 15, 176; Als Amadis | sich .. um sie bekümmert wies. 161; Wie gastfrei jederzeit er Freunden sich geweist. Mühlpforth H. 156; Sich als ein recht vollzähliger [oder: als einen recht vollzähligen, s. Herrig 20, 66] Mann dem Volk zu w. Spindler V. 4, 59 etc., s. er-, be-w. l) Dazu: Weiser, Weisung (s. u.). 2) (s. 1c) zurecht-w–d tadeln (s. Benecke 3, 781b; weise I Anm. und ver-w. 4), selten (s. weißßen, verweißen. Schm. 4, 181 ff.) z. B.: Erinnerungen: Zu Zitronen braucht man Zucker: w. mag man, nicht ver-w. Logau (L. 5, 222); Ich muß euch w. vor der Landsgemeinde, | daß ihr mit heft’gem Sinn den Frieden stört. Sch. 531a; Sich w. lassen, s. 1c. Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) von sich weisen, zurück-w. etc. Auerbach Leb. 1, 296; Er wies sie mit aller Rauheit seiner bittern Natur ab. Brachvogel Feb. 3, 106; Der furchtsame Hase hat sich auch so a. lassen. Forster Br. 2, 194; Thut sie fremd und kühl, | weist ab sein Werben. Freiligrath Ven. 24; Wenn er kommt, weis’ ihn ab! ich bin krank. G. 9, 56; Mißwollende von der Seite seiner geliebten Ruhenden ab-zu-w. und zu entfernen. 15, 154; Mittelglieder, Dasjenige zu verbinden, was sich einander abweist. 41; 288; 18, 139; Günther 540; Unbescheidene Frager auf eine scherzhafte Art damit ab-zu-w. (vgl. 2). Musäus Ph. 1, 142; Ich wies sie . . mit ihren Siebensachen | ein wenig stolz und zornig ab. Nicolai 4, 125; Rückert Erb. 1, 40; Einige [Beschwerden] wurden mit List abgewiesen. Sch. 796a; 418b; W. 9, 273; 11, 128; Sein .. Geschenk a. Luc. 6, 320 etc.
2) (s. 1) Einen mit einer Summe, mit Geld etc. a., abfinden. Luther Tischr. 313b; Wagner Kind 70 etc.
3) (veralt.) von dem rechten Wege weisen, ablenken. Keisersberg Schaf. 157a; Parad. 224b etc., s. 6b.
4) mundartl. in techn. Anwendung (s. Schm.):
a) Barbiermesser a., abziehn.
b) Ein Stück Bauholz a., das zu behaunde abschnüren (s. d. 3); durch die Schnur weisen (bezeichnen), wieviel abgehaun werden soll. Dazu:
5) Abweiser:
a) Jemand, der und insofern er Einen oder Etwas abweist (1).
b) Etwas, das und insofern es der bisherigen Richtung einen andern Lauf giebt, z. B. = Buhne (s. d. 1); Die Leipziger Schlacht ist anzusehen wie ein Abweiser, der den Weltbegebenheiten einen ganz andern Strom und Lauf giebt. Hebel 3, 376; [Der Wind] stößt bald wieder auf neue Abweiser. Tschudi Th. 18 etc.; auch = Abweisstein (s. d.) etc.
6) Abweisung:
a) (s. 1) der Abweis (s. d.): Ein langes Gesicht machen bei Abweisung des Verlangten. Kant Anthr. 280; Höfliche Abweisung Eine m[gw.: Eine s], der eine Abtei begehrt. Zinkgräf 1, 337 etc.
b) (s. 3) Abweisung der Flügel (s. d. 2m), d. h. der kleinen Windfahnen am Top der Masten: die durch die Bewegung des Schiffs verursachte Ablenkung von der wahren Windrichtung, s. Bobrik 8a.
Án-:
1) [1a]vgl. 2: (Landw.) Hopfen stängeln und a., anleiten (s. d. 2).
2) [1b]Einen a., vgl. anleiten, instruieren etc.:
a) ohne abhäng. Vhe: Eine der vielen . . Aufwärterinnen, die mich anwies. Thümmel 7, 38, die mich im Gasthaus auf das mir bestimmte oder angewiesne (s. 3) Zimmer führte etc.; Jch spielte, wie er mich anwies. G. 16, 314; Er that, wie ihn Danischmend angewiesen. W. 9, 274 etc.
b) mit abhäng. Satz: Freundlich wies er mich an, worum es zu thun. G. 18, 330; So haben Sie mich nur an-zu-w., an welchem Orte Ihnen die künftige Zahlung geleistet werden solle. Hackländer DSt. 4, . . etc. (vgl. mit persönl. Dat., s. 3) und bes. mit Infin. und zu: Alle sind angewiesen, dich zu schützen. G. 13, .. etc.
c) mit Angabe des Wohin, z. B.: Das Schöne; dahin ist der Künstler angewiesen. 29, 391 etc. und bes. mit abhäng. Präpos. (alphab.): Einen mit einer Geldfordrung, mit einer Summe an Jemand a., von dem er sie erheben soll; Jetzt ist schon ein werdendes Leben an meine Verwesung angewiesen. Sch. 740a; An Diesen wurde die Herzogin als an ein untrügliches Orakel .. angewiesen. 797b etc.: Nur auf freies Denken .. angewiesen, soll er nachdenken. Börne 1, 389; Wir find angewiesen, | .. die Weiber auf die Thoren, | die Männer auf die Narren. G. 8, 238; Nur angewiesen auf einen Pflichttheil der öffentlichen Achtung. Gutzkow R. 6, 361 etc.; Er sandte Juda vor ihm hin zu Joseph, daß er ihn anwieset[e] zu Gosen. 1. Mos. 46, 28, ihm dort seinen Wohn- ort anwiese (s. 3), vgl.: Daß er ihm [Drckf.?] anweise nach Goschem. Mendelssohn; bes. aber: Einen zu etwas zu Thundem a., z. B.: Die Arbeiter zur Arbeit oder (s. 3): ihnen die Arbeit a.; Zöglinge zum Fleiß, zur Sitte, Tugend, zum Guten a. etc.
