Gewein
weinbar
geweineln
geweinen
II. Gewēīn, n., –(e)s; 0:
andauerndes Weinen (vgl. Geseufz etc.); Lasst uns den Tag begehn | mit seufzendem G. Fr. 386; Schwanw. 248 etc. —
Wēīn~bar, a.: geweint werden könnend: Stille, den Engeln nur w–e Thränen. M. 2, 754, Ggstz: Thränen . ., un-w. dem Fremdling | sanftes edles Gefühls. Od. 1, 23 etc.; Ein nie genug be-w–er Verlust etc., vgl. veralt.: Beweinlich = beweinenswerth. Trostbücher (Frkf. 1559) 17a; 108b. —
~eln, intr. (haben) schwzr. etc.: 1) nach Wein riechen, schmecken. auch: Weinelig, w–d. —
2) (vgl. lächeln) ein wenig weinen: Das w–de Gesicht: — I.
~en, intr. (haben): schwzr.: So ein Bäurlein „wynet“, d. h. kauft etwas Wein, um denselben daheim zu genießen etc. Sch. 136; 138 etc. — Zsstzg. (versch. die von II; der Zweideutigkeit halber im Allgem. heute gemieden, doch s. z. B.: Án-, tr.: ein Faß mit Wein tränken, damit der hineinzufüllende Wein nicht nach dem Holz schmecke. (s. weingrün). — Be-, refl. (s. 3, 677 und durch-w.) sich in Wein betrinken: 2, 477³); Ein Satyr, der sich froh beweint. 3, 194; Eine große Gastung angestellt, sich beweinet. 1, 9 etc. — Durch-, tr.: mit Wein durchdringend füllen: Denn er je wohl beweinet war, | sein Leib und Därm durchweinet, | Wein war sein Weih und Balsam gar. Garg. 11a. — Über-, refl.: sich übermäßig be-w. (s. d.): Daß dgl. gewissenlose Gesellen sich zu stark überweinet. EfA. 1, 71; 2, 652; Dem überweinten Cyklopi. 38b.
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