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Weihe
II. Wēīhe, f.; –n:
(s. I, Anm.) die Handlung und die Zeit des Weihens, und: die dadurch ertheilte Kraft etc.:
1) eig. in Bezug auf bestimmte, nam. religiöse, kirchliche Ceremonien: 2. Mos. 28, 3; Auf W. will ich sinnen, dann gereinigt mag | des Herdes Gluth die Frau begrüßen. G. 12, 169; Altar und Tempel, Schwur und W. schien | mir nicht so heilig als von ihr ein Wort. 35, 304; Ich bin ein Priester . ., hab’ ich | die 7 Weihn auf meinem Haupt empfangen. Sch. 442b etc., ferner bildl.: Wein war sein Weih und Balsam. Fischart Garg. 11a; selten: Da sitzt, von Weih’ umraucht (s. d.), der große Pan. Baggesen 5, 80.
2) übertr. und verallgemeint:
a) in Bezug auf hohe, heilige Kraft, die einem Ggstd. oder Wesen verliehn gedacht wird etc.: Mit hoher W. und Salbung [s. d.] sprechen etc. (vgl. w.-voll); Seitdem jenes .. Mädchen meine Lippen verwünscht und geheiligt, denn jede W. enthält ja Beides. G. 22, 7; Die W. der Kraft. Werner; Die zur Jüngerin Erzogene wird nun Jüngerin aus eigener, nicht aus empfangener W. Zschokke 1, 360 etc.
b) die Einweihung, zunächst insofern dadurch etwas Profanen, Ungeweiheten Unzugängliches eröffnet wird, und danach verallgemeint: Der nur verdient geheimnisvolle W., | der ihr durch Ahnung vorzugreifen weiß. G. 13, 283; Die sich diesen Tag | zu unsres Feste W. [Einweihung des Theaters] zugedrängt. 6, 343; Du vergönnest mir die erste W. 48, das Stammbuch eröffnend einzuweihen etc. Zsstzg. nam. zu 1, z. B. heidnisch: Die phrygische Bacchos- W. des Dionysos. V. Ant. 1, 234 etc.; ferner: Eier-, Aschen-, Brot-, Holz-, Kerzen-, Kirch-, Kräuter-, Kren-, Palm-, Speck-, Wurz-Weih(e), zu versch. kirchl. Zeiten kirchlich vorgeschrieben. Schm. 4, 51; wir erwähnen bes.: Heil uns dieser Ehren-W. [2a]. Langbein L. 307 (Arndt); Die Ceremonie der Fahnen-W. Gartenl. 12, 633b; Da schien der Geister-W. | gefürchtetes Revier. Matthisson 96, wo die Geister ihr geheimnisvolles Wesen treiben, das Erdenkindern unzugänglich bleibt etc.; Die Glocken-W. oder -Taufe (s. d.); Johannis-W., s. Segen 3d; Kirch-W. oder -Messe (s. d. und Kirmes), z. B.: Am dritten Tage, als die Kirchweih feierlich begraben wurde. Auerbach D. 528; Dicht. 2, 107; Giebt’s noch auf der andern Welt eine Nach- Kirch-W., so tanzen wir sie auch mit. Ab. 277; Auf der Kirchweih den Barchet mit Laufen nicht erjagen. Fischart B. 61b; Fest- und Feiertage auf dem Lande, Kirch-W–en und Jahrmärkte. G. 22, 119; vHorn Schmj. 10; Stumpf 626a etc.; Die Königs-W. Görres V. 63 etc.; Kehrte häufig mit einer Kräutel-W. von Schweizerhosen und ähnlichem Geniste .. heim. Spindler V. 4, 292, mit Anm.: ein ungeheurer Blumenstrauß. Am Mariä Himmelfahrtstage wurden in deutschen kathol. Ländern allerlei Kräuter geweiht, die gegen die Verhexung der Viehställe gut sein sollten. 375; Die Pferde-W., woran auch andre Haus- und Hofthiere Theil nehmen. G. 25, 196; Die Feuerflamme, die seine Poetenstirn umflimmert, erscheint ihm selbst mehr als ein neckisches Irrlicht denn als die Pfingst-W. [2a] des Genius. Monatbl. 1, 180 (s. Pfingsten; Ap. 2, 16 etc.); Von der Winkelmesse und Pfaffen-W. Luther 6, 81b ff.; Weil ich den unseligen Stolz gewisser höhern Geistlichen noch für den Geist der Salbung hielt, den sie bei ihrer Priester-W. erhalten. IBMichaelis 121; Rein, wie Tempel-W. Kosegarten Po. 2, 245; Sie war heilig, sacer, in der antiken Bed. der Todes-W. Heine 8, 200; Wasser-W. heißt ein hohes Fest, das die griech. Kirche am 6. Januar oder Theophaniastage zum Andenken an die Taufe Jesu im Jordan zu feiern pflegt etc. Konvers.–Lex. 10, 576; Ist nicht mehr eine W. zum Beruf oder Pfarramt blieben, sondern eine Winkel-W., zu ordinieren Winkelpfaffen zur Winkelmesse [s. d.]. Luther 6, 95a ff.