3) Einem Etwas a., bestimmend Anordnungen treffen, daß ihm Dies werde, zu Theil werde, z. B.: Einem Gast ein Zimmer; einem Arbeiter seine Arbeit; Holz-Hauern oder -Käufern das zu fällende Holz; Einem Geld a., z. B. aus der Privatschatulle oder auf die Staatskasse; auf Einen, der es auszahlen soll etc.; Einem einen Wirkungskreis, eine Thätigkeit, einen Beruf, seine Richtung a. etc., auch: dem Fluß seine Richtung, seinen Lauf a. etc.; auch ohne persönl. Dat.: Holz a.; Geld auf Einen a. etc.; Da verloren diese Fürsten den ausgezeichneten Platz, den ihnen Schmeichelei .. in den Jahrbüchern der Welt an-zu-w. gedachte. G. 27, 451; An Pfründen und Einkünften, die ihnen auf Klöster und sonstige geistliche Besitzungen .. angewiesen waren. 33, 326; [Flaschen Weins,] die ich dem Pater auf den Gastwirth .. angewiesen. Thümmel 6, 43; Wo die Nothwendigkeit selbst einem Jeden seine Rolle anweist. W. 8, 116; 12, 107 etc. Dazu:
4) Anweisung:
a) das A. und, wo dies (s. 3) durch eine Schrift geschieht, auch diese, z. B.: Er gab ihm Anweisung (s. 2 = Instruktion), wie er sich .. von der Treulosigkeit seines Weibes überzeugen könnte. W. 9, 270; Das Komité, von dem man Anweisungen nahm. Gneist Pol. 10 etc.; ferner (s. 3): Danke schönstens für diese Bekanntschaft und bitte gelegentlich um ähnliche An- und Zuweisungen. G. Reinh. 134 etc., bes.: Ich übermache dir eine in Cyrene zahlbare Anweisung auf 3000 Drachmen. W. 23, 310 etc. (s. MPöhls Wechs. 35); bildl.: Vhe, auf welche Natur und Geschichte ihre großen Anweisungen ausstellen. Ense D. 5, 270; Kant 2, 203; 456 etc.; Geld- (Sch. G. 2, 268), Holz-, Land- (Wackern. 4, 1334⁴), Zahlungs-Anweisungen etc.
b) (Bergb.) Das Erz hat gute Anweisung, man darf sich guten Ertrag versprechen, s. Adelung.
5) Anweiser: ein A–der, z. B. (s. 2): Seinen Räthen und Anweiseren. Stumpf 544a etc.; Der Anweiser (s. d.) des Holzes, Geldes etc. Āūf-:
1) Etwas weisend (zeigend) producieren (dar-w.): So überzeugend ihnen auch der Alte die Zeichen eines undenklichen Alterthums daran aufwies. Novalis 1, 73 etc.; Etwas a. können (Möser Ph. 1, 363; Sch. 149b etc.), auf-zu-w. haben (G. 19, 54; Guhl 2, 210; Stahr Rep. 3, 25; W. 11, 68) etc.; Die Aufweisung (oder der Aufweis) des Geldes etc.
2) (schwzr.) Einen a., aufhetzen; Sie weiseten einander auf. Gotthelf U. 2, 291; 123; Sch. 347; Aeg. Tschudi 1, 234; Aufweiser; Aufweisung, auch: Der Aufweis. Stalder. Āūs-:
1) [1b] Einen a., aus der Stadt, dem Land etc., ihm den Aufenthalt dort wehrend, ihn gehn heißen (s. ver-w.); Dann kommen die Rechtsgelehrten zur Nebenthür wieder herein, wann ihr sie durch die große ausgewiesen. Möser Ph. 3, 273 etc.; Die Ausweisungen. 2) weisend ergeben, kund thun (s. er-w.), z. B.:
a) Wie die leeren eisernen Spitzen auswiesen. G. 20, 177; Bis daß es [das Propheceite] der Event und das Werk ausweist. Luther SW. 61, 367; Soviel mein Vermögen ausweisete [ergab; in meinen Kräften stand]. Schaidenreißer 61a; Die Fortsetzung wird es a., wie etc. Sch. 751b etc.
b) refl.: Wie sich nachher (Tieck DQ. 1, 21), nach der Hand (Forster R. 1, 304) auswies; Etwas weist sich als unerreichbar und unmöglich aus. Görres V. 37 etc.; Sich als Ihren Herrn Bruder (Tieck NK. 2, 22) oder: als Ihr Bruder a. etc.
c) Nach Ausweisung der Konstanzer Chroniken. Stumpf 392b etc., s. Ausweis. 3) mundartl., veralt.:
a) [1f] Ein Urtheil a.; Ausweisung des Urtheils, Rechts etc.; auch: Kann Niemand doch dein ..Lob | .. genug a. [verkünden]. Weckherlin 369.
b) an-w–d unter die Berechtigten austheilen: Das Deputatholz, die Ländereien a. etc.
c) Eine Tochter a., aussteuern. 4) Ausweisung, zu 1 3; ferner (Schiff.): Ausweisung der Rusten (s. d. 2a), ihre Vorragung. Etwas kundgebend, erkennbar zeigen oder darthun (vgl. er-w.): 1) Etwas als wahr Hin- oder Aufgestelltes, Behauptetes, einen Satz, eine Lehre etc. b. (erw.), als wahr nach-w.; Dasjenige beibringen, wodurch es als wahr erkannt wird; Ich werde durch Zeugen die Anklage; seinen oder: ihm den Diebstahl; daß er gestohlen hat; ihn als Dieb —; durch Experimente die Unrichtigkeit der Hypothese; die Hypothese als falsch; durch Vernunftschlüsse den (philosophischen, mathematischen) Satz; mit triftigen Gründen, mit schlagenden Thatsachen meine Behauptung b. (er-w.) etc.; Die Phantasie überredete, wo der logische Verstand b. sollte. Gervinus Lit. 5, 256; Versichern, daß Alles erwiesen und bewiesen sei. G. 38, 16; 35, 305; Soll aber b. hier heißen, was es eig. heißt: die Verbindung einer Wahrheit mit andern anerkannten und ungezweifelten Wahrheiten darthun. L. 10, 159; Wer Gründe vorträgt, Etwas zu behaupten, Der beweiset; wenn er dadurch seinen Satz wirklich wahr macht, so erweiset er. Mendelssohn 4, 1, 114; Jhnen zu b. oder (was noch ärger ist) Sie zu über- w., daß etc. W. 32, 99; Ich will dir in die Zähne (s. d.) hinein b., daß etc. Luc. 6, 194 etc. und in veralt. Fügung: Paulus’ Wort, mit welchem sie sich vermeinen in allen Kirchen Sitzer zu b. Luther 5, 494a = mit welchem sie zu b. vermeinen, daß sie in allen Kirchen Sitzer [s. 1. Kor. 14, 30] sein.
Be-:
a) veralt. schwachformig: Was mit Gottes Wort nicht kann beweiset werden. Luther 5, 121b; 146a; 1, 165b; 544a; 6, 223b; 8, 19a; 123b u. o.
b) subst. Infin., auch statt des heute gw. Beweis (s. 3b), z. B.: Wie grob diese Lüge sei, [be]darf keines B–s. 24a etc.
c) verneintes pass. Partic.: Unbewiesene Behauptungen etc.; So ist’s noch unbeweiset (s. a), daß etc. Luther 6, 31b.
d) refl. (s. Es 7): So beweiset sich damit noch lange nicht, daß etc. W. 36, 107.
e) meton.: Die Zeugenaussagen, Zeugen, Urkunden, Dokumente, Experimente, Thatsachen, Vernunftschlüsse b. (oder er-w.), daß etc.; Beispiele erläutern wohl, aber sie b. Nichts; Die Probe beweist, ob richtig oder falsch gerechnet ist; Von philosophischen Erweisen, die oft zu Viel, und also Nichts b. H. R. 9, 471; Ein doppelter Schurke! Das soll ihm mein blankes Eisen | .. in seine Zähne b. W. 15, 230; Jeder Ggstd | bewies den Ort bewohnt von Feeen. 12, 255 etc., vgl. 2b.
f) (s. e;
g) intr. mit abhäng. Präpos. (wo er-w. unüblich), nam.: Das beweist [spricht als Beweis] mehr für als gegen mich; Dies beweist daher im Gegentheil für unsere Behauptung. WHumboldt 3, 304; W. 22, 158; 31, 507 etc., vgl. mit Obj.: [Dies], weit entfernt, für die innere Fülle seines Geistes Etwas zu b., legt vielmehr ein bedenkliches Zeugnis dagegen ab. Sch. 1200b. Der schönste Leib beweiset für den Geist, | was ein verguldeter Schild für echten Wein beweist [= Nichts]. W. 15, 165; 12, 123 etc.; Da alle Zeichen gegen sie bewiesen. Sch. 482b; W. Luc. 5, 376 etc.; seltner: Ein Handelsgeist, der auf einen besondern Abstamm dieses .. Volks beweist [schließen lässt]. Kant Anthr. 310 etc. g) (s. e; f) adjektiv. Partic.: Das kleinste dieser Zeichen wäre b–d [ein Beweis]. Schlegel Sh. 8, 100; Doch ist diese meine individuelle Überzeugung noch immer nicht b–d. Spielhagen Pr. 4, 229; 8, 207 etc.
2) insofern aus dem Benehmen einer Pers. etc. sich Etwas erkennbar zeigt, ergiebt:
a) Jemand beweist Etwas, beweist es durch sein oder in seinem Thun, Handeln, Benehmen, Verhalten, Wesen etc., vgl.: er-w., das nach heutigem Gebrauch sich nicht auf das ganze Benehmen bezieht, sondern nur auf best. Handlungen in bewußter Absicht des damit zum Frommen oder zuw. zum Schaden eines Andern zu B–den: Muth beweist (oder: zeigt. Sch. 67a) auch der Mameluck; Ein Schüler beweist große Aufmerksamkeit beim Unterricht; er erweist seinem Lehrer eine Aufmerksamkeit; Einem Wohlthaten er-w. und ihm dadurch seine wohlwollende Gesinnung b.; Obgleich er nie Gelegenheit hatte, mir Freundschaftsdienste zu er-w., so hat er mir doch stets Freundschaft bewiesen; Er wollte so recht seine Klugheit zeigen (oder b.), hat aber damit eben seine Dummheit bewiesen etc. Wir sügen wenige (leicht zu mehrende) Belege auch für die schwache Abwandlung bei Alteren, s. 1a bei: Du hast mir Gutes beweiset [er- wiesen. Zunz], ich aber habe dir Böses beweiset. 1. Sam. 24, 18; Der seinem Könige groß Heil beweiset. 2, 22, 51 (= Der Gnade erweiset seinem Gesalbten. Zunz); Auch den Kindern .. sollst du Barmherzigkeit b. 1. Kön. 2, 7 (= Den Söhnen . . erweise Liebe. Zunz); Ich will meine Strafe b. [Strafgerichte üben. Zunz; Mendelssohn] an allen Göttern. 2. Mos. 12, 12; Er beweisete ein schrecklich Wunder an ihnen. Sir. 45, 24; Beweise, daß du nicht verlässest, die etc. Jud. 6, 14; Weish. 12, 13; 14, 4 etc.; Ein unehrlicher Mann, der nie keine Treue Jemand beweiset hat. Agricola 723; Die Gnade, die du mir so oft bewiesen. G. 13, 209; Wie sie .. aus der Ferne einigen Einfluß auf einander b. G. 29, 131; Ihren Eifer um die Wette b. 32, 276 etc.; Je härtere Dinge ich ihm [Juno dem Herkules] auflege, je mehr beweist er seinen Vater. L. 4, 226, desto klarer ergiebt sich aus seinen Thaten, daß er Zeus’ Sohn; Kein Mensch, der seinen freien Willen über und wider den Tod beweiset hätte etc. Luther 5, 297b (und so schwachformig 13b; 6, 11b; 189a; SW. 35, 281; 63, 129 etc.); JvMüller 5, 194; So beweis’ [erweis’] ich ihm doch keine Ehr. Rollenhagen Fr. 429; Er hat dem Hut nicht Reverenz be- [oder er-] wiesen. Sch. 536a; Das andre Geschlecht hatte mir bisher nur Verachtung bewiesen. 710b; Nicht gegen den räudigen Hund kann man soviel Ekel und Widerwillen zeigen, als sie mir .. so offen bewies. Tieck A. 2, 265; Sein in diesem Handel bewiesener Unverstand. W. 14, 107 etc.
b) (s. a und 1e) meton.: Sein Benehmen, die That, dieser Umstand beweist seinen Muth, seine Unerschrockenheit, seinen Eifer etc.; Dein blöder Wahn, dein Frevelmuth bewies es. Cham. 4, 81; Die That allein beweist der Liebe Kraft. G. 13, 353; Eure Genügsamkeit beweist mir, daß meine Arbeit an euch verloren ist. Sch. 314a; Glaubt ihr, | daß dieser Ungestüm viel Zärtlichkeit beweist? W. 12, 293; Kleine Züge . ., welche dem beobachtenden Dion bewiesen, daß er nur durch einen Rest von Scham .. noch zurückgehalten wurde. 5, 239.
c) (s. a; b, vgl. 1d) Etwas beweist sich, z. B.: Muth beweist sich erst in Gefahr; Wie sich’s denn bisher mit der That beweiset hat (s. e). Luther 5, 42b; 2. Kor. 1, 6 etc.
d) (s. a) zuw. mit sachl. (gleichsam mehr od. minder personif.) Subj., vgl.: Seine Härte beweist ein Mensch dadurch, daß ihn Nichts rührt; der Diamant dadurch, daß ihn kein andrer Körper ritzt etc., s. e.
e) Jemand beweist sich so und so, vgl. er-w., wobei das Wie als Ergebnis einer Probe, Prüfung hervortritt, auch bei sachl. Subj. das sich bei b. (s. d) doch immer nur im gehobnen Stil finden dürfte, z. B. veralt. mit abhäng. Satz: Ihr habet euch beweiset in allen Stücken, daß ihr rein seid. 2. Kor. 7, 11, nach heutigem Gebrauch, entw.: Ihr habt bewiesen etc. (ohne euch) oder: Ihr habt euch .. als rein be- oder erwiesen, vgl.: Ihr habt .. euch rein gezeigt. Eß; ferner mit Acc. und Infin.: Jetzt beweist euch deutsch zu sein [als Deutsche]. Zinkgräf 1, 86 etc. und so mit als (s. d. und Herrig 20, 66) und Acc.: Jethro beweist sich als einen klugen Mann. G. 4, 270; 295; 33, 230; 254; Br. 463a; Musäus M. 4, 144; Tieck N. 5, 389; V. Georg. XX; W. 22, 56; 23, 23; 29, 137 etc., daneben auch mit Nomin.: Der sich so vortrefflich als poetischer Sekretär bewiesen. G. 20, 199; Auch hier beweist er sich als immer Derselbe. 27, 439 etc. Fortfall des als vor Hw. findet sich nur vereinzelt: Der deutsche Fürst, der einen Held | Franzosen sich bewies. Gleim (JvMüller 15, 276); Gleim 6, 92; Ehe denn es [als] Recht beweiset ist. Luther 8, 223a etc., häufiger vor Ew.: So hat sich Ew. K. Hoh. trefflich(en) beweiset. 6, 327a; Sich immer groß und fürstlich zu b. Sch. 339a; Wie hast du dich .. so wunderbar beweist! Scultetus (L. 8, 298); Sich tapfer, muthig b. [zeigen] etc.
3) Dazu:
a) Einem Beweiser des Christenthums. H. R. 9, 238 (selten).
b) Be- weisung, nam. bei Alteren (vgl. 1b und Beweis), z. B. 1. Kor. 2, 4; 2, 8, 24; Fischart B. 1a; 33b; 56b etc.; Luther 1, 402; 8, 89b; SW. 62, 259 etc. und z. B. noch: In dem politischen Processe ist der Gang der Beweisung oft eben so wichtig wie der Inhalt etc. Gneist (Nat.–Z. 17, 391); Ders. Pol. 12; 13; Als Abraham mir zur Beweisung | getreuer Knechtschaft Jsak dargebracht. Mosen Ah. 106 etc.
4) zu 1 Doppelzsstzg. (s. demonstrieren): Soll es noch Noth thun, den rechtlichen Besitz des heiligen Erbtheils der Menschheit sich erst an-zu-b. Börne 5, 172; Den Schülern Sätze vor-b., damit sie dieselben nach-b.; Den Teufel hat .. kein Atheīst noch bündig wegbewiesen. HKleist Kr. 126; Daß man unaufhörlich von dem Punkt ausgeht, den man erst b. sollte, und dann .. zurückbeweist. Forster A. 1, 48, vgl. Rückschluß etc. Dār-: (s. da, Anm.) als gegenwärtig, vorhanden weisen (s. darzeigen, auf-w.). G. 15, 114; 27, 188; Immermann M. 1, 352 etc. Eīn- [1b]: dem Obj. den Ort, Platz, die Stelle, Stellung, in die es einzutreten hat, an-w. (s. d. 1; 2), z. B.: Daß die Gouvernante hier eingewiesen sei [ihre Zimmer erhalte]. König Mar. 1, 52; Einen in ein Haus (Freytag B. 1, 215; G. 29, 16), in Jemandes Güter, in ein Amt etc. e.; Er wurde zu seiner Schar eingewiesen. Ense D. 5, 400; Dadurch werden sie sogleich in eine Art von Wesen eingewiesen, die etc. W. Att. 3, 2, 103, dieser Klasse von Wesen zugeordnet etc.; Die Einweisung lin die Güter]. Möser Ph. 1, 332 etc.; [Die Klöppel der Schnurmaschine] werden durch Hebel, welche ihnen ihren rechten Gang vorschreiben, geleitet. Dies. sind die sog. Einweiser etc. Karmarsch 3, 160. Empōr-: in die Höhe zeigen: Zum Himmel e. Lenau A. 209 etc. Er-: s. bew., auch für die leicht zu mehrenden Belege, zu denen wir hier nur wenige fügen: 1) (s. be-w. 1) Er erweisete öffentlich durch die [bewies es ihnen aus der. Eß] Schrift, daß etc. Ap. 18, 28; Ich erweise und führe meinen Erweis aus der Natur der Sache. JGMüller Lind. 4, 373; Sein Recht zu e. Sch. 882b; Die Entwendung .., die nicht einmal auf sie erwiesen war. W. 33, 71 etc.
a) adjekt. Partic. pass.: Völlig ausgemacht, erwiesen. L. 2, 352; „Erweislich falsch.“ Daß es wenigstens noch nicht erwiesen falsch ist. 11, 533; G. 38, 16; Bei der erwiesensten Brotlosigkeit. Niebuhr Nachg. 187; Erwiesenermaßen. Gneist Pol. 22 etc.; Ggstz.: Die unerwiesenen Lehrsätze. Wackern. 3, 42³⁵ etc.; dazu: Die Meinung des Engländers von Er- wiesenheit ziemlich entfernt. FAWolf H. 112 etc.; Sätze . ., deren Unerwiesenheit man so höhnisch für Unerweislichkeit ausgiebt. L. 11, 541 etc. 2) s. be-w. 2a, z. B.: Für die Dienste, die ich euch erzeigte [s. d.], für die Gefälligkeiten, die ich euch erwies. G. 16, 276; Solche Huldigung, wie beiden diesen, | ward keiner Reb’ und Ähre je erwiesen. Grün Sch. 45; Er erweiset mir damit einen Gefallen und seinem Herrn einen Dienst. L. 1, 536; Sie hat mir so viel Gutes, so viel Böses | erwiesen. 2, 348; Den Idealisten Gerechtigkeit e. Sch. 1215a; Ihm die gewöhnlichen Ehrenbezeugungen zu e. 855b; Einem Ehren, Dienste, Gefälligkeiten etc. e.; veralt.: Ich will ein Exempel an ihm e. Moscherosch Gs. 2, 607, ein erkennbares geben, statuieren etc. 3) s. be-w. 2b; 1e, z. B.: An dem der Jahre Macht ein Meisterstück erwiesen. Günther 670; Wo Trachten seltner Speisen | den fürstlichen Geschmack des theuren Kochs e. Hagedorn 1, 31 etc. 4) s. be-w. 2e, z. B.:
a) (veralt.) So ich erweiset würde, daß ich sollte geirrt haben. Luther Br. 1, 595.
b) Du hast dich als ein en Solchen erwiesen, der etc. G. 19, 31; Hartmann BB. 145; L. 4, 87; Möricke N. 25; 344 etc.
c) Da er als theilnehmender Gesellschafter sich erwies. G. 27, 170; Der Versuch erwies sich sofort als ein verfehlter. Gneist Pol. 7 etc.; auch (zu b oder c?): Erwiesen sich ihm Ruhm, Freundschaft und Liebe als Nichtigkeiten. Frenzel N. 2, 23 etc.
d) (s. b; c) zuw. ohne als vor Hw.: Wenn man .. selbst ein Tölpel in der Haut sich erweiset. Simplicissimus K. 30; Wenn er .. sich einen Deutschen e. soll. Spate 1, XIII; Solche die sich arge Feind’ e. V. Sh. 1, 498.
e) mit prädikat. Ew. mit und ohne als, jenachdem das Wie als Ergebnis einer Prüfung erscheint oder als unmittelbar der Anschauung sich darbietend, Jenes nam. bei sachl., Dies bei persönl. Subj., z. B.: Es erweist sich eine Annahme, Behauptung etc. als (un)richtig, falsch, irrig; Etwas als schwierig, unmöglich etc.; ein Körper als hart, spröde etc.; Etwas .., was gegen ein zarteres Ohr sich [als] anstößig erweist. G. 21, 43; Gerührt, gebeugt und reuig in der That | erwiesen sich die Männer. Cham. 4, 134; Der Schalk erweist sich übelfertig. G. 12, 49; So erwies er sich doch gar zu steif. 15, 177; 20, 61; 31, 51; 33, 314 etc.
5) Dazu:
a) Alter Tugend .. Preiser, | aber der Tugend kein Erweiser. Fischart (Wackern. 2, 162²⁵), selten.
b) Durch mancherlei Erweisung. Ap. 1, 3 (= Mit vielen überzeugenden Beweisen. Eß), gw. in Zsstzg., z. B.: Dank- (Garve Pfl. 1, 31); Dienst- (Olearius B. 35a); Ehren-; Gnaden- (Wiggers Warn. 35); Gunst- (W. 16, 135; 21, 58); Liebes- (H. Ph. 10, 224) Erweisung(en) etc. Fórt- [1b]: von sich weg weisen (vgl. ab-w. etc.). Gotthelf U. 2, 20; Mohnike Fr. 45. s. Weisung 8. Hēīm- [1b]: eig. und übertr.: [Sie sollen] dem Papst .., dazu dem Teufel selbst heimgeweiset werden. Luther 8, 346b, überwiesen etc.; Er konnte das Geräusch gar nicht h. [reimen etc., eig.: ihm seine eig. Stelle an-w. etc.]. Gotthelf Obramt. 40. Hêr- etc.: z. B.: Weist her! [1i] Sch. 328a; Wackern. 2, 1107², gebt her zum Ansehn etc.; Der schon so Manchen glücklich bis auf die . . Höhe der Vollkommenheit hingewiesen [1b; h, hingeleitet]. Engel 7, 30; Ein solches Vh. . . weist auf spätere Verwerfungen hin [1g]. Burmeister Gsch. 170; Seine Methode, die nicht einmal auf ein Ziel hinweist. G. 39, 118; Das Stadtthor, das .. nach dem einzigen Wirthshause hinweist. Thümmel 6, 136 etc.; Jemand weist dort (G. 30, 468), zu (39, 95) oder auf Etwas (Raumer Päd. 3, 2, 204) hin [1h]; Da er die Menschen an die Erfahrung hinwies [1b]. G. 39, 118 etc.; Die Hinweisungen auf früher Erwähntes dienen zur Raumersparung etc. (s. ver-w. 4a); Den Andern mit dem Fuß die Stieg’ hinabgewiesen [1b]. Wernike R. 62 etc. Wenn Jedermann .. mich .. | hinaus, ach, vor die Schwelle wies [1b]. G. 6, 379; Daß man gewisse Vorstellungen aus der Tragödie hinauswies. 29, 330; Stil- ling 4, 166 etc. Als er ein Bündel hervorwies [1i]. G. 16, 9. Míß- [1g], auch: Mißweisung [Deklination] der Magnetnadel, insofern die genaue Richtung nach Norden (s. Nordweiser) als die richtige betrachtet wird oder wurde.
Gêgen-: Nāch-:
1) [1h] Einem mit Fingern n.
2) [1i] Etwas n., nachforschend auffinden und weisen, daß und wo es vorhanden, z. B.: Einem in der Rechnung Jrrthümer, Fehler n.; Einem Etwas, das er sucht, z. B. eine Wohnung, einen Dienstboten, ein Amt n. etc. (vgl.: Nachweisebüreau); Wies ich so ganz umsonst dir diese Beute nach? Ramler F. 1, 228 etc.; Nachweisung. Rück-: s. zurück-w. Über-:
1) Einem Etwas ü., zu-w–d übergeben: Man überweist dem Komité die so erwachsenen Bemerkungen. Droysen Y. 2, 100; Mehr als die Hälfte der Frucht mußte .. den Komposthaufen überwiesen werden. Waldau N. 2, 77 etc. (nach Adelung –́ ⏑?); Die reale Überweisung aller jener Liegenschaften. Gutzkow R. 3, 262; Görres V. 75 etc.
2) = überführen (s. d. 3 und Anm.), gw. in Bezug auf eine geleugnete Beschuldigung, nur noch selten in dem allgemeinern Sinn von überzeugen (s. d.), z. B.:
a) mit daß: Er würde denn aus der heil. Schrift und mit .. Gründen überweiset, daß er geirret hätte. Luther 1, 448a; Ich meine, es sollt ja gnug überzeuget und überweiset Senders, deutsches Wörterb. II. sein, daß Dies nicht Christen .. sein können (s. d). 8, 5b etc., auch: Eine so lange Erfahrung sollte uns endlich überwiesen [überzeugt] haben, daß gegen Ketzer kein Mittel weniger fruchtet. Sch. 821a; W. 32, 99 etc.
b) mit Genit.: Als Apollonius der Zauberei überweiset wurde. Hammer RH. 333; Der Entwendung .. nicht einmal überwiesen, sondern bloß beschuldigt. W. 33, 55; 1, 59; Eine kurze Erfahrung überwies mich meines Irrthums. 5, 22; 34, 110; 24, 32; Die falschen Begriffe von Recht .. der Ungültigkeit zu ü. 194 etc.; seltner: Sie wird des Wunders überwiesen. Nicolai 1, 301 = ich gebe ihr die augenscheinlichen, unleugbaren Beweise, daß das Wunder wirklich statthat, auch wie überzeugen mit von (statt Genit.): Die Anwesenden von der Schönheit eines wohlgestalteten Armes zu ü. W. 2, 84 etc.
c) Einen ü. H. R. 7, 223; Luther 6, 323b; JESchlegel 1, 243; Nachdem er durch die Aussage .. überwiesen worden. W. 5, 241; Luc. 1, 417; 6, 70 etc.; im pass. Partic.: Eine überwiesene Sünderin. Arnim 39; Überweiste Übelthäter. Mathesius Lthr. 81b; Unüberwiesene Beklagte. Möser Ph. 3, 82 etc.; selten: Wer kann sie ü. [= überzeugen]? Kerner 32.
d) (veralt.) Etwas ü., unleugbar be-w.: Damit alle obgesagten Stücke .. überweiset und überzeugt sind. Luther 5, 307a; 8, 5b (s. b).
Unter-:
1) Einem durch Lehre oder Unterricht Anweisung zu Etwas geben (vgl. unterrichten; Meister 2i etc.):
a) Einen u., z. B.: Ich will dich unter-w. und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst. Ps. 32, 8; Jes. 40, 13 (s. unterrichten 2) etc.; G. 5, 299; Luther 8, 180a; Musäus 3, 12; Wenn dich noch lange Zeit ihr Beispiel unterweist. Nicolai 1, 157 etc.; zuw. ohne Obj.: Jene [die Weisen] werden unter-w., | Diese That und Kräfte stählen. G. 4, 43 etc.; bibl.: [Der Herr] hat ihm sein Herz unterwiesen . ., er hat ihr Herz mit Weisheit erfüllet, zu machen allerlei Werk etc. 2. Mos. 35, 34.
b) veralt. (vgl. lehren) mit doppeltem Acc.: Was ich nicht weiß, Das unterweiset mich. Hiob 6, 24; Ps. 25, 12; 119, 8 etc.; Werder Tass. 14, 12, auch pass.: Dieser war unterweiset den Weg des Herrn. Ap. 18, 25 etc.; vgl.: Daß es die Jungen .. fliegen „vnderwise“. Ryff Th. 99 und mit Jnfin. und zu: Daß er sie unterweisete zu singen. 1. Chr. 16, 22 etc.
c) mit Präpos., nam.: Einen in Etwas, in der Musik (Uhland 204), im Singen, Schreiben, Französischen etc.; meine Unschuld im Eidbrechen (Sch. 153b) unter-w. etc.; seltner: Könige sollten .. aus den Büchern Homeri auf Kunst, Tugend und Großthätigkeit unterweist und gezogen werden. Schaidenreißer VII etc.; Ich will dich von der Zukunft unter-w. [instruieren, sie dir kund thun]. Tieck 2, 68 etc.
d) ugw. in mir nicht ganz klarer Bed.: Deine unerhörte und unterweisete Keuschheit. Luther 1, 387b; Der Gläubiger vernutzt die unterwiesnen Thüren. Haller 124.
2) Dazu:
a) Unterweisung(en). Wackern. 4, 1222³; W. 5, 22; 6, 228 etc.; im Besondern = Kinderlehre (s. d.). Gotthelf 6, 25 etc.
b) Der Kriegskunst ernster Unterweiser. Logau (L. 5, 115).
Ver-:
1) [1b] (veralt.) auf einen falschen Weg weisen, verführen: Laß dich Ulyssens Wort nicht ver-w. Schaidenreißer 92b; Einem verführischen Menschen, der da sagte: „Man soll sich lassen weisen“, antwortet er: „aber nicht ver-w.“ Zinkgräf 1, 157 etc., s. (ugw.): Daß ihr nicht waldverwiesen [im Wald verirrt, irrend] zu den Herbergen reiten müsst. Simrock N. 857 und wer-w.
2) [1b] von einem Ort an einen andern hin weisen oder sich wenden heißen, z. B.:
a) Jemand an den Richter; den Bittsteller an den Magistrat; den Leser auf eine frühere Stelle (zurück-) ver-w.; Deßwegen er alle Gäste in die ältere Herberge ver-w. müsse. G. 19, 4; Die Modistin wurde an ihr Mädchen verwiesen. Gutzkow R. 6, 32; Wie der Beglückwünschte die Komplimente zurück- und an Graziella verwies. Scherr Gr. 1, 52 etc.; In dem Wörterb. finden sich manche Verweisungen auf frühere Stellen etc.
b) insofern dem Obj. das Verweilen an einem Ort untersagt wird (s. verbannen 7; 8): a) mit persönl. Obj.: Ich bin ein Verwiesener und bin in die Acht erklärt. Cham. 5, 168; Ehe Adam übertrat und aus seiner hohen Schule relegieret und verweiset ward. Mathesius Pr. 223; Als der Erschaffende von seinem Angesichte | den Menschen in die Sterblichkeit verwies. Sch. 23a; W. 15, 247; Wohin ihn der Kaiser auf Lebenslang ins Exil verwies. Luc. 4, 24 etc., s. S; e. s) (s. a) mit Genit.: Bis man ihn zuletzt der Stadt verwies. Drollinger Gd. 167; Den Ungläubigen verfluchen, verdammen, des Himmels ver-w. Fichte 6, 269; Daß ich ihn .. aus meiner Gerichtsbarkeit werd Lands verw. lassen. Musäus Ph. 1, 146 etc., s. d. γ) mit nichtpersönl. Obj.: Zwar hab ich es verwiesen | aus meiner Verse Bann. Freiligrath Garb. 83; Die Mißtöne der Anfänger sind in gewisse Einsiedeleien verwiesen. G. 18, 183; Dieses Possenspiel des Ranges | sei künftighin aus unserm Bund verwiesen. Sch. 253b; Von Hüon’s Auge bleibt | der süße Schlaf die Nacht hindurch verwiesen. W. 20, 104 etc. d) Die Erde ein Ort der Verweisung und Pilgrimschaft. Forster Voln. 51 etc.; Landesverweisung(en). Sch. 814a; W. 17, 97; Luc. 6, 249; 306 etc.
c) Doppelzsstzg.: Solche Dinge aus der Literatur hinaus-zu-v. in das Gebiet der Privatstilübungen. Danzel Less. 390 etc.; In die Welt wird er zurückverwiesen. Ense D. 5, 300 etc. c) (s. a) veralt., mundartl.: Einen auf Etwas ver-w.: ihn zum Nutznießer oder Eigenthümer davon erklären, bes. eine Ehefrau, was die Widerlegung [s. Widerlage 2] oder die Morgengabe betrifft. Schm. 4, 181 (vgl. Haltaus 1912). Dazu: Der Verweis = die Anweisung in obigem Sinn; das Vermächtnis, die Verschreibung. Schm.
3) [1f] veralt.: verurtheilen, verdammen. Haltaus 1912 ff.
4) [2] Ernem Etwas ver-w., vorwerfen etc.:
a) gw.: etwas von ihm Verschuldetes, mit zurechtweisendem Tadel strafen, z. B.: Der Hafen verweist dem Kessel, daß er berußiget sei. Fischari B. 190a; Da der Prinz es der Frau von Landeck mit den verbindlichsten Ausdrücken verwies, daß sie mit ihrer Tochter nicht bei Hofe erschienen sei. Pfeffel Pr. 10, 11; Er verwies dem Volk in sanften Worten sein gewaltsames | Beginnen. Sch. 483b; Ihr verweist es mir ein wenig zu rund heraus. Schlegel Sh. 7, 113; Simrock N. 2281; Thümmel 7, 179; Zinkgräf 1, 309; 3, 317 etc.; seltner: Ich verwies es der Tugend nicht, daß sie mir die Verfolgungen .. zugezogen. W. 5, 97, ich rechnete es ihr nicht als etwas Böses an, grollte ihr darüber nicht etc.; auch: Sich Etwas ver-w. Kant SchE. 45; Matthisson A. 7, 5; Thümmel 2, 3 etc.; Daß mir’s nicht wird unverweist bleiben. Luther 1, 288a = unverwiesen, ungetadelt, ohne Verweis (versch.: Unverweist = ohne Vorwissen, s. Schm. 4, 178); Die mir zugedachte Weisung, Verweisung und Hinweisung empfangen. Arndt Ber. 9; Die harte Verweisung der Laster und Anmahnung zu der Tugend. Opitz (Wackern. 3, 625⁵).
b) veralt. auch = vorwerfen überh.: Sir. 41, 28; Einer verwiese Einem, daß Einer bei seiner Schwester geschlafen. Zinkgräf 1, 56 etc.
c) (veralt.) Daß es [das Thier] dankbar gesein [gewesen] ist und Keins dem Anderen Nichts „verweissen“. Eppendorf 54. Vōr- [1i]: 1) vorzeigen, hervorholend weisen oder zeigen: Der mir seine Sammlung mit großer Güte vorwies. G. 21, 133; 16, 195; 18, 324; 19, 43; 29, 361; 40, 29; W. Luc. 6, 48 etc.; Der Vorweiser und Ausleger dieser Gemälde. 102 etc.; Durch Vorweisung des Passes etc. 2) (s. 1) minder gw.:
a) Einen Geistlichen „sür-w.“, zur Wahl präsentieren. Schm. 4, 181.
b) statt des Grundw., z. B.: In der Tragödie ward den Königen das Schicksal der Unterdrücker . . vorgewiesen. Abbt (Wackern. 4, 347²⁰), gewiesen, anschaulich vorgeführt etc. ꝛund mit sachl. Subj.: Die Linien sind .. verschoben .., daß sie nunmehr ein gelindes treppenartiges Steigen und Fallen vor-w. G. 40, 181, zeigen. Vorbēī- [1b]: O hätte damals ein wohlthät’ger Geist | vor meiner Thüre dich vorbeigewiesen. 13, 282. = I. Wég-: fort-w.: Ob ich, dem strengen Bruder gleich, wegwiese sie. 10, 272; Statt eines sehnsüchtigen Verlangens abstoßendes W. zu bemerken. 25, 173; Jeder Verdacht ... wurde weggewiesen. 39, 310; 13, 318; Mohnike Fr. 44; Nur der Sinn des Menschen, noch entbrüdert, | weist den Himmel weg aus dieser Welt. Tiedge 2, 62 etc. II. Wêg- [1d]: den Weg weisen, bes. im Partic. Präs.: W–de Sterne. Sanders Kutr. 102; FSchlegel DM. 3, 33 etc. (Wegeweisend stehn die Sterne. Kinkel 32); Als w–de Nadel (s. d. 1g). Volger EE. 69; Indem sie ihre Spieße wie w–d ausstreckten. Immermann M. 1, 121 etc.; seltner sonst: Der einst ihn über die Spitzen Adula’s | hoch zu den Quellen des Rheins wegweisete. Baggesen 1, 131; Wenn er ihn zum nächsten Dorf w. wollte. ..Sagt den Leuten nicht, wer euch geweist hat. Kürnberger N. 2, 152 etc. Dazu: Welche dem Einsprechen 194 (s. d. 4) und Wegweisung der Natur folgt. ChLehmann (Wackern. 3, 546¹) etc. und bes.: Wegweiser (s. u.). (schwzr., vgl. mhd. urwise, ohne Führung, in der Irre. Benecke 3, 753) sich nicht zu rathen wissen; unentschieden, schwankend sein etc., z. B.: Da gab es ein langes W., ob etc. Gotthelf Sch. 167; Sie werweiseten, was sie .. machen wollten. 198; 343 etc.; G. 9; Hatte schon manchmal g’werweiset: will ich dies oder jenes? 46; 136; 197; 297; 299; 350; Weil er werweisete zw. Diesem und Jenem. 371 etc., auch: V erweisen. 308; Darum verweisen die Meisten so dummes Zeug. 114, auch bei Stalder: Ich bin völlig verwiesen [rathlos] etc. (veralt.) widerlegen. Fischart B. 214a; Zwingli 2, 8 etc.
Wer-: Wider-: Zū-:
1) [1g; h] hin-w.: [Weg-] Weiser .. | weisen auf die Städte zu. WhMüller 1, 144 etc.
2) [2] an-w–d zuertheilen: Einem ein Amt, eine Arbeit, eine Amtswohnung, alle Bettler z. etc.; auch mit sachl. Dat.: Den Unrath, den ihr der Hauptstraße zugewiesen. G. 23, 292 etc.; Zuweisung der Löhne. Scheuchenstuel 270 etc., s. an-w. 4a. Zurück-:
1) intr. [1g; h], z. B. nach einem rückwärts gelegnen Punkt etc. hin-w.: Da weisete er mir mit dem Kopf beiseits zurück. Moscherosch (Wackern. 3, 668⁶) etc., auch: wieder nach dem Ausgangspunkt, z. B.: Als zu der schwierigen Pforte .. der verschlungene Faden [Ariadne’s] zurückwies. V. Ov. 2, 61 (s. 2a) etc.
2) tr.:
a) (vgl.
1) mit Angabe des Wohin, eig. und übertr.: Je mehr in den Gebirgen die Menschen .. auf die allerersten Bedürfnisse .. zurückgewiesen sind. G. 14, 215; So weisen Sie mich [den Aufgestandnen] wieder auf den Sessel zurück. 19, 14; Indem ich nicht immer bloß auf den Ausdruck zurückgewiesen sein wollte. 22, 38; 23, 403; 25, 130; Der Lernbegierige wird an die Natur zurückgewiesen . . In die Verwirrung . . zurückgewiesen. 29, 418; 35, 64; 39, 450; Oppenheim 12, 387; W. Luc. 5, 85 etc.; Ward er auf die Dichtung .. rückgewiesen. Gervinus Lit. 5, 142 etc.; Eine Zurückweisung auf Früheres etc., auch: Nirgends war eine Anleitung zu sehen oder eine Rückweisung zu finden. G. 22, 379; 39, 263 etc. b) [1b] ohne Wohin: Etwas von sich weisen, ab-, fort-w.: Die Schuldigen z. 25, 256; Ein Aufsatz war in das Modejournal projektiert, aber ernst und kräftig zurückgewiesen. 27, 104; Gervinus Lit. 5, 61; Immermann M. 1, 291; 3, 288; Kant phRel. 55; Platen 5, 167; W. 11, 130 etc.; Zurückweisungen, die Pompejus hingehen lassen mußte. Mommsen 3, 290; Die schroffe Zurückweisung. Gneist Pol. 4